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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Im Baumhof 1

2023/057 27.02.2023 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/057 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die Beantragung einer Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Im Baumhof 1.

Der Hintergrund der Vorlage ist ein Bauantrag zur energetischen Sanierung sowie zur Errichtung einer Dachgaube auf dem besagten Grundstück. Das Vorhaben umfasst neben der energetischen Modernisierung auch Grundrissveränderungen im Gebäudeinneren sowie den Einbau neuer Fenster. Die geplante Schleppgaube soll eine Breite von 4,70 Metern aufweisen.

Da das Grundstück im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 liegt, unterliegt es seit dem 16.03.2021 einer Veränderungssperre. Diese Sperre dient dazu, die langfristige Sicherung von Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen in den Erdgeschosszonen der Hauptstraße zu gewährleisten und Wohnnutzungen in den vorderen Gebäudebereichen auszuschließen.

Die Verwaltung stellt fest, dass das Bauvorhaben den planerischen Zielen der Bebauungsplanänderung entspricht, da es sich um die Sanierung eines bestehenden Wohnhauses handelt. Da das Vorhaben außerhalb der Ortsgestaltungssatzung Niedersprockhövel liegt, die äußere Gestaltung gewahrt bleibt und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, wird die Ausnahme von der Veränderungssperre vorgeschlagen. Zudem wird die energetische Sanierung im Hinblick auf den Klimaschutz positiv bewertet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird angehalten, der Ausnahme zuzustimmen.

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