1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 47
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz der Stadt Sprockhövel wurde die Vorlage 2023/191 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ beraten. Gegenstand der Beratung ist die Entscheidung über eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 47.
Der Antrag bezieht sich auf die Errichtung einer Werbeanlage für eine Bäckerei-Filiale im Erdgeschossbereich des genannten Grundstücks. Das betreffende Areal liegt im Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63, für den seit dem 10. Januar 2023 eine Veränderungssperre wirksam ist. Ziel der geplanten Bebauungsplanänderung ist es, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und eine Wohnnutzung in diesen Bereichen auszuschließen.
Nach Angaben der Verwaltung entspricht das Vorhaben den planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanentwurfs. Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Größe und Positionierung der Werbeanlage werden eingehalten. Da keine öffentlichen Belange dem Vorhaben entgegenstehen und die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs gewahrt bleiben, wurde der Beschlussvorschlag vorgelegt, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch das Vorhaben werden nicht verzeichnet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.05.2023kein Ergebnis hinterlegt