1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/059 der Federführung Planen und Umwelt befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ sowie des Flächennutzungsplanes. Ziel der Änderung ist die Ermöglichung von zwei Lebensmittelmärkten auf den Grundstücken Beisenbruchstraße 4 und 10. Das Vorhaben sieht den Abriss eines bestehenden Lebensmitteldiscounters sowie eines Bürogebäudes vor, um neue Verkaufsflächen von etwa 1.420 m² und 1.440 m² zu errichten. Die Planung umfasst zudem 175 Pkw-Stellplätze, E-Ladestationen und Photovoltaikanlagen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gingen drei schriftliche Eingaben ein, welche die Geschossigkeit, die Nähe zum Wohngebiet und die Bodenversiegelung behandelten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Stellungnahmen unter Abwägung durch die Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung stellt fest, dass die geplanten Abstandsflächen sowie die Firsthöhen den baurechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Nutzung des Sondergebiets ist auf Lebensmitteldiscounter und Lebensmittelvollsortimenter beschränkt.
Zur Regenwasserbewirtschaftung sind Speicheranlagen vorgesehen. Lärmemissionen durch Kühlanlagen sowie Kunden- und Anlieferungsverkehr werden in Gutachten untersucht, wobei eine Begrenzung der Anlieferungszeiten vorgesehen ist. Die Erschließung für Lkw erfolgt über die Stellplatzanlage, wobei die Verkehrssicherheit durch Schleppkurven nachgewiesen wurde. Für die Hölterstraße sind ein Gehwegbau sowie eine Einbahnstraßenregelung geplant. Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren zur ersten Änderung des Bebauungsplanes fortzusetzen, um die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einzuleiten. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 27.02.2023kein Ergebnis hinterlegt
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