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Beschlussvorlage

Anbindung der Gewerbetriebe der Hombergstraße an die L70 n

2023/084 27.02.2023 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vom 27. Februar 2023 wurde der Sachstand zur Anbindung der Gewerbebetriebe der Hombergstraße an die L70n zur Kenntnis genommen. Die Vorlage bezieht sich auf einen Beschluss aus dem Jahr 2021, der die Verwaltung mit Verhandlungen zwischen den Gewerbebetrieben des Bebauungsplans Nr. 40 „Hombergstraße“ und der Anbindung an die L70n beauftragte.

Nach durchgeführten Gesprächen mit den Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zeigt sich ein differenziertes Bild. Während die Eigentümer der Grundstücke Hombergstraße 33 sowie Auf dem Bruch 11 die Anbindung grundsätzlich befürworten, wurden von einem weiteren Betrieb an der Hombergstraße 11–13 Bedenken hinsichtlich der betrieblichen Logistik und der bestehenden Zu- und Abfahrten geäußert. Es ist daher vorgesehen, die Anbindung der Grundstücke Hombergstraße 33 und Auf dem Bruch 11 an die Umgehungsstraße umzusetzen, um den Lkw-Verkehr in der Hombergstraße zu reduzieren.

Im Zuge der geplanten Kanal- und Straßensanierung der Hombergstraße soll die neue Anbindung als Umleitung genutzt werden. Die Verwaltung plant hierfür die Einrichtung einer Baustraße über das Gelände der Hombergstraße 33. Ein beauftragtes Ingenieurbüro hat bereits eine Verkehrsplanung erstellt, deren Details nach einer Abstimmung über die genaue Lage noch finalisiert werden. Die Kostenermittlung erfolgt im Anschluss, um eine Vereinbarung über die Kostenaufteilung mit den Eigentümern zu ermöglichen. Der Ausbau der ersten 20 Meter der Planstraße als städtische Straße erfolgt in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW, während der weitere Verlauf als Privatstraße geplant ist.

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