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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 24

2023/189 11.05.2023 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/189 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist die Erteilung einer Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 24.

Die Verwaltung geht aus, dass ein Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung vorliegt, welche den Anbau von zwei Balkonen sowie die Errichtung eines Dachaufbaues umfasst. Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63, für den seit Januar 2023 eine Veränderungssperre wirksam ist. Diese Sperre untersagt grundsätzlich bauliche Veränderungen, sofern keine Ausnahme zugelassen wird.

Das Ziel der geplanten Bebauungsplanänderung ist die Sicherung von Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen in den Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße, während eine Wohnnutzung in diesen Bereichen ausgeschlossen werden soll. Da das beantragte Bauvorhaben lediglich den Anbau von Balkonen im Ober- und Dachgeschoss sowie eine Dachgaube betrifft, bleibt die Nutzung des Erdgeschosses unberührt. Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben den planerischen Zielen der Änderung entspricht und keine überwiegenden öffentlichen Belange einer Ausnahme entgegenstehen. Der Beschlussvorschlag sieht daher die Zustimmung zur Ausnahme von der Veränderungssperre vor.

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