Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/066 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Die Auslegung soll die Begründung, den Umweltbericht sowie wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen umfassen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich zwischen der Lemper Straße und der Post- bzw. Dorfstraße. Ziel der Planung ist die Sicherung der Einzelhandelsstrukturen sowie die Erhaltung der Wohnnutzung. Durch die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebietes sollen gewerbliche Flächen im Erdgeschoss für den Einzelhandel und Dienstleistungen gesichert werden. Bestimmte Nutzungen, wie Vergnügungsstätten, Sportwettbüros oder Sexshops, sollen ausgeschlossen werden, um die Zentrumsstruktur zu schützen. Zudem ist im Bereich des Mischgebietes MI 2 eine Wohnnutzung im Erdgeschoss auf eine Tiefe von 10 Metern begrenzt.
Die Planung umfasst zudem die Sicherung von Wohnraum durch Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich der Grundstücke. Für das Grundstück Wilhelm-Kraft-Straße 9 wurde die zulässige Dachform von Satteldach auf Flachdach oder Pultdach geändert, um eine geplante Aufstockung zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum zu ermöglichen. Der Planentwurf sieht eine zweigeschossige, offene Bauweise im Hintergrund vor. Die Verwaltung hat die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange in den Entwurf eingearbeitet.
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