Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen hier: Vorstellung der Standorte für die Stadtgrün- und MöblierungselementeZur Vorlage · 2023/079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Landesförderprogramms „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ stehen der Stadt Sprockhövel Mittel für die Ortsteilzentren Haßlinghausen und Niedersprockhövel zur Verfügung. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Haßlinghausen wurden Zuwendungsbescheide in Höhe von 148.500 Euro sowie ein kommunaler Eigenanteil von 16.500 Euro bewilligt. In Niedersprockhövel stehen 90.000 Euro an Fördermitteln und 10.000 Euro Eigenanteil zur Verfügung.
Während in Haßlinghausen ursprünglich die Anmietung leerstehender Ladenlokale sowie die Anschaffung von Stadtgrün- und Möblierungselementen geplant waren, konnte die Zwischenanmietung von Gewerbeflächen nicht realisiert werden. Es wird daher geprüft, ob durch einen Änderungsantrag mehr Mittel für die Möblierung zur Verfügung gestellt werden können. In Niedersprockhövel sollen die gesamten Mittel für Stadtgrün- und Möblierungselemente verwendet werden, da die Anmietung von Ladenlokalen dort bereits über ein Bundesprogramm gefördert wird.
Die Auswahl der Elemente umfasst überwiegend mobile Objekte aus Cortenstahl und Holz, die zur Aufwertung des öffentlichen Raumes beitragen sollen. Die Verwaltung hat mögliche Standorte innerhalb der Förderbereiche festgelegt. Diese Standorte sollen im Anschluss mit den Hauseigentümern, Gewerbetreibenden und dem Werbering abgestimmt werden. Die Erkenntnisse aus der Nutzung der mobilen Elemente sollen in die langfristige Planung der Mittel- und Hauptstraße einfließen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die vorgestellte Standortwahl zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Fortführung des Verfahrens beauftragt.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 2Integriertes Handlungskonzept Mittelstraße-Haßlinghausen Gestaltung eines Trittsteinplatzes vor dem Gebäude Mittelstraße 30 sowie barrierefreie Umgestaltung der Gehwegbereiche an der Mittelstraße hier: Vorstellung der PlanungZur Vorlage · 2023/078 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts Mittelstraße-Haßlinghausen liegt eine Entwurfsplanung zur Gestaltung eines Trittsteinplatzes vor dem Gebäude Mittelstraße 30 sowie zur barrierefreien Umgestaltung der Gehwegbereiche an der Mittelstraße vor. Die Planung umfasst den Bereich vom Kreuzungsbereich Mittelstraße, Poststraße und Dorfstraße bis zur Ausfahrt des Raiffeisenmarktes.
Die Entwürfe sehen eine barrierefreie Umgestaltung der Gehweg- und Platzbereiche vor, einschließlich der Anpassung von Anschlüssen an angrenzende Gebäude und der Nivellierung der Gehwege. Die Gehwegbereiche sollen als gemeinsame Geh- und Radwege mit einer Mindestbreite von 2,50 Metern ausgeführt werden. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität sind zusätzliche Sitzgelegenheiten, Begrünungen durch Baumpflanzungen sowie neue Abstellmöglichkeiten für den Radverkehr vorgesehen. Die Planung berücksichtigt zudem die Starkregenvorsorge durch die Installation eines Netzwerks aus Baumrigolen zur Niederschlagswasserspeicherung und zur Verbesserung des Mikroklimas.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Planung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsprozesse sollen in die weitere Detailplanung einfließen. Die entsprechenden Förderanträge für die Maßnahmen aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ sollen bis Ende September 2023 gestellt werden.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 3Fußverkehrs-Checks hier: Vorstellung des AbschlussberichtesZur Vorlage · 2023/013 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der „Fußverkehrs-Checks“ die Ergebnisse eines partizipativen Projekts zur Förderung des Fußverkehrs abgeschlossen. Im Fokus der Untersuchung standen die Ortskerne von Haßlinghausen und Niedersprockhövel. Im Rahmen des Prozesses fanden Begehungen statt, an denen Vertreter der Stadtverwaltung, der Politik, ein Planungsbüro sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Ziel war es, Mängel und Verbesserungsvorschläge direkt vor Ort zu identifizieren.
Ein erstellter Abschlussbericht fasst den Prozess zusammen und enthält insgesamt 45 Maßnahmenempfehlungen, die in Themenbereiche wie Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und schulisches Mobilitätsmanagement unterteilt sind. Zudem wurde der Verwaltung ein Maßnahmenkataster übergeben, das als interne Umsetzungshilfe dient und Hinweise auf mögliche Umsetzungszeiträume enthält.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen und die Ergebnisse den zuständigen Ausschüssen vorzustellen. Die Ergebnisse sollen in laufende und zukünftige Planungen einfließen, etwa bei der Umgestaltung der Gehwege in der Mittelstraße, der Ausstattung im Rahmen des Sofortprogramms Innenstadt NRW oder der Entwicklung einer Zukunftsstrategie für den Ortskern Niedersprockhövel. Die Erkenntnisse aus der Bürgerbeteiligung sollen zudem in das neue Integrierte Mobilitätskonzept der Stadt einfließen.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 09.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 4Aufstellung des Regionalplanes Ruhr hier: Dritte BeteiligungZur Vorlage · 2023/068 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/068 befasst sich mit der dritten Beteiligungsrunde zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr. Der Regionalverband Ruhr hat den geänderten Planentwurf, die Begründung sowie den Umweltbericht aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und der Auswertung vorangegangener Stellungnahmen zur formellen Beteiligung der Stadt Sprockhövel vorgelegt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie der Rat sollen den Entwurf und die für die Stadt relevanten Änderungen zur Kenntnis nehmen. Es wird vorgeschlagen, die Inhalte der Stellungnahme aus der zweiten Beteiligungsrunde aufrechtzuerhalten und im Rahmen dieser dritten Runde erneut beim Regionalverband Ruhr einzubringen.
Der Regionalplan legt die raumordnerischen Ziele für die Entwicklung der Region fest, unter anderem für Siedlungsbereiche, Gewerbeflächen, Grünflächen und Infrastruktur. Für die Stadt Sprockhövel sind insbesondere die Festlegungen zu den allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sowie den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) von Bedeutung. Der Entwurf basiert auf einem Planungshorizont bis zum Jahr 2034.
Nach den vorliegenden Berechnungen des Regionalverbandes Ruhr besteht rechnerisch eine Überdeckung bei den Wohnbauflächen sowie bei den Gewerbeflächen. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass in der Stadt eine hohe Nachfrage nach Wohnbauland besteht und viele der als Reserve verfügbaren Flächen aufgrund von Eigentumsverhältnissen derzeit nicht verfügbar sind. Eine Anpassung des Verlaufs der L70 n ist im Planentwurf ebenfalls vorgesehen.
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- 16.03.2023 · Rat
- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 517. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2023/058 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/058 befasst sich mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Beisenbruchstraße. Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ für die Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10. Ziel der Planung ist die Schaffung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt. Im Rahmen dieses Vorhabens soll auf dem Grundstück Beisenbruchstraße 10 ein bestehender Lebensmitteldiscounter durch eine neue Filiale mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.420 Quadratmetern ersetzt werden. Zudem ist die Verlagerung eines im Ortskern ansässigen Vollsortimenters mit einer Fläche von etwa 1.440 Quadratmetern vorgesehen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Umwandlung von einem eingeschränkten Gewerbegebiet in ein Sondergebiet notwendig ist, um die großflächige Einzelhandelsnutzung rechtlich zu ermöglichen. Der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen der Prüfung darauf hingewiesen, dass die Umsetzung erst nach Inkrafttreten des neuen Regionalplans Ruhr sowie einer Anpassung des Einzelhandelskonzeptes im Einklang mit den Zielen der Landesplanung möglich ist. Ein Verträglichkeitsgutachten bestätigt, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen der zentralen Versorgungsbereiche umliegender Städte zu erwarten sind.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Fragen zur zukünftigen Nutzung der Sondergebiete sowie schriftliche Anregungen zur Gebäudehöhe und Bodenversiegelung eingebracht. Die Verwaltung stellte klar, dass die Nutzung durch die Zweckbestimmung auf Lebensmittelmärkte beschränkt bleibt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und die Fortführung des Verfahrens unter Abwägung der Belange beschließen.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 61. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2023/059 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/059 befasst sich mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10.
Das Vorhaben sieht den Abriss eines bestehenden Lebensmitteldiscounters sowie eines Bürogebäudes vor. An deren Stelle sollen zwei neue Lebensmittelmärkte mit Verkaufsflächen von etwa 1.420 m² und 1.440 m² errichtet werden. Da der aktuelle Bebauungsplan lediglich ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausweist, ist eine Umwandlung in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt erforderlich. Die Planung umfasst zudem die Errichtung von 175 PKW-Stellplätzen, E-Ladestationen, Fahrradabstellanlagen sowie die Integration von Photovoltaikanlagen und Dachbegrünungen.
Im Rahmen der Beteiligung wurden von Bürgerinnen und Bürgern Bedenken hinsichtlich der Geschossigkeit, der Nähe zum angrenzenden Wohngebiet sowie der Bodenversiegelung geäußert. Die Verwaltung entgegnete, dass derzeit eine eingeschossige Bebauung geplant sei und die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten würden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und beschließen, das Verfahren unter Abwägung der Stellungnahmen der Verwaltung fortzuführen.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 71. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Im Baumhof 1Zur Vorlage · 2023/057 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/057 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die Beantragung einer Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Im Baumhof 1.
Der Hintergrund der Vorlage ist ein Bauantrag zur energetischen Sanierung sowie zur Errichtung einer Dachgaube auf dem besagten Grundstück. Das Vorhaben umfasst neben der energetischen Modernisierung auch Grundrissveränderungen im Gebäudeinneren sowie den Einbau neuer Fenster. Die geplante Schleppgaube soll eine Breite von 4,70 Metern aufweisen.
Da das Grundstück im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 liegt, unterliegt es seit dem 16.03.2021 einer Veränderungssperre. Diese Sperre dient dazu, die langfristige Sicherung von Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen in den Erdgeschosszonen der Hauptstraße zu gewährleisten und Wohnnutzungen in den vorderen Gebäudebereichen auszuschließen.
Die Verwaltung stellt fest, dass das Bauvorhaben den planerischen Zielen der Bebauungsplanänderung entspricht, da es sich um die Sanierung eines bestehenden Wohnhauses handelt. Da das Vorhaben außerhalb der Ortsgestaltungssatzung Niedersprockhövel liegt, die äußere Gestaltung gewahrt bleibt und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, wird die Ausnahme von der Veränderungssperre vorgeschlagen. Zudem wird die energetische Sanierung im Hinblick auf den Klimaschutz positiv bewertet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird angehalten, der Ausnahme zuzustimmen.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 8Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Wilhelm-Kraft-Straße 9Zur Vorlage · 2023/056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 27. Februar 2023 wurde über eine Ausnahme von der Veränderungssperre für das Grundstück Wilhelm-Kraft-Straße 9 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ beraten. Die Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage vor, die den Umbau von drei nicht ausgebauten Dachgeschossen in sechs Wohneinheiten sowie die Errichtung von drei Aufzügen auf den Grundstücken Wilhelm-Kraft-Straße 5, 7 und 9 vorsieht.
Die bestehende Veränderungssperre, die seit Dezember 2020 wirksam ist, untersagt grundsätzlich bauliche Veränderungen im betreffenden Bereich. Ein Vorhaben kann jedoch von dieser Sperre ausgenommen werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Das geplante Vorhaben zielt auf die Schaffung von innenstadtnahem Wohnraum und die Gewährleistung barrierefreier Zugänglichkeit ab, was den planerischen Zielen des Bebauungsplanentwurfs entspricht.
Ein wesentlicher Punkt der Vorlage ist die Abweichung von der geplanten Dachform. Während der Entwurf ein Satteldach vorsieht, beabsichtigt der Vorhabenträger die Ausführung eines Flachdaches. Die Verwaltung beabsichtigt, die Festsetzung im Bebauungsplan entsprechend von einem Satteldach auf ein Flachdach oder Pultdach zu ändern, da eine Erhöhung der Firsthöhe bei Beibehaltung der geplanten Dachneigung eine Beeinträchtigung der Umgebung zur Folge hätte. Der Ausschuss wird angehalten, der Ausnahme von der Veränderungssperre unter Vorbehalt der Zustimmung zur Änderung der Dachform zuzustimmen.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 9Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2023/066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/066 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Die Auslegung soll die Begründung, den Umweltbericht sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen umfassen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich zwischen der Lemper Straße und der Post- bzw. Dorfstraße. Ziel der Planung ist die Sicherung der Einzelhandelsstrukturen sowie die Erhaltung der Wohnnutzung. Durch die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebietes sollen gewerbliche Flächen im Erdgeschoss für den Einzelhandel und Dienstleistungen gesichert werden. Bestimmte Nutzungen, wie Vergnügungsstätten, Sportwettbüros oder Sexshops, sollen ausgeschlossen werden, um die Zentrumsstruktur zu schützen. Zudem ist im Bereich des Mischgebietes MI 2 eine Wohnnutzung im Erdgeschoss auf eine Tiefe von 10 Metern begrenzt.
Die Planung umfasst zudem die Sicherung von Wohnraum durch Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich der Grundstücke. Für das Grundstück Wilhelm-Kraft-Straße 9 wurde die zulässige Dachform von Satteldach auf Flachdach oder Pultdach geändert, um eine geplante Aufstockung zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum zu ermöglichen. Der Planentwurf sieht eine zweigeschossige, offene Bauweise im Hintergrund vor. Die Verwaltung hat die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange in den Entwurf eingearbeitet.
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- 16.03.2023 · Rat
- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 10Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Errichtung einer Kindertagesstätte mit vier Gruppen auf dem Grundstück Rathausplatz 21Zur Vorlage · 2023/082 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/082 befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Rathausplatz 21 im Bereich des Bebauungsplans Nr. 14 „Susewind“. Das geplante Vorhaben sieht die Errichtung eines zweigeschossigen Baukörpers mit einem dreigeschossigen Mitteltrakt vor, der auf ca. 100 Kinder in vier Gruppen ausgelegt ist. Das Gelände, auf dem sich derzeit der städtische Bauhof befindet, soll nach dessen Verlegung an die Hiddinghauser Straße durch Abriss der Bestandsgebäude für die neue Einrichtung vorbereitet werden.
Die bauliche Planung sieht Flachdächer und eine barrierefreie Erreichbarkeit vor. Die Außenspielflächen werden eine Gesamtgröße von etwa 1.545 m² umfassen. Die Erschließung erfolgt primär über den Rathausplatz mit einer neuen Zufahrt, die durch eine zusätzliche Linksabbiegespur auf der L 58 ergänzt wird. Zudem ist die Anlage eines kombinierten Geh- und Radweges am südlichen Grundstücksrand vorgesehen, der eine Anbindung an die Glückauf-Trasse sowie an den zentralen Busbahnhof und das Geschäftszentrum Haßlinghausens ermöglichen soll.
Für das Vorhaben sind 18 Pkw-Stellplätze, zwei Behindertenstellplätze sowie eine Fahrradabstellanlage geplant. Die Prüfung ergab, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 „Susewind“ bezüglich der Geschossflächenzahl und der Dachform eingehalten werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt, dem Vorhaben unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden zuzustimmen.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 11Errichtung eines Mehrgenerationenhauses in der Hauptstraße auf dem Grundstück des ehemaligen FeuerwehrgerätehausesZur Vorlage · 2023/080 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/080 befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts auf dem Grundstück der ehemaligen Feuerwehrgerätehaus-Fläche in der Hauptstraße 6b in Niedersprockhövel. Das geplante Vorhaben sieht die Errichtung von 15 Wohneinheiten mit Wohnflächen zwischen 55 m² und 117 m² vor. Ergänzt werden die Wohneinheiten durch ein Gemeinschaftshaus mit Dachterrasse, das einen Gemeinschaftsraum, sanitäre Anlagen, ein Gästezimmer sowie einen Lagerraum für Gartengeräte umfasst. Die Außenanlagen sollen als Spielflächen, Obst- und Gemüsegärten sowie für weitere Aktivitäten genutzt werden können.
Die bauliche Gestaltung sieht eine offene Blockbebauung aus zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss vor, die durch Laubengänge erschlossen wird. Die Gebäude sollen mit Gründächern, dunklem Fassadenklinker und Holzelementen ausgeführt werden; auf dem Dach des Gemeinschaftshauses ist eine Solaranlage geplant. Für die Stellplätze sind 12 Plätze vorgesehen, wobei 9 in einer Tiefgarage und 3 oberirdisch liegen, während bauordnungsrechtlich 15 Plätze nachzuweisen sind. Zudem sind Fahrradabstellmöglichkeiten für insgesamt 42 Fahrräder vorgesehen.
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und unterliegt den Regelungen des § 34 BauGB. Die Planung entspricht dem Konzept, das bereits im Rahmen der Grundstücksveräußerung von den zuständigen Gremien befürwortet wurde. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird gebeten, dem Vorhaben zuzustimmen, damit ein positiver Bauvorbescheid erteilt werden kann.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 12Personelle Besetzung in der Wohngeldstelle hier: Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Stellenplan 2023Zur Vorlage · 2023/088 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/088 aus dem Fachbereich Bauen und Wohnen sieht die Einrichtung einer zusätzlichen, unbefristeten Vollzeitstelle im Bereich Wohnungswesen vor. Die beantragte Stelle im Bereich der Sachbearbeitung Wohngeld ist im Stellenplan 2023 vorgesehen und wird in die Entgeltgruppe EG09a eingestuft.
Die Begründung für die personelle Aufstockung liegt in der gestiegenen Anzahl an Anträgen. Die Wohngeldanträge für Miet- und Lastenzuschüsse stiegen von 305 im Jahr 2021 auf 445 im Jahr 2022. Im Januar 2023 wurden bereits 162 Anträge eingereicht. Zudem ist durch das Wohngeld-Plus-Gesetz mit einer Verdreifachung der Antragszahlen zu rechnen, da der Empfängerkreis erweitert wurde. Neben dem Wohngeld umfasst der Aufgabenbereich auch die Besetzungs- und Bestandskontrolle, die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen, die Wohnungsvermittlung sowie die Beratung. Die aktuelle Besetzung der Wohngeldstelle mit zwei Teilzeitkräften sowie einer vorübergehenden Aufstockung auf 60 Wochenstunden wird als nicht ausreichend bewertet, um die vielfältigen Aufgaben dauerhaft zu bewältigen.
Die geschätzten jährlichen Personalkosten für die neue Stelle liegen zwischen 58.000 und 71.000 Euro. Bei einer Besetzung zum 1. Juli 2023 würden für das laufende Jahr Kosten in Höhe von etwa 29.000 bis 35.500 Euro anfallen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Deckung dieser Kosten aus dem bestehenden Haushalt aufgrund laufender Tarifverhandlungen noch nicht abschließend beurteilt werden kann, was eine überplanmäßige Ansatzerhöhung erforderlich machen könnte. Der Ausschuss empfiehlt die Einrichtung der Stelle den weiteren Gremien.
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- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 13Breitbandausbau in Sprockhövel hier: Sachstand zu den POP-StandortenZur Vorlage · 2023/089 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Vorlage 2023/089 des Fachbereichs Planen und Umwelt wird über den aktuellen Sachstand beim Breitbandausbau in Sprockhövel berichtet. Nachdem der Rat der Stadt bereits beschlossen hatte, den Ausbau des Glasfasernetzes in Zusammenarbeit mit Telekommunikationsunternehmen voranzutreiben und dabei der Unsere Grüne Glasfaser GmbH Co.KG (UGG) Vorrang einzuräumen, wurde eine Absichtserklärung mit diesem Anbieter geschlossen.
Für den weiteren Ausbau der Infrastruktur werden insgesamt sechs Standorte für sogenannte Point of Presence (POP)-Stationen benötigt. Die Verwaltung hat mit der UGG die Standorte in Niedersprockhövel, Hiddinghausen, Obersprockhövel und Gennebreck weitgehend abgestimmt. In Haßlinghausen sind zwei Standorte erforderlich, wobei für die dortige Hauptstation noch eine Lösung gesucht wird.
An den Standorten in Niedersprockhövel und Haßlinghausen ist eine Befreiung von den Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne notwendig, da die Flächen als Grünflächen ausgewiesen sind. Für diese Eingriffe muss eine Kompensation geleistet werden. Die Standorte in Hiddinghausen, Obersprockhövel und Gennebreck befinden sich im ungeplanten Innenbereich und sind planungsrechtlich zulässig.
Die Pachtverträge für die bereits ausgewählten Standorte wurden zwischen der UGG und der Stadt ausgehandelt und sollen eine Laufzeit von 25 Jahren haben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschließen. Weitere Abstimmungen zur Standortfindung in Haßlinghausen sowie zum weiteren Netzausbau stehen noch aus.
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- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
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- 14Leader Region Ennepe.Zukunft.Ruhr hier: SachstandZur Vorlage · 2023/081 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/081 des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz befasst sich mit dem Sachstand der LEADER-Region Ennepe.Zukunft.Ruhr. Nach der Bewerbung im März 2022 und der Erstellung einer Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) durch ein beauftragtes Büro erhielt die Region im Dezember 2022 die offizielle Zulassung. Die neue Förderperiode umfasst die Kommunen Ennepetal, Sprockhövel, Breckerfeld, Gevelsberg, Wetter und Schwelm. Mit einer Einwohnerzahl von unter 80.000 wird die Region als kleine Region geführt und verfügt über ein Förderbudget von 2,6 Millionen Euro für den Zeitraum 2023 bis 2029. Davon entfallen 2,3 Millionen Euro auf EU- und Landesmittel, während der regionale Mindestanteil der beteiligten Kommunen 300.000 Euro beträgt.
Für das Regionalmanagement wurde ein Förderbescheid über rund 531.550 Euro bis Ende 2028 erteilt, welcher 70 Prozent der Personal- und Gemeinkosten abdeckt. Die Besetzung des Regionalmanagements erfolgt durch zwei Kräfte mit jeweils 0,75 Stellenanteilen. Da die neuen Förderrichtlinien noch nicht vorliegen, können derzeit noch keine Projektanträge gestellt werden. Die erste Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) ist für den 23. Februar 2023 angesetzt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind zudem Infoworkshops in den beteiligten Kommunen geplant, wobei ein Termin für Sprockhövel auf den 29. März 2023 festgesetzt wurde.
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- 15Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel hier: SachstandZur Vorlage · 2023/085 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/085 zum Sachstand des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Niedersprockhövel Kirche befasst sich mit der notwendigen barrierefreien Umgestaltung der Anlage. Aufgrund der Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes sowie des Nahverkehrsplans des Ennepe-Ruhr-Kreises ist ein barrierefreier Ausbau erforderlich, um den aktuellen Standards zu entsprechen.
Im Rahmen der Planung wurden zwei Optionen untersucht: Die Weiterentwicklung des derzeitigen Standorts (Variante A) sowie die Errichtung eines neuen Busbahnhofs an der Kreuzung Bochumer Straße/Mühlenstraße (Variante B). Ein beauftragtes Ingenieurbüro erstellte hierzu Planungsvarianten und Gutachten. Die Untersuchungen ergaben, dass eine Umsetzung an beiden Standorten möglich ist, wobei beide Varianten spezifische Vor- und Nachteile aufweisen. Im Zuge einer Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Sommer 2022 sprach sich die Mehrheit für den Verbleib am bisherigen Standort aus.
Nachdem der Rat sowie die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung die Fortführung des Verfahrens auf Basis der Variante A empfohlen beziehungsweise beschlossen haben, wurde die Verwaltung mit der weiteren Entwurfsplanung beauftragt. Die Planung für den Alternativstandort wird nicht weiterverfolgt. Die Verwaltung konkretisiert derzeit den Entwurf und führt Abstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange sowie privaten Beteiligten durch. Ziel ist die Anmeldung des Vorhabens beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zur Förderung bis zum 30. April 2023.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 16Antrag der CDU-Fraktion hier: Mobiler Baukulturbeirat für WestfalenZur Vorlage · 2023/083 · Beschlussvorlage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 27. Februar 2023 einen Antrag mit dem Titel „Mobiler Baukulturbeirat für Westfalen“ vorgelegt. Die entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/083 wurde durch den Fachbereich Planen und Umwelt erstellt.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den beigefügten Antrag der Fraktion. Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass für das Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne von Personalkosten oder Sachkosten im Haushalt der Stadt Sprockhövel zu erwarten sind. Es wurden keine finanziellen Verpflichtungen oder jährlichen Folgekosten für die Stadt ausgewiesen.
Die Vorlage dient der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Ein Sachstandsbericht durch die zuständige Fachabteilung ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen. Eine detaillierte inhaltliche Ausführung der Forderungen des Antrags ist der vorliegenden Sitzungsvorlage nicht direkt zu entnehmen, da auf die beigefügten Anlagen verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 17Anbindung der Gewerbetriebe der Hombergstraße an die L70 nZur Vorlage · 2023/084 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vom 27. Februar 2023 wurde der Sachstand zur Anbindung der Gewerbebetriebe der Hombergstraße an die L70n zur Kenntnis genommen. Die Vorlage bezieht sich auf einen Beschluss aus dem Jahr 2021, der die Verwaltung mit Verhandlungen zwischen den Gewerbebetrieben des Bebauungsplans Nr. 40 „Hombergstraße“ und der Anbindung an die L70n beauftragte.
Nach durchgeführten Gesprächen mit den Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zeigt sich ein differenziertes Bild. Während die Eigentümer der Grundstücke Hombergstraße 33 sowie Auf dem Bruch 11 die Anbindung grundsätzlich befürworten, wurden von einem weiteren Betrieb an der Hombergstraße 11–13 Bedenken hinsichtlich der betrieblichen Logistik und der bestehenden Zu- und Abfahrten geäußert. Es ist daher vorgesehen, die Anbindung der Grundstücke Hombergstraße 33 und Auf dem Bruch 11 an die Umgehungsstraße umzusetzen, um den Lkw-Verkehr in der Hombergstraße zu reduzieren.
Im Zuge der geplanten Kanal- und Straßensanierung der Hombergstraße soll die neue Anbindung als Umleitung genutzt werden. Die Verwaltung plant hierfür die Einrichtung einer Baustraße über das Gelände der Hombergstraße 33. Ein beauftragtes Ingenieurbüro hat bereits eine Verkehrsplanung erstellt, deren Details nach einer Abstimmung über die genaue Lage noch finalisiert werden. Die Kostenermittlung erfolgt im Anschluss, um eine Vereinbarung über die Kostenaufteilung mit den Eigentümern zu ermöglichen. Der Ausbau der ersten 20 Meter der Planstraße als städtische Straße erfolgt in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW, während der weitere Verlauf als Privatstraße geplant ist.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 18Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Bauanträge und BauvoranfragenZur Vorlage · 2023/060 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vom 27. Februar 2023 wurde die Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Bauanträge sowie Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Bürgermeisterin dient der Information über den aktuellen Stand der Bauakten seit der letzten Ausschusssitzung.
Die Aufstellung umfasst die seit der letzten Sitzung angelegten Bauakten, die erteilten Baugenehmigungen sowie die eingegangenen und beschiedenen Bauvoranfragen. In der Dokumentation werden gewerbliche Vorhaben durch ein „G“ am Ende der jeweiligen Zeile gekennzeichnet. Zudem enthält die Übersicht Informationen zur Klimabilanz der Vorhaben, wobei diese als teilweise klimaneutral oder teilweise klimane negativ ausgewiesen werden.
Der Ausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Fachbereich Bauen und Wohnen.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 19Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2023/093 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/093 dient als Grundlage für die 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 27. Februar 2023 stattfindet. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Fachbereich Planen und Umwelt.
Gegenstand der Vorlage sind Mitteilungen der Verwaltung, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen. Für diesen Tagesordnungspunkt ist kein spezifischer Beschlussvorschlag vorgesehen. Über die weiteren Details zu den Inhalten der Mitteilungen wird auf die entsprechenden Anlagen verwiesen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für den betreffenden Vorgang keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen sind.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 20Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2023/095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/095 dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz während der nichtöffentlichen Sitzung am 27. Februar 2023. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Fachbereich Planen und Umwelt.
Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen. Die Bürgermeisterin verweist in der Vorlage auf die beigefügten Anlagen, welche die detaillierten Inhalte der jeweiligen Anfragen enthalten. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der behandelten Themen werden in der vorliegenden Fassung keine spezifischen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen.
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- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz