Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 17 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat im Rahmen der Vorlage 2023/194 einen Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ vorgelegt. Ziel der Planung ist die langfristige Sicherung einer gemischten Nutzung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe im Bereich Niedersprockhövel.
Die ursprüngliche Veränderungssperre wurde bereits im April 2021 beschlossen und im August 2021 bekanntgemacht. Da die bauleitplanerischen Maßnahmen bislang nicht abgeschlossen werden konnten, sieht der Entwurf vor, die Geltungsdauer der Sperre um ein Jahr zu verlängern. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über das Gebiet am nordöstlichen Rand von Niedersprockhövel, begrenzt durch die Bochumer Straße im Nordosten und das Waldgebiet „Im elften Berge“ im Südosten.
Durch die Verlängerung dürfen im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Ebenso sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen können von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Sperre genehmigt wurden oder laufende Nutzungen und Unterhaltungsmaßnahmen betreffen, bleiben von den Regelungen unberührt. Die Verlängerung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und endet spätestens am 30. August 2024 oder mit dem Abschluss der Bauleitplanung.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 25.05.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 11.05.2023kein Ergebnis hinterlegt