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Beschlussvorlage

17. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

2023/058 27.02.2023 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/058 befasst sich mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Beisenbruchstraße. Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ für die Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10. Ziel der Planung ist die Schaffung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt. Im Rahmen dieses Vorhabens soll auf dem Grundstück Beisenbruchstraße 10 ein bestehender Lebensmitteldiscounter durch eine neue Filiale mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.420 Quadratmetern ersetzt werden. Zudem ist die Verlagerung eines im Ortskern ansässigen Vollsortimenters mit einer Fläche von etwa 1.440 Quadratmetern vorgesehen.

Die Verwaltung führt aus, dass die Umwandlung von einem eingeschränkten Gewerbegebiet in ein Sondergebiet notwendig ist, um die großflächige Einzelhandelsnutzung rechtlich zu ermöglichen. Der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen der Prüfung darauf hingewiesen, dass die Umsetzung erst nach Inkrafttreten des neuen Regionalplans Ruhr sowie einer Anpassung des Einzelhandelskonzeptes im Einklang mit den Zielen der Landesplanung möglich ist. Ein Verträglichkeitsgutachten bestätigt, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen der zentralen Versorgungsbereiche umliegender Städte zu erwarten sind.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Fragen zur zukünftigen Nutzung der Sondergebiete sowie schriftliche Anregungen zur Gebäudehöhe und Bodenversiegelung eingebracht. Die Verwaltung stellte klar, dass die Nutzung durch die Zweckbestimmung auf Lebensmittelmärkte beschränkt bleibt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und die Fortführung des Verfahrens unter Abwägung der Belange beschließen.

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