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Beschlussvorlage

Personelle Besetzung in der Wohngeldstelle hier: Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Stellenplan 2023

2023/088 16.03.2023 Bauen und Wohnen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/088 aus dem Fachbereich Bauen und Wohnen sieht die Einrichtung einer zusätzlichen, unbefristeten Vollzeitstelle im Bereich Wohnungswesen vor. Die beantragte Stelle im Bereich der Sachbearbeitung Wohngeld ist im Stellenplan 2023 vorgesehen und wird in die Entgeltgruppe EG09a eingestuft.

Die Begründung für die personelle Aufstockung liegt in der gestiegenen Anzahl an Anträgen. Die Wohngeldanträge für Miet- und Lastenzuschüsse stiegen von 305 im Jahr 2021 auf 445 im Jahr 2022. Im Januar 2023 wurden bereits 162 Anträge eingereicht. Zudem ist durch das Wohngeld-Plus-Gesetz mit einer Verdreifachung der Antragszahlen zu rechnen, da der Empfängerkreis erweitert wurde. Neben dem Wohngeld umfasst der Aufgabenbereich auch die Besetzungs- und Bestandskontrolle, die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen, die Wohnungsvermittlung sowie die Beratung. Die aktuelle Besetzung der Wohngeldstelle mit zwei Teilzeitkräften sowie einer vorübergehenden Aufstockung auf 60 Wochenstunden wird als nicht ausreichend bewertet, um die vielfältigen Aufgaben dauerhaft zu bewältigen.

Die geschätzten jährlichen Personalkosten für die neue Stelle liegen zwischen 58.000 und 71.000 Euro. Bei einer Besetzung zum 1. Juli 2023 würden für das laufende Jahr Kosten in Höhe von etwa 29.000 bis 35.500 Euro anfallen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Deckung dieser Kosten aus dem bestehenden Haushalt aufgrund laufender Tarifverhandlungen noch nicht abschließend beurteilt werden kann, was eine überplanmäßige Ansatzerhöhung erforderlich machen könnte. Der Ausschuss empfiehlt die Einrichtung der Stelle den weiteren Gremien.

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