Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Integriertes Handlungskonzept Mittelstraße-Haßlinghausen Gestaltung eines Trittsteinplatzes vor dem Gebäude Mittelstraße 30 sowie barrierefreie Umgestaltung der Gehwegbereiche an der Mittelstraße hier: Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und derZur Vorlage · 2023/199 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/199 befasst sich mit dem Integrierten Handlungskonzept Mittelstraße-Haßlinghausen, konkret mit der Gestaltung eines Trittsteinplatzes vor dem Gebäude Mittelstraße 30 sowie der barrierefreien Umgestaltung der Gehwegbereiche an der Mittelstraße. Die Verwaltung hat hierzu eine Entwurfsplanung erarbeitet, die den barrierefreien Umbau der Gehwege, die Schaffung von Aufenthaltsräumen, zusätzliche Begrünungen durch 19 Baumpflanzungen sowie die Installation von Baumrigolen zur Starkregenvorsorge vorsieht. Ein wesentliches Element der Planung ist die Verbreiterung der Gehwege auf mindestens 2,50 Meter, um diese als „Radfahrer frei“ zu führen. Dies führt zum Wegfall einiger Parkplätze im Bereich der Mittelstraße und des Rathausplatzes.
Die Vorlage legt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange dar. Während die Notwendigkeit einer Veränderung der Mittelstraße grundsätzlich anerkannt wird, äußerten Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter des lokalen Einzelhandels und des Werberings Bedenken hinsichtlich des Verlusts von Parkflächen. Es wurde die Befürchtung geäußert, dass der Wegfall von Stellplätzen die Erreichbarkeit für Kunden beeinträchtigen könnte. Demgegenüber stehen Befürwortungen, die eine Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr sowie die Beseitigung baulicher Mängel hervorheben.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, auf Basis der vorliegenden Stellungnahmen eine Detailplanung zu erarbeiten und einen entsprechenden Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 24Zur Vorlage · 2023/189 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/189 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist die Erteilung einer Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 24.
Die Verwaltung geht aus, dass ein Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung vorliegt, welche den Anbau von zwei Balkonen sowie die Errichtung eines Dachaufbaues umfasst. Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63, für den seit Januar 2023 eine Veränderungssperre wirksam ist. Diese Sperre untersagt grundsätzlich bauliche Veränderungen, sofern keine Ausnahme zugelassen wird.
Das Ziel der geplanten Bebauungsplanänderung ist die Sicherung von Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen in den Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße, während eine Wohnnutzung in diesen Bereichen ausgeschlossen werden soll. Da das beantragte Bauvorhaben lediglich den Anbau von Balkonen im Ober- und Dachgeschoss sowie eine Dachgaube betrifft, bleibt die Nutzung des Erdgeschosses unberührt. Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben den planerischen Zielen der Änderung entspricht und keine überwiegenden öffentlichen Belange einer Ausnahme entgegenstehen. Der Beschlussvorschlag sieht daher die Zustimmung zur Ausnahme von der Veränderungssperre vor.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 31. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 47Zur Vorlage · 2023/191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz der Stadt Sprockhövel wurde die Vorlage 2023/191 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ beraten. Gegenstand der Beratung ist die Entscheidung über eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 47.
Der Antrag bezieht sich auf die Errichtung einer Werbeanlage für eine Bäckerei-Filiale im Erdgeschossbereich des genannten Grundstücks. Das betreffende Areal liegt im Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63, für den seit dem 10. Januar 2023 eine Veränderungssperre wirksam ist. Ziel der geplanten Bebauungsplanänderung ist es, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und eine Wohnnutzung in diesen Bereichen auszuschließen.
Nach Angaben der Verwaltung entspricht das Vorhaben den planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanentwurfs. Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Größe und Positionierung der Werbeanlage werden eingehalten. Da keine öffentlichen Belange dem Vorhaben entgegenstehen und die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs gewahrt bleiben, wurde der Beschlussvorschlag vorgelegt, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch das Vorhaben werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 4Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 17 BauGBZur Vorlage · 2023/194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat im Rahmen der Vorlage 2023/194 einen Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ vorgelegt. Ziel der Planung ist die langfristige Sicherung einer gemischten Nutzung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe im Bereich Niedersprockhövel.
Die ursprüngliche Veränderungssperre wurde bereits im April 2021 beschlossen und im August 2021 bekanntgemacht. Da die bauleitplanerischen Maßnahmen bislang nicht abgeschlossen werden konnten, sieht der Entwurf vor, die Geltungsdauer der Sperre um ein Jahr zu verlängern. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über das Gebiet am nordöstlichen Rand von Niedersprockhövel, begrenzt durch die Bochumer Straße im Nordosten und das Waldgebiet „Im elften Berge“ im Südosten.
Durch die Verlängerung dürfen im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Ebenso sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen können von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Sperre genehmigt wurden oder laufende Nutzungen und Unterhaltungsmaßnahmen betreffen, bleiben von den Regelungen unberührt. Die Verlängerung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und endet spätestens am 30. August 2024 oder mit dem Abschluss der Bauleitplanung.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 11.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 5Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück An der Pfannenschmiede 10Zur Vorlage · 2023/215 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz liegt eine Beschlussvorlage zur Ausnahme von der Veränderungssperre für das Grundstück An der Pfannenschmiede 10 vor. Die Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ ist seit dem 30. August 2021 wirksam.
Grundlage der Vorlage ist ein Bauantrag auf den Anbau eines Balkons im Dachgeschoss eines Gebäudes, das bereits zu Wohnzwecken genutzt wird. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Gebiets, für das der Bebauungsplanentwurf die Sicherung einer gewerblichen Nutzung und die Einschränkung von Wohnnutzung in Teilen des Gebiets vorsieht. Zudem sollen Einzelhandelsbetriebe außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches sowie bestimmte schädliche Nutzungen ausgeschlossen werden.
Nach Einschätzung der Verwaltung entspricht der Anbau eines Balkons an der Firstseite den planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanentwurfes. Die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden durch das Vorhaben nicht berührt, und es sind keine entgegenstehenden öffentlichen Belange erkennbar. Auch hinsichtlich des Klimaschutzes wird das Vorhaben als neutral eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss der Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Absatz 2 BauGB zustimmt.
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Beratungsfolge
- 11.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 6Errichtung einer zweizügigen Kindertagesstätte mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Barmer Straße 21 hier: BauvoranfrageZur Vorlage · 2023/193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat im Rahmen der Sitzung am 11. Mai 2023 der Bauvoranfrage für ein Bauvorhaben in Sprockhövel-Herzkamp zugestimmt. Das Projekt auf dem Grundstück Barmer Straße 21 sieht die Errichtung einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung sowie von zwei Wohneinheiten vor. Das geplante Gebäude soll als zweigeschossiger Baukörper mit Souterrain hinter dem bestehenden Gemeindezentrum errichtet werden, welches erhalten bleibt.
Die Kindertagesstätte soll im Souterrain und im Erdgeschoss jeweils eine Gruppe unterbringen. Die Ausstattung umfasst pro Gruppe zwei Gruppenräume und einen Schlafraum sowie einen Mehrzweckraum, eine Küche, sanitäre Anlagen sowie Büro- und Personalräume. Das Gebäude wird barrierefrei gestaltet und mit einem Aufzug ausgestattet. Im Dachgeschoss sind zwei Wohneinheiten vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über eine neue, 5,50 Meter breite Zufahrt an der Barmer Straße, die an den alten Schulweg anbindet und zwölf Stellplätze umfasst.
Planungsrechtlich wird das Vorhaben als in die Umgebung einfügend beurteilt, da das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet eingestuft ist. Durch den Neubau sollen zwischen 30 und 32 Kita-Plätze geschaffen werden, was einen Zuwachs von 10 bis 12 Plätzen im Ortsteil bedeutet, wobei mindestens fünf Plätze für Kinder unter drei Jahren entstehen sollen. Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben, sofern die Zustimmung der beteiligten Fachbehörden vorliegt.
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- 11.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 7Teilnahme am Heimat-Preis des Förderprogramms des Landes "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."Zur Vorlage · 2023/202 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/202 der Verwaltung des Fachbereichs Planen/Umwelt/Bauen/Wohnen sieht die Teilnahme der Stadt Sprockhövel am Heimat-Preis 2023 vor. Dieser Preis ist Bestandteil des Landesförderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“. Ziel des Programms ist die Sichtbarkeit lokaler und regionaler Besonderheiten sowie die Würdigung von ehrenamtlichem Engagement.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Umsetzung des Programms pro Kommune ein Budget von 5.000 Euro zur Verfügung, welches ausschließlich für die Vergabe von Preisgeldern verwendet werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, die Preisgelder für das Jahr 2023 in drei Stufen aufzuteilen: 3.500 Euro für den ersten, 1.000 Euro für den zweiten und 500 Euro für den dritten Preis.
Als Kriterien für eine Bewerbung durch Initiativen, Einzelpersonen, Vereine oder Gruppen sind die Stärkung der Gemeinschaft, der Erhalt von Tradition und Brauchtum sowie die Förderung der lokalen Identität festgelegt. Es muss mindestens eines dieser Kriterien erfüllt sein. Zur Auswahl der Preisträger soll eine Jury gebildet werden, die sich aus der Bürgermeisterin, dem Ältestenrat sowie drei weiteren Vertretern der Verwaltung zusammensetzt. Bei einem positiven Beschluss wird die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag für das Jahr 2023 stellen.
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- 25.05.2023 · Rat
- 11.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 8Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel hier: SachstandZur Vorlage · 2023/200 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Vorlage 2023/200 wird über den Sachstand zum barrierefreien Ausbau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Niedersprockhövel berichtet. Ziel des Vorhabens ist die Herstellung einer barrierefreien Nutzung des bestehenden Standorts. Nach der Prüfung zweier Varianten – der Beibehaltung des aktuellen Standorts sowie einer Verlegung an die Ecke Bochumer Straße/Mühlenstraße – wurde die Fortführung der Planung für den bisherigen Standort beschlossen.
Die Verwaltung hat das zuständige Planungsbüro mit der weiterführenden Entwurfsplanung beauftragt. Die Planung umfasst die Konkretisierung der Deckenhöhen sowie die Ausgestaltung eines taktilen und optisch kontrastierenden Leitsystems für sehbehinderte Menschen. Trotz topografischer Herausforderungen durch Geländeneigungen und denkmalgeschützter Bestandsbauten sieht die Planung eine deutliche Verbesserung der Mobilität vor. So sollen die bisherigen Stufen an der Ostseite entfallen, um eine stufenlose Begehbarkeit von etwa 2,50 Metern Breite zu gewährleisten. Zudem werden die Bordsteighöhen an den Haltestellen angepasst, um den Einstieg in Busse zu erleichtern.
Die Planungsunterlagen dienen als Grundlage für die Anmeldung eines Fördervorhabens beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gemäß § 12 ÖPNVG NRW. Ein Baubeginn ist erst nach der Bewilligung des Förderantrages möglich. Die detaillierte Höhenplanung wird im Rahmen der noch anstehenden Ausführungsplanung durch das Planungsbüro finalisiert.
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- 11.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 9Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Bauanträge und BauvoranfragenZur Vorlage · 2023/216 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vom 11. Mai 2023 wurde die Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Bauanträge sowie der Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/216 dient der Information des Gremiums über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet.
Die Unterlagen enthalten eine Aufstellung der seit der letzten Sitzung des Ausschusses angelegten Bauakten, der erteilten Baugenehmigungen sowie der eingegangenen und beschiedenen Bauvoranfragen. Innerhalb dieser Aufstellung werden gewerbliche Vorhaben durch ein entsprechendes Kennzeichen am Ende der jeweiligen Zeile ausgewiesen. Zudem enthält die Dokumentation Informationen zur Klimabilanz der aufgeführten Vorhaben, wobei diese teilweise als klimaneutral oder klimaneutativ eingestuft werden.
Der zuständige Fachbereich hat den Beschlussvorschlag vorgelegt, der vorsieht, dass der Ausschuss die Informationen zur Kenntnis nimmt. Es sind durch diese Bekanntgabe keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Federführend für die Vorlage ist der Fachbereich Bauen und Wohnen.
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- 11.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 10Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2023/209 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/209 dient als Mitteilung der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Die Vorlage wurde vom Fachbereich Planen und Umwelt erstellt und war für die zehnte öffentliche Sitzung des Ausschusses am 11. Mai 2023 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf die Bereitstellung von Mitteilungen der Verwaltung. Es ist kein spezifischer Beschlussvorschlag enthalten. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind. Es werden weder Personalkosten noch Sachkosten oder freiwillige Leistungen aufgeführt, die durch diesen Punkt ausgelöst werden. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Sachstandsbertes durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen.
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- 11.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 11Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2023/210 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/210 dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz während der nichtöffentlichen Sitzung am 11. Mai 2023. Der Gegenstand der Sitzung umfasst Anfragen im öffentlichen Teil der Tagesordnung.
Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Fachbereich Planen und Umwelt. Aus dem Dokument geht hervor, dass für den vorliegenden Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag unterbreitet wurde. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Behandlung dieses Punktes zu erwarten, da keine Kosten für Personalsachkosten oder freiwillige Leistungen ausgewiesen sind. Ein Berichtswesen über den Sachstand ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen.
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- 11.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz