Verlagerung des Kindergartens KiFaz Miteinander in das Objekt Hauptstraße 6
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/156 des Geschäftsbereichs I sieht die dauerhafte Verlagerung des städtischen Kindergartens KiFaz Miteinander in das Objekt Hauptstraße 6 vor. Der Kindergarten musste zuvor aus dem Objekt Hauptstraße 8 in das Bürgerhaus Hauptstraße 6 umziehen, welches bislang nur eine vorläufige Betriebserlaubnis besitzt.
Nach einer Begutachtung des Objekts Hauptstraße 8 wurde festgestellt, dass eine Rückkehr des Kindergartens auch nach einer Sanierung aufgrund nicht mehr aktueller Raumstrukturen nicht möglich ist, da die Anforderungen der Landesjugendämter nicht erfüllt würden. Eine Sanierung des Gebäudes würde Schätzungen zufolge über eine Million Euro kosten, während ein Abriss und Neubau mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre.
Für die dauerhafte Nutzung des Bürgerhauses Hauptstraße 6 sind bauliche Anpassungen erforderlich, um eine dauerhafte Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zu erhalten. Dazu gehören der Umbau der Sanitäranlagen, die Anpassung der Gruppenräume sowie die Schaffung spezifischer Schlafräume. Die Verwaltung ist beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Erlangung der Betriebserlaubnis einzuleiten und den entsprechenden Antrag beim LWL zu stellen.
Im Zuge dieser Nutzung wird die im Dachgeschoss untergebrachte Musikschule das Objekt nicht mehr nutzen können, da der Zugang über das innenliegende Treppenhaus rechtlich nicht dauerhaft möglich ist. Für die Volkshochschule (VHS), die derzeit Räumlichkeiten im Objekt nutzt, werden alternative Lösungen geprüft.
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