Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Wilhelm-Kraft-Straße 9
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 27. Februar 2023 wurde über eine Ausnahme von der Veränderungssperre für das Grundstück Wilhelm-Kraft-Straße 9 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ beraten. Die Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage vor, die den Umbau von drei nicht ausgebauten Dachgeschossen in sechs Wohneinheiten sowie die Errichtung von drei Aufzügen auf den Grundstücken Wilhelm-Kraft-Straße 5, 7 und 9 vorsieht.
Die bestehende Veränderungssperre, die seit Dezember 2020 wirksam ist, untersagt grundsätzlich bauliche Veränderungen im betreffenden Bereich. Ein Vorhaben kann jedoch von dieser Sperre ausgenommen werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Das geplante Vorhaben zielt auf die Schaffung von innenstadtnahem Wohnraum und die Gewährleistung barrierefreier Zugänglichkeit ab, was den planerischen Zielen des Bebauungsplanentwurfs entspricht.
Ein wesentlicher Punkt der Vorlage ist die Abweichung von der geplanten Dachform. Während der Entwurf ein Satteldach vorsieht, beabsichtigt der Vorhabenträger die Ausführung eines Flachdaches. Die Verwaltung beabsichtigt, die Festsetzung im Bebauungsplan entsprechend von einem Satteldach auf ein Flachdach oder Pultdach zu ändern, da eine Erhöhung der Firsthöhe bei Beibehaltung der geplanten Dachneigung eine Beeinträchtigung der Umgebung zur Folge hätte. Der Ausschuss wird angehalten, der Ausnahme von der Veränderungssperre unter Vorbehalt der Zustimmung zur Änderung der Dachform zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2023kein Ergebnis hinterlegt
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