Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2023/269 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/269 des Sachgebiets Organisation dient als Grundlage für die x öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 25. Mai 2023. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt zur Fragestunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die eingegangenen Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden. Alternativ ist vorgesehen, festzuhalten, dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zu anfallenden Personalsowie Sachkosten. Ein Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 2Bericht über den Sachstand von Ratsbeschlüssen hier: Öffentlicher TeilZur Vorlage · 2023/270 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 25. Mai 2023 wurde die Vorlage 2023/270 zur Beratung vorgelegt. Bei dem Dokument handelt es sich um eine Beschlussvorlage aus dem Sachgebiet Organisation, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wurde.
Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über den Sachstand von bereits gefassten Ratsbeschlüssen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Sprockhövel den entsprechenden Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Eine weitere inhaltliche Beratung oder eine Entscheidung über Folgemaßnahmen ist in diesem Punkt nicht vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Berichterstattung über den Fortschritt von Ratsbeschlüssen durch den zuständigen Fachbereich erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 3Quartalsbericht I. Quartal 2023Zur Vorlage · 2023/249 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/249 dient der Information über die finanzielle Lage der Stadt Sprockhövel im ersten Quartal des Jahres 2023. Die Bürgermeisterin legt hiermit den entsprechenden Quartalsbericht vor, der zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat eingebracht wurde.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht über die Finanzsituation des ersten Quartals 2023 zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich dabei um eine rein informative Vorlage zur Berichterstattung des zuständigen Fachbereichs Finanzmanagement. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Mai 2023 und die Sitzung des Rates am 25. Mai 2023 für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes vorgesehen waren. Weitere haushaltsmäßige Auswirkungen oder spezifische Kosten für Klimaschutzmaßnahmen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2023/250 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/250 dient der Information über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Lage zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. Mai 2023 sowie im Rat am 25. Mai 2023 vorgesehen. Der zuständige Fachbereich des Finanzmanagements ist im Rahmen des Berichtswesens dazu angehalten, Sachstandsberichte in festgelegten Intervallen vorzulegen. Die Regelungen sehen hierfür eine Berichterstattung vierteljährlich, halbjährlich sowie jährlich vor, zudem erfolgt eine Berichterstattung nach Abschluss entsprechender Aufträge.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind in der Vorlage keine Auswirkungen auf den Klimaschutz vermerkt. Es sind keine geschätzten Kosten, jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen in den Bereichen Personalkosten oder Sachkosten für diesen Tagesordnungspunkt aufgeführt. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung über den Stand der Haushaltswirtschaft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2022Zur Vorlage · 2023/252 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/252 wird der Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum Stichtag 31.12.2022 thematisiert. Die Vorlage wurde durch die Bürgermeisterin eingebracht und dient als Grundlage für die Beratung in den zuständigen Gremien.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Sprockhövel die Empfehlung ausspricht, auf die Erstellung eines solchen Gesamtabschlusses für das vergangene Kalenderjahr zu verzichten. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Mai 2023 sowie für die Sitzung des Rates am 25. Mai 2023 vorgesehen.
Als Ergänzung zu der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Unterlagen gemäß § 116a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nachgereicht werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz oder spezifische haushaltsmäßige Folgekosten werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Vorgangs vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Beteiligungsbericht 2021 der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2023/192 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/192 befasst sich mit dem Beteiligungsbericht der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2021. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, diesen Bericht zu beschließen.
Die Grundlage für die Erstellung des Berichts ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt Sprockhövel für das Jahr 2021 von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW befreit ist, besteht gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung die Verpflichtung, einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Ein entsprechender Beschluss über die Befreiung vom Gesamtabschluss wurde bereits in einer Sitzung des Rates im Mai 2022 gefasst.
Der Bericht umfasst wesentliche Informationen zu allen verselbstständigten Aufgabenbereichen der Stadt in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Die Inhalte beinhalten Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung sowie zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks. Zudem werden Jahresergebnisse, Verbindlichkeiten, die Entwicklung des Eigenkapitals sowie relevante Finanz- und Leistungsbeziehungen dokumentiert. Mit diesem Bericht legt die Stadt die wirtschaftlichen Betätigungen für das Jahr 2021 offen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist über den Bericht ein gesonderter Beschluss des Rates in einer öffentlichen Sitzung herbeizuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2022Zur Vorlage · 2023/253 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/253 betrifft den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2022. Gemäß der Kommunalordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf des Jahresabschlusses sowie der dazugehörige Lagebericht durch den Kämmerer aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt.
Der Entwurf wurde dem Rat am 27. April 2023 schriftlich zugeleitet. Mit dieser Zuleitung erfolgte am selben Tag auch die Übermittlung des Entwurfs an das Rechnungsprüfungsamt. Diese Vorgehensweise folgt einem im Februar 2015 gefassten Beschluss des Rates, der eine schriftliche Zuleitung der Jahresabschlussentwürfe vorsieht, um die Verfahrensbearbeitung zu beschleunigen und eine Wartezeit bis zur nächsten ordentlichen Ratssitzung zu vermeiden. Zudem trifft der Rat im Bereich der Jahresabschlüsse einen pauschalen Überweisungsbeschluss an die Rechnungsprüfung.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Ausführungen zum Jahresabschluss 2022 zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung des Rates am 25. Mai 2023 behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 8Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023Zur Vorlage · 2023/234 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/234 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2023. Der Inhalt der Vorlage dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates.
Der Bericht legt dar, dass unter Berücksichtigung der aktuell bekannten Details der Tarifeinigung 2023/2024, welche auf der Basis der Schlichtungsempfehlung beruht, davon ausgegangen wird, dass der Gesamtansatz für das laufende Jahr auskömmlich sein könnte. Eine abschließende Prognose über die finanzielle Entwicklung lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht mit Sicherheit treffen. Hierfür müssten erst die vollständigen Einzelheiten der Tarifeinigung sowie die Ergebnisse der laufenden und noch anstehenden Stellenbesetzungsverfahren vorliegen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling lediglich zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Mai 2023 sowie des Rates am 25. Mai 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Mitteilung über Mitgliedschaften und Funktionen der Bürgermeisterin im Jahr 2022Zur Vorlage · 2023/235 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/235 des Sachgebiets Organisation dient der Mitteilung über die Mitgliedschaften und Funktionen der Bürgermeisterin im Kalenderjahr 2022. Die Vorlage basiert auf der gesetzlichen Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesbesoldungsgesetz.
Im Berichtszeitraum 2022 wurden keine Nebentätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt zuzuordnen oder nach dem Besoldungsgesetz abführungspflichtig sind. Die Bürgermeisterin ist Mitglied in der Verbandsversammlung, dem Verbandsverwaltungsrat und der Trägerversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe. Diese Aufgaben werden gemäß der Satzung ehrenamtlich wahrgenommen. Für Tätigkeiten in verschiedenen Gremien der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel, darunter der Verwaltungsrat, das Kuratorium, der Hauptausschuss und der Risikoausschuss, wurden keine Einkünfte erzielt. Für die Teilnahme an der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel wurde ein pauschalierter Auslagenersatz in Höhe von 243,33 EUR erhalten.
Aus einer Mitgliedschaft im Beirat der Aktiengesellschaft für Versorgungsunternehmen (AVU) gingen Einkünfte in Höhe von insgesamt 2.077,14 EUR hervor. Zudem nahm die Bürgermeisterin an einer Sitzung des Kommunalbeirats der Gelsenwasser AG teil, für die ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR bereitgestellt wurde. Die Mitteilung über diese Funktionen und Einkünfte erfolgt freiwillig zur Förderung der Transparenz. Eine entsprechende Aufstellung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten wurde dem Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises bereits im März 2023 übermittelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Verlagerung des Kindergartens KiFaz Miteinander in das Objekt Hauptstraße 6Zur Vorlage · 2023/156 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/156 des Geschäftsbereichs I sieht die dauerhafte Verlagerung des städtischen Kindergartens KiFaz Miteinander in das Objekt Hauptstraße 6 vor. Der Kindergarten musste zuvor aus dem Objekt Hauptstraße 8 in das Bürgerhaus Hauptstraße 6 umziehen, welches bislang nur eine vorläufige Betriebserlaubnis besitzt.
Nach einer Begutachtung des Objekts Hauptstraße 8 wurde festgestellt, dass eine Rückkehr des Kindergartens auch nach einer Sanierung aufgrund nicht mehr aktueller Raumstrukturen nicht möglich ist, da die Anforderungen der Landesjugendämter nicht erfüllt würden. Eine Sanierung des Gebäudes würde Schätzungen zufolge über eine Million Euro kosten, während ein Abriss und Neubau mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre.
Für die dauerhafte Nutzung des Bürgerhauses Hauptstraße 6 sind bauliche Anpassungen erforderlich, um eine dauerhafte Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zu erhalten. Dazu gehören der Umbau der Sanitäranlagen, die Anpassung der Gruppenräume sowie die Schaffung spezifischer Schlafräume. Die Verwaltung ist beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Erlangung der Betriebserlaubnis einzuleiten und den entsprechenden Antrag beim LWL zu stellen.
Im Zuge dieser Nutzung wird die im Dachgeschoss untergebrachte Musikschule das Objekt nicht mehr nutzen können, da der Zugang über das innenliegende Treppenhaus rechtlich nicht dauerhaft möglich ist. Für die Volkshochschule (VHS), die derzeit Räumlichkeiten im Objekt nutzt, werden alternative Lösungen geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 11Raumplanung und Angebot Seniorenbüro, Bücherei und ServicebüroZur Vorlage · 2023/165 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/165 befasst sich mit der künftigen Raumplanung für das Seniorenbüro, die Bücherei sowie das Servicebüro in Sprockhövel. Hintergrund ist die vorläufige Verlagerung des Kindergartens KiFaz Miteinander in das Bürgerhaus Hauptstraße 6. Eine Rückkehr des Kindergartens in das Objekt Hauptstraße 8 ist aufgrund fehlender Betriebserlaubnis durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe nicht möglich, da die baulichen Strukturen den aktuellen Anforderungen nicht entsprechen.
Für das Seniorenbüro wird eine Nutzung der Räumlichkeiten in der Hauptstraße 44 vorgeschlagen. Das Objekt soll durch Sanierungsmaßnahmen barrierefrei umgestaltet werden, um ein Beratungsangebot zu schaffen. Eine mögliche Verlagerung der Stabsstelle für ehrenamtliches Engagement in dieses Gebäude wird in Erwägung gezogen, während die freiwerdenden Flächen in der Hauptstraße 8a für die psychologische Beratungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie die evangelische Erziehungsberatung vorgesehen sind.
Hinsichtlich der Bücherei wird die Konzentration auf einen Standort in Haßlinghausen geprüft. Eine Zusammenführung der Standorte könnte die Personaleinsatzplanung sowie die Serviceangebote optimieren, ergänzt durch einen Abhol- und Bringservice für Niedersprockhövel. Analog dazu wird für das Servicebüro eine Bündelung der Leistungen an einem Standort in Erwägung gezogen, um die personelle Koordination zu verbessern. Die Verwaltung verweist bei der Bewertung der Standortoptionen auf die finanziellen und bautechnischen Rahmenbedingungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.05.2023 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (2. Sitzung)
- 12Musikschule Sprockhövel hier: zukünftiges LeistungsangebotZur Vorlage · 2023/170 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/170 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der zukünftigen Leistungsangebotsgestaltung der Musikschule Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage ist eine veränderte räumliche Situation, da die Nutzung des Dachgeschosses im Bürgerhaus Hauptstraße 6 aufgrund der dort untergebrachten Kindertagesstätte KiFaz Miteinander nicht dauerhaft möglich ist. Als alternative Unterrichtsräume werden unter anderem die Burgschützenhalle, Schulräume der MAS oder das Kulturhaus Haßlinghausen in Betracht gezogen, wobei für einige Objekte bauliche Anpassungen erforderlich wären.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der personellen Situation. Durch die bisherige Strategie, freiwerdende Stellen von festangestellten Lehrkräften durch Honorarkräfte zu ersetzen, liegt der Anteil der Festangestellten aktuell bei etwa 58 Prozent. Aufgrund des allgemeinen Lehrkräftemangels und der Ausweitung des Programms „JeKits“ gestaltet sich die Suche nach pädagogisch qualifiziertem Personal auf Honorarbasis als schwierig.
Zur Bewältigung dieser Herausforderungen werden drei Optionen aufgeführt: Die Einrichtung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen im Stellenplan 2023 zur Sicherung der pädagogischen Qualität, der Ausstieg aus dem JeKits-Programm mit dem damit verbundenen Wegfall von Zuschüssen und Einnahmen oder die Reduzierung des regulären Musikschulangebots, um vorhandene Lehrkräfte für JeKits-Angebote weiterzubilden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.05.2023 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (2. Sitzung)
- 13Umbesetzung von AusschüssenZur Vorlage · 2023/262 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2023/262 der Stadt Sprockhövel wird eine Umbesetzung im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung behandelt. Der Rat der Stadt soll über den personellen Wechsel in diesem Gremium entscheiden.
Ein sachkundiger Einwohner der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel ist aus dem genannten Ausschuss ausgeschieden. Die Freiwillige Feuerwehr Sprockhövel hat als Nachfolge einen neuen sachkundigen Einwohner vorgeschlagen. Dieser war bislang als persönlicher Stellvertreter des ausscheidenden Mitglieds tätig. Eine Benennung einer Stellvertretung ist für diese Position nicht vorgesehen. Die Verwaltung hat den Rat gebeten, die vorgeschlagenen Umbesetzungen zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 14Kommunale Klassenrichtzahl 2023 / 2024Zur Vorlage · 2023/198 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/198 des Sachgebiets Schulen/VHS befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2023/2024 in der Stadt Sprockhövel. Basierend auf dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen ist der Schulträger dazu verpflichtet, die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen sowie deren Verteilung auf die Grundschulen festzulegen.
Für das kommende Schuljahr sind an den Grundschulen der Stadt insgesamt 244 Kinder angemeldet. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der verfügbaren Kapazitäten ergibt sich eine Gesamtzahl von 11 Eingangsklassen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte sieht wie folgt aus: An der GGS Börgersbruch werden vier Klassen mit 105 angemeldeten Kindern gebildet, während die GGS Haßlinghausen drei Klassen, die GGS Gennebreck zwei Klassen und die GGS Hobeuken zwei Klassen erhält.
Die Planung berücksichtigt personelle und räumliche Gegebenheiten. An der Grundschule Börgersbruch muss die Anzahl der möglichen Eingangsklassen aufgrund mangelnder Klassenraumkapazitäten um eine Klasse gekürzt werden. Um die Beschulung aller Schulanfänger sicherzustellen, können Kinder, die in Börgersbruch nicht aufgenommen werden können, an der Grundschule Gennebreck beschult werden, da dort noch Kapazitäten vorhanden sind. An der Grundschule Hobeuken ist die Bildung von zwei Eingangsklassen durch das Zusammenlegen bestehender Klassen möglich. Die Aufteilung wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 15Änderung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2023/222 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/222 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht eine Änderung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege der Stadt Sprockhövel vor. Ziel der Anpassung ist es, die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen zu unterstützen und die Attraktivität des Berufsbildes zu steigern.
Die vorgeschlagene Änderung umfasst zwei zentrale Fördermaßnahmen. Zum einen soll ab dem 1. August 2024 ein Anerkennungsbetrag in Höhe von 0,50 Euro pro Kind und Stunde gezahlt werden. Dieser Zuschlag steht pädagogischen Fachkräften sowie Kindertagespflegepersonen nach erfolgreichem Abschluss der QHB-Qualifizierung zu. Zum anderen ist die Übernahme eines Teils der Fortbildungskosten vorgesehen. Hierbei können pädagogische Fachkräfte einen Zuschuss von 500 Euro und bereits tätige Kindertagespflegepersonen einen Zuschuss von 750 Euro beantragen, sofern die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und die Pflegestelle für mindestens zwei Jahre im Stadtgebiet fortbesteht.
Für die Umsetzung der Maßnahmen werden jährliche Folgekosten erwartet. Für den Anerkennungsbetrag wird für das Jahr 2024 mit Kosten von etwa 12.500 Euro gerechnet, wobei ab 2025 ein Anstieg auf circa 30.000 Euro pro Jahr prognostiziert wird. Die Kosten für die Zuschüsse zu den Fortbildungskosten werden ab 2024 auf etwa 2.500 Euro jährlich geschätzt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt die Zustimmung der Änderungen zum 1. Juni 2023.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 16Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024 / 25Zur Vorlage · 2023/232 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat mit der Vorlage 2023/232 die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/25 vorgelegt. Ziel der jährlichen Planung im Sachgebiet Kindertagesbetreuung ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie der Rat die Fortschreibung zur Kenntnis nehmen und deren Umsetzung zustimmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, im Rahmen der Jugendhilfeplanung bedarfsbezogene Änderungen vorzunehmen, um den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze zu gewährleisten und die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen zu regeln.
Die Planung zeigt auf, dass durch die Installation einer vierten Gruppe in der städtischen Musik-Kita Gedulderweg auf den Zuwachs an Flüchtlingskindern reagiert wurde. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen in den Jahren 2020 und 2022 wird für den Zeitraum ab Sommer 2025 ein Überhang an Plätzen für Kinder über drei Jahre erwartet. Um dem entgegenzuwirken, ist eine Umwandlung von Gruppen in den städtischen Einrichtungen Schee, KiFaz und Gedulderweg vorgesehen, um U3-Plätze zu schaffen. Zudem wird mit der Fertigstellung des neuen Gebäudes der AWO-Kita Haßlinghausen sowie einem Neubau der evangelischen Kita Herzkamp mit zusätzlichen Gruppenkapazitäten gerechnet. Ein weiterer Fokus liegt auf der Vorbereitung der Integration von Kindern mit Behinderungen in Regel-Einrichtungen, da reine heilpädagogische Kitas ab 2026 geschlossen werden müssen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 17Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW hier: Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2023/254 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 25. Mai 2023 wird die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW behandelt. Gegenstand der Vorlage 2023/254 ist der Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“.
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 16. März 2023 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Dieser Beschluss enthielt die Formulierung, dass die Auslegung unter Berücksichtigung eines Umweltberichtes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen soll. Da es sich jedoch um ein beschleunigtes Verfahren zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt, wurde kein formeller Umweltbericht im Sinne des § 2a BauGB erstellt. Um die Rechtssicherheit des Bauleitplanverfahrens zu gewährleisten, wurde die Streichung des Begriffs „Umweltbericht“ aus der Beschlussformulierung notwendig.
Aufgrund der geltenden Bekanntmachungs- und Auslegungsfristen, die eine einwöchige Vorankündigung sowie eine einmonatige Auslegungsdauer vorsehen, wurde am 17. April 2023 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese korrigierte Fassung sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vor. Der Rat wird nun gebeten, diese Dringlichkeitsentscheidung förmlich zu bestätigen. Die Auswirkungen auf das Klima werden im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens ermittelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 18Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 17 BauGBZur Vorlage · 2023/194 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat im Rahmen der Vorlage 2023/194 einen Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ vorgelegt. Ziel der Planung ist die langfristige Sicherung einer gemischten Nutzung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe im Bereich Niedersprockhövel.
Die ursprüngliche Veränderungssperre wurde bereits im April 2021 beschlossen und im August 2021 bekanntgemacht. Da die bauleitplanerischen Maßnahmen bislang nicht abgeschlossen werden konnten, sieht der Entwurf vor, die Geltungsdauer der Sperre um ein Jahr zu verlängern. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über das Gebiet am nordöstlichen Rand von Niedersprockhövel, begrenzt durch die Bochumer Straße im Nordosten und das Waldgebiet „Im elften Berge“ im Südosten.
Durch die Verlängerung dürfen im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Ebenso sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen können von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Sperre genehmigt wurden oder laufende Nutzungen und Unterhaltungsmaßnahmen betreffen, bleiben von den Regelungen unberührt. Die Verlängerung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und endet spätestens am 30. August 2024 oder mit dem Abschluss der Bauleitplanung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 11.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 19Charta Grüne Infrastruktur - Metropole RuhrZur Vorlage · 2023/161 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/161 des Fachbereichs Planen und Umwelt sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung dem Rat die Unterstützung der Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr empfiehlt. Mit diesem Beschluss bekennt sich die Stadt Sprockhövel zur nachhaltigen Mitwirkung an der Charta, die als Leitbild und regionale Richtschnur für die zukünftige Entwicklung der grünen Infrastruktur in der Metropoleregion Ruhr fungieren soll.
Die Charta wurde vom Regionalverband Ruhr (RVR) in einem partizipativen Prozess mit verschiedenen Akteuren aus der Region entwickelt. Sie dient als strategische Klammer, um die Grüne Infrastruktur als Teil der regionalen Lebensqualität und als Instrument zur Bewältigung von Herausforderungen, wie etwa dem Klimawandel, zu stärken. Die Charta hat dabei einen deklaratorischen Charakter und stellt eine freiwillige Absichtserklärung ohne formelle Bindungswirkung dar.
Ziel ist es, die öffentliche Raumgestaltung multifunktional zu gestalten und die Region als grüne Industrieregion weiterzuentwickeln. Auf Basis der Charta werden durch den Regionalverband Ruhr weitere konkrete Handlungsziele sowie eine Strategie erarbeitet, die bis Ende 2023 abgeschlossen sein soll. Die Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen soll primär durch die Nutzung von Förderprogrammen auf europäischer, Bundes- und Landesebene sowie durch die Etablierung spezifischer Förderzugänge erfolgen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch den Beschluss keine direkten haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 27.04.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 20Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2023/159 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/159 des Sachgebiets Tiefbau befasst sich mit der Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung nach § 8a Abs. 1 KAG NRW, ein solches Konzept fortlaufend vorzuhalten. Das ursprüngliche Konzept wurde bereits im Juni 2021 beschlossen.
Die aktuelle Fortschreibung dient der Anpassung an die mittelfristige Finanzplanung. Ziel des Konzepts ist es, vorhabenbezogen zu berücksichtigen, wann technische, rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen für Straßenunterhaltungsmaßnahmen oder beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen gegeben sind. Die Planung soll über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung angelegt werden und mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts bleibt die Bürgerbeteiligung. Bei allen beitragspflichtigen Maßnahmen sollen künftig verbindliche Anliegerversammlungen durchgeführt werden, um die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zu erörtern. Für geringfügige Baumaßnahmen, wie etwa den Ersatz von Beleuchtungsanlagen, ist weiterhin eine alternative Form der Beteiligung vorgesehen. Bezüglich der derzeitigen Rechtslage bei bestimmten beitragspflichtigen Beleuchtungsanlagen steht eine abschließende Überprüfung durch die Verwaltung noch aus, deren Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen mitgeteilt wird.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Fortführung des Konzepts in der vorliegenden Form zu beschließen und die entsprechenden Haushaltsmittel für die Folgejahre bereitzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 27.04.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 21Sachstandsbericht BreitbandausbauZur Vorlage · 2023/251 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/251 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel über den aktuellen Sachstand des Breitbandausbaus.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Information über die Anpassungen im Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Das bisherige „Graue Flecken-Programm“ wurde in das „Hellgraue Flecken-Programm“ umbenannt. Mit dieser Neuerung hat sich die Verteilung der Eigenanteile geändert: Während Kommunen in der Haushaltssicherung bislang keinen Eigenanteil leisten mussten, ist nun ein Anteil von 10 Prozent vorgesehen. Für Kommunen außerhalb der Haushaltssicherung erhöht sich der Eigenanteil von bisher 10 Prozent auf 20 Prozent. Nach aktuellem Stand ergeben sich für die Stadt Sprockhövel aus dieser Anpassung keine Auswirkungen auf die bestehenden Planungen.
Des Weiteren wird über den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch das Unternehmen Unsere Grüne Glasfaser (UGG) berichtet. Die Stadtverwaltung hat erste Anträge für diesen Ausbau erhalten. Der Beginn der ersten Arbeiten ist für Mitte Mai 2023 vorgesehen. Ein noch offener Standort für einen Verteiler-Standort, den sogenannten Point of Presence (PoP), ist derzeit Gegenstand der Planung. Nachdem verschiedene Vorschläge der Verwaltung bislang nicht angenommen wurden, wird aktuell ein Standort im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels neben dem Rathaus in Haßlinghausen in Erwägung gezogen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 22Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaues zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und den kreisangehörigen KommunenZur Vorlage · 2023/247 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/247 befasst sich mit einer Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus. Die Vereinbarung ist zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und den kreisangehörigen Kommunen vorgesehen.
Der Gegenstand der Vorlage ist die Regelung der Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Kommunen, um den Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Rahmen der entsprechenden Förderprogramme umzusetzen. Zum aktuellen Zeitpunkt befinden sich die detaillierten Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt noch in der rechtlichen Prüfung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis. Eine Nachreichung der vollständigen Dokumentation ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. Mai 2023 sowie im Rat am 22. Mai 2023 vorgesehen. Federführend für das Dokument ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vereinbarung liegen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch keine abschließenden Angaben vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 23Sonderaufruf "Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser - 6. CallZur Vorlage · 2023/248 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/248 befasst sich mit dem Eigenanteil der Stadt Sprockhövel am Förderprogramm Breitbandausbau. Konkret geht es um den sogenannten Sonderaufruf für Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser, der im Rahmen des 6. Calls aus dem Jahr 2021 initiiert wurde.
Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt und war zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lagen seitens des Fördermittelgebers noch keine abschließenden Informationen darüber vor, ob sich der für die Stadt erforderliche Eigenanteil an dem genannten Förderprogramm verändert hat.
Aufgrund dieser fehlenden Informationen waren zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine verbindlichen Angaben zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen oder den genauen Kostenbelastungen möglich. Die Verwaltung sah sich dazu veranlasst, die entsprechenden Erläuterungen nachzureichen, sobald die wesentlichen Aussagen des Fördermittelgebers vorliegen. Ein Berichtswesen über den Sachstand ist nach Abschluss des Auftrages durch den zuständigen Fachbereich vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 24Bündelungsausschreibung der Strom- und Gaslieferung ab 01.01.2024Zur Vorlage · 2023/255 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/255 der zentralen Gebäudebewirtschaftung sieht die Teilnahme der Stadt Sprockhövel an einer Bündelungsausschreibung für die Strom- und Gaslieferung ab dem 1. Januar 2024 vor. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dieser Teilnahme zuzustimmen.
Hintergrund der Vorlage ist die Kündigung des bestehenden kommunalen Rahmenabkommens für die Stromlieferung durch das bisherige Versorgungsunternehmen zum 31. Dezember 2023. Da eine Fortführung des Vertrages für die Jahre 2024 und 2025 laut Kalkulation des Versorgers nicht mehr kostendeckend ist, besteht nun eine Ausschreibungspflicht. Die geplante Bündelungsausschreibung wird unter der Federführung des Energiemanagers für den Ennepe-Ruhr-Kreis durchgeführt und umfasst neben dem Ennepe-Ruhr-Kreis sieben weitere kreisangehörige Städte, darunter auch Sprockhövel.
Ziel der Ausschreibung ist es, sowohl den Strombedarf für die städtischen Liegenschaften als auch für die Straßenbeleuchtung abzudecken. Dabei soll ein Vertrag über 100 % Ökostrom ausgeschrieben werden, was im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes als Vorgabe der Fördermittelgeber vorgesehen ist. Für die Gaslieferung wird ein Anteil von 5 % Biomethan empfohlen, um die Abgabe von Angeboten sicherzustellen. Durch die Zusammenfassung der Abnahmemengen in der Bündelungsausschreibung wird im Vergleich zu einer Einzelausschreibung ein wirtschaftlicheres Ergebnis angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 22.05.2023 · Betriebsausschuss
- 25Änderung der Vergabeordnung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2023/157 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/157 des Geschäftsbereichs I sieht eine Änderung der Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vor. Hintergrund der Neuregelung ist die Verlängerung der erhöhten Wertgrenzen in den Kommunalen Vergabegrundsätzen nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen. Nachdem diese Grenzen zunächst befristet waren, wurde die Geltungsdauer durch einen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bis zum 31.12.2023 verlängert.
Die Neufassung der Vergabeordnung enthält neben redaktionellen Anpassungen inhaltliche Änderungen. In § 1 wird die Rechtsgrundlage präzisiert, um die maßgebenden Vergabegrundsätze in der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen. In § 4 wird die zeitliche Befristung der erhöhten Wertgrenzen durch einen Verweis auf deren allgemeine Geltungsdauer ersetzt. Dies soll eine erneute Änderung der Ordnung bei einer weiteren Verlängerung der Grenzen über das Jahr 2023 hinaus vermeiden.
Zudem wurde die pauschale Festschreibung der zentralen Vergabe über die Plattform des Deutschen Ausschreibungsblattes für alle Aufträge ab einer bestimmten Summe gestrichen. Die Entscheidung über die Zuständigkeit soll künftig im Rahmen der Personal- und Organisationshoheit der Bürgermeisterin liegen. Im Bereich der Umweltkriterien wird ergänzt, dass bei der Beschaffung die Ausschreibungsempfehlungen des Umweltbundesamtes unter Berücksichtigung finanzieller und technologischer Aspekte berücksichtigt werden sollen. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, die Änderung der Vergabeordnung gemäß der Anlage zu verabschieden, wobei die Neuregelung am 26.05.2023 in Kraft treten soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.04.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 26Leitlinien zur Förderung von Bürgerbeteiligung in Sprockhövel hier: Einbringung der überarbeiteten FassungZur Vorlage · 2023/187 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, die „Leitlinien zur Förderung von Bürgerbeteiligung“ in einer überarbeiteten Fassung zu verabschieden. Die Vorlage 2023/187 sieht vor, dass der Rat die neuen Leitlinien beschließt und die Verwaltung mit der Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für deren Umsetzung beauftragt. Zudem soll die Verwaltung Informationsmaterialien erarbeiten, um die Öffentlichkeit über das neue Modell der Bürgerbeteiligung zu informieren. Im Zuge dieser Neuausrichtung wird die Auflösung der bisherigen „Zukunftskommission“ sowie ihrer Arbeitsgruppen vorgeschlagen. Auf Vorschlag der Verwaltung soll zudem eine Person als Beauftragte oder Beauftragter für Bürgerbeteiligung benannt werden, die als zentrale Ansprechperson der Verwaltung fungieren soll.
Die neuen Leitlinien basieren auf einer Bestandsaufnahme der bisherigen Beteiligungsangebote und orientieren sich an bewährten Modellen anderer Kommunen. Der Erstellungsprozess umfasste eine Online-Beteiligung über das Portal „Beteiligung NRW“ sowie eine Informationsveranstaltung in Niedersprockhövel, bei der Rückmeldungen zur sprachlichen Vereinfachung des Entwurfs einflossen. Inhaltlich konzentrieren sich die Leitlinien auf die Definition von Zielen, wie etwa erhöhter Transparenz und Bürgernähe, die Festlegung von Qualitätskriterien für Beteiligungsverfahren sowie die Etablierung eines verbindlichen Rahmens für informelle Verfahren. Die Umsetzung der organisatorischen Maßnahmen, einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit, soll nach der Beschlussfassung erfolgen, wobei die Aufnahme des regulären Betriebs für das dritte Quartal 2023 vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27Teilnahme am Heimat-Preis des Förderprogramms des Landes "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."Zur Vorlage · 2023/202 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/202 der Verwaltung des Fachbereichs Planen/Umwelt/Bauen/Wohnen sieht die Teilnahme der Stadt Sprockhövel am Heimat-Preis 2023 vor. Dieser Preis ist Bestandteil des Landesförderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“. Ziel des Programms ist die Sichtbarkeit lokaler und regionaler Besonderheiten sowie die Würdigung von ehrenamtlichem Engagement.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Umsetzung des Programms pro Kommune ein Budget von 5.000 Euro zur Verfügung, welches ausschließlich für die Vergabe von Preisgeldern verwendet werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, die Preisgelder für das Jahr 2023 in drei Stufen aufzuteilen: 3.500 Euro für den ersten, 1.000 Euro für den zweiten und 500 Euro für den dritten Preis.
Als Kriterien für eine Bewerbung durch Initiativen, Einzelpersonen, Vereine oder Gruppen sind die Stärkung der Gemeinschaft, der Erhalt von Tradition und Brauchtum sowie die Förderung der lokalen Identität festgelegt. Es muss mindestens eines dieser Kriterien erfüllt sein. Zur Auswahl der Preisträger soll eine Jury gebildet werden, die sich aus der Bürgermeisterin, dem Ältestenrat sowie drei weiteren Vertretern der Verwaltung zusammensetzt. Bei einem positiven Beschluss wird die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag für das Jahr 2023 stellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 11.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 28Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2023/265 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/265 des Sachgebiets Organisation dient als Tagesordnungspunkt für die 25. Sitzung des Rates am 25. Mai 2023. Der vorliegende Text betrifft den öffentlichen Teil der Sitzung und befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist im Dokument die Möglichkeit aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage gehen keine weiteren inhaltlichen Details zu den spezifischen Mitteilungen hervor, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 29Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2023/267 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/267, die vom Sachgebiet Organisation erstellt wurde, dient als Grundlage für die 29. Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 25. Mai 2023. Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung gemäß § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die Festlegung, dass die eingegangenen Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden sollen. Alternativ wird die Option aufgeführt, dass keine Anfragen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder bei den Personalkosten noch bei den Sachkosten, verzeichnet sind. Es sind keine freiwilligen Leistungen oder zusätzliche jährliche Folgekosten oder -einnahmen vorgesehen. Die Vorlage dient der formalen Abwicklung des parlamentarischen Fragerechts innerhalb der Sitzungsordnung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat