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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht I. Quartal 2023Zur Vorlage · 2023/249 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/249 dient der Information über die finanzielle Lage der Stadt Sprockhövel im ersten Quartal des Jahres 2023. Die Bürgermeisterin legt hiermit den entsprechenden Quartalsbericht vor, der zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat eingebracht wurde.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht über die Finanzsituation des ersten Quartals 2023 zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich dabei um eine rein informative Vorlage zur Berichterstattung des zuständigen Fachbereichs Finanzmanagement. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Mai 2023 und die Sitzung des Rates am 25. Mai 2023 für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes vorgesehen waren. Weitere haushaltsmäßige Auswirkungen oder spezifische Kosten für Klimaschutzmaßnahmen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2023/250 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/250 dient der Information über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Lage zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. Mai 2023 sowie im Rat am 25. Mai 2023 vorgesehen. Der zuständige Fachbereich des Finanzmanagements ist im Rahmen des Berichtswesens dazu angehalten, Sachstandsberichte in festgelegten Intervallen vorzulegen. Die Regelungen sehen hierfür eine Berichterstattung vierteljährlich, halbjährlich sowie jährlich vor, zudem erfolgt eine Berichterstattung nach Abschluss entsprechender Aufträge.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind in der Vorlage keine Auswirkungen auf den Klimaschutz vermerkt. Es sind keine geschätzten Kosten, jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen in den Bereichen Personalkosten oder Sachkosten für diesen Tagesordnungspunkt aufgeführt. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung über den Stand der Haushaltswirtschaft.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2022Zur Vorlage · 2023/252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/252 wird der Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum Stichtag 31.12.2022 thematisiert. Die Vorlage wurde durch die Bürgermeisterin eingebracht und dient als Grundlage für die Beratung in den zuständigen Gremien.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Sprockhövel die Empfehlung ausspricht, auf die Erstellung eines solchen Gesamtabschlusses für das vergangene Kalenderjahr zu verzichten. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Mai 2023 sowie für die Sitzung des Rates am 25. Mai 2023 vorgesehen.
Als Ergänzung zu der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Unterlagen gemäß § 116a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen nachgereicht werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz oder spezifische haushaltsmäßige Folgekosten werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Vorgangs vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Beteiligungsbericht 2021 der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2023/192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/192 befasst sich mit dem Beteiligungsbericht der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2021. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, diesen Bericht zu beschließen.
Die Grundlage für die Erstellung des Berichts ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt Sprockhövel für das Jahr 2021 von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW befreit ist, besteht gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung die Verpflichtung, einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Ein entsprechender Beschluss über die Befreiung vom Gesamtabschluss wurde bereits in einer Sitzung des Rates im Mai 2022 gefasst.
Der Bericht umfasst wesentliche Informationen zu allen verselbstständigten Aufgabenbereichen der Stadt in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Die Inhalte beinhalten Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung sowie zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks. Zudem werden Jahresergebnisse, Verbindlichkeiten, die Entwicklung des Eigenkapitals sowie relevante Finanz- und Leistungsbeziehungen dokumentiert. Mit diesem Bericht legt die Stadt die wirtschaftlichen Betätigungen für das Jahr 2021 offen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist über den Bericht ein gesonderter Beschluss des Rates in einer öffentlichen Sitzung herbeizuführen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.03.2023Zur Vorlage · 2023/234 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/234 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2023. Der Inhalt der Vorlage dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates.
Der Bericht legt dar, dass unter Berücksichtigung der aktuell bekannten Details der Tarifeinigung 2023/2024, welche auf der Basis der Schlichtungsempfehlung beruht, davon ausgegangen wird, dass der Gesamtansatz für das laufende Jahr auskömmlich sein könnte. Eine abschließende Prognose über die finanzielle Entwicklung lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht mit Sicherheit treffen. Hierfür müssten erst die vollständigen Einzelheiten der Tarifeinigung sowie die Ergebnisse der laufenden und noch anstehenden Stellenbesetzungsverfahren vorliegen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling lediglich zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Mai 2023 sowie des Rates am 25. Mai 2023 vorgesehen.
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- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Verlagerung des Kindergartens KiFaz Miteinander in das Objekt Hauptstraße 6Zur Vorlage · 2023/156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/156 des Geschäftsbereichs I sieht die dauerhafte Verlagerung des städtischen Kindergartens KiFaz Miteinander in das Objekt Hauptstraße 6 vor. Der Kindergarten musste zuvor aus dem Objekt Hauptstraße 8 in das Bürgerhaus Hauptstraße 6 umziehen, welches bislang nur eine vorläufige Betriebserlaubnis besitzt.
Nach einer Begutachtung des Objekts Hauptstraße 8 wurde festgestellt, dass eine Rückkehr des Kindergartens auch nach einer Sanierung aufgrund nicht mehr aktueller Raumstrukturen nicht möglich ist, da die Anforderungen der Landesjugendämter nicht erfüllt würden. Eine Sanierung des Gebäudes würde Schätzungen zufolge über eine Million Euro kosten, während ein Abriss und Neubau mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre.
Für die dauerhafte Nutzung des Bürgerhauses Hauptstraße 6 sind bauliche Anpassungen erforderlich, um eine dauerhafte Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zu erhalten. Dazu gehören der Umbau der Sanitäranlagen, die Anpassung der Gruppenräume sowie die Schaffung spezifischer Schlafräume. Die Verwaltung ist beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Erlangung der Betriebserlaubnis einzuleiten und den entsprechenden Antrag beim LWL zu stellen.
Im Zuge dieser Nutzung wird die im Dachgeschoss untergebrachte Musikschule das Objekt nicht mehr nutzen können, da der Zugang über das innenliegende Treppenhaus rechtlich nicht dauerhaft möglich ist. Für die Volkshochschule (VHS), die derzeit Räumlichkeiten im Objekt nutzt, werden alternative Lösungen geprüft.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Raumplanung und Angebot Seniorenbüro, Bücherei und ServicebüroZur Vorlage · 2023/165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/165 befasst sich mit der künftigen Raumplanung für das Seniorenbüro, die Bücherei sowie das Servicebüro in Sprockhövel. Hintergrund ist die vorläufige Verlagerung des Kindergartens KiFaz Miteinander in das Bürgerhaus Hauptstraße 6. Eine Rückkehr des Kindergartens in das Objekt Hauptstraße 8 ist aufgrund fehlender Betriebserlaubnis durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe nicht möglich, da die baulichen Strukturen den aktuellen Anforderungen nicht entsprechen.
Für das Seniorenbüro wird eine Nutzung der Räumlichkeiten in der Hauptstraße 44 vorgeschlagen. Das Objekt soll durch Sanierungsmaßnahmen barrierefrei umgestaltet werden, um ein Beratungsangebot zu schaffen. Eine mögliche Verlagerung der Stabsstelle für ehrenamtliches Engagement in dieses Gebäude wird in Erwägung gezogen, während die freiwerdenden Flächen in der Hauptstraße 8a für die psychologische Beratungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie die evangelische Erziehungsberatung vorgesehen sind.
Hinsichtlich der Bücherei wird die Konzentration auf einen Standort in Haßlinghausen geprüft. Eine Zusammenführung der Standorte könnte die Personaleinsatzplanung sowie die Serviceangebote optimieren, ergänzt durch einen Abhol- und Bringservice für Niedersprockhövel. Analog dazu wird für das Servicebüro eine Bündelung der Leistungen an einem Standort in Erwägung gezogen, um die personelle Koordination zu verbessern. Die Verwaltung verweist bei der Bewertung der Standortoptionen auf die finanziellen und bautechnischen Rahmenbedingungen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.05.2023 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (2. Sitzung)
- 8Musikschule Sprockhövel hier: zukünftiges LeistungsangebotZur Vorlage · 2023/170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/170 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der zukünftigen Leistungsangebotsgestaltung der Musikschule Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage ist eine veränderte räumliche Situation, da die Nutzung des Dachgeschosses im Bürgerhaus Hauptstraße 6 aufgrund der dort untergebrachten Kindertagesstätte KiFaz Miteinander nicht dauerhaft möglich ist. Als alternative Unterrichtsräume werden unter anderem die Burgschützenhalle, Schulräume der MAS oder das Kulturhaus Haßlinghausen in Betracht gezogen, wobei für einige Objekte bauliche Anpassungen erforderlich wären.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der personellen Situation. Durch die bisherige Strategie, freiwerdende Stellen von festangestellten Lehrkräften durch Honorarkräfte zu ersetzen, liegt der Anteil der Festangestellten aktuell bei etwa 58 Prozent. Aufgrund des allgemeinen Lehrkräftemangels und der Ausweitung des Programms „JeKits“ gestaltet sich die Suche nach pädagogisch qualifiziertem Personal auf Honorarbasis als schwierig.
Zur Bewältigung dieser Herausforderungen werden drei Optionen aufgeführt: Die Einrichtung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen im Stellenplan 2023 zur Sicherung der pädagogischen Qualität, der Ausstieg aus dem JeKits-Programm mit dem damit verbundenen Wegfall von Zuschüssen und Einnahmen oder die Reduzierung des regulären Musikschulangebots, um vorhandene Lehrkräfte für JeKits-Angebote weiterzubilden.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.05.2023 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (2. Sitzung)
- 9Änderung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2023/222 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/222 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht eine Änderung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege der Stadt Sprockhövel vor. Ziel der Anpassung ist es, die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen zu unterstützen und die Attraktivität des Berufsbildes zu steigern.
Die vorgeschlagene Änderung umfasst zwei zentrale Fördermaßnahmen. Zum einen soll ab dem 1. August 2024 ein Anerkennungsbetrag in Höhe von 0,50 Euro pro Kind und Stunde gezahlt werden. Dieser Zuschlag steht pädagogischen Fachkräften sowie Kindertagespflegepersonen nach erfolgreichem Abschluss der QHB-Qualifizierung zu. Zum anderen ist die Übernahme eines Teils der Fortbildungskosten vorgesehen. Hierbei können pädagogische Fachkräfte einen Zuschuss von 500 Euro und bereits tätige Kindertagespflegepersonen einen Zuschuss von 750 Euro beantragen, sofern die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und die Pflegestelle für mindestens zwei Jahre im Stadtgebiet fortbesteht.
Für die Umsetzung der Maßnahmen werden jährliche Folgekosten erwartet. Für den Anerkennungsbetrag wird für das Jahr 2024 mit Kosten von etwa 12.500 Euro gerechnet, wobei ab 2025 ein Anstieg auf circa 30.000 Euro pro Jahr prognostiziert wird. Die Kosten für die Zuschüsse zu den Fortbildungskosten werden ab 2024 auf etwa 2.500 Euro jährlich geschätzt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt die Zustimmung der Änderungen zum 1. Juni 2023.
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- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaues zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und den kreisangehörigen KommunenZur Vorlage · 2023/247 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/247 befasst sich mit einer Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des geförderten Breitbandausbaus. Die Vereinbarung ist zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und den kreisangehörigen Kommunen vorgesehen.
Der Gegenstand der Vorlage ist die Regelung der Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Kommunen, um den Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Rahmen der entsprechenden Förderprogramme umzusetzen. Zum aktuellen Zeitpunkt befinden sich die detaillierten Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt noch in der rechtlichen Prüfung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis. Eine Nachreichung der vollständigen Dokumentation ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. Mai 2023 sowie im Rat am 22. Mai 2023 vorgesehen. Federführend für das Dokument ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vereinbarung liegen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch keine abschließenden Angaben vor.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Sonderaufruf "Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser - 6. CallZur Vorlage · 2023/248 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/248 befasst sich mit dem Eigenanteil der Stadt Sprockhövel am Förderprogramm Breitbandausbau. Konkret geht es um den sogenannten Sonderaufruf für Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser, der im Rahmen des 6. Calls aus dem Jahr 2021 initiiert wurde.
Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt und war zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lagen seitens des Fördermittelgebers noch keine abschließenden Informationen darüber vor, ob sich der für die Stadt erforderliche Eigenanteil an dem genannten Förderprogramm verändert hat.
Aufgrund dieser fehlenden Informationen waren zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine verbindlichen Angaben zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen oder den genauen Kostenbelastungen möglich. Die Verwaltung sah sich dazu veranlasst, die entsprechenden Erläuterungen nachzureichen, sobald die wesentlichen Aussagen des Fördermittelgebers vorliegen. Ein Berichtswesen über den Sachstand ist nach Abschluss des Auftrages durch den zuständigen Fachbereich vorzulegen.
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- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Sachstandsbericht BreitbandausbauZur Vorlage · 2023/251 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/251 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel über den aktuellen Sachstand des Breitbandausbaus.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Information über die Anpassungen im Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Das bisherige „Graue Flecken-Programm“ wurde in das „Hellgraue Flecken-Programm“ umbenannt. Mit dieser Neuerung hat sich die Verteilung der Eigenanteile geändert: Während Kommunen in der Haushaltssicherung bislang keinen Eigenanteil leisten mussten, ist nun ein Anteil von 10 Prozent vorgesehen. Für Kommunen außerhalb der Haushaltssicherung erhöht sich der Eigenanteil von bisher 10 Prozent auf 20 Prozent. Nach aktuellem Stand ergeben sich für die Stadt Sprockhövel aus dieser Anpassung keine Auswirkungen auf die bestehenden Planungen.
Des Weiteren wird über den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch das Unternehmen Unsere Grüne Glasfaser (UGG) berichtet. Die Stadtverwaltung hat erste Anträge für diesen Ausbau erhalten. Der Beginn der ersten Arbeiten ist für Mitte Mai 2023 vorgesehen. Ein noch offener Standort für einen Verteiler-Standort, den sogenannten Point of Presence (PoP), ist derzeit Gegenstand der Planung. Nachdem verschiedene Vorschläge der Verwaltung bislang nicht angenommen wurden, wird aktuell ein Standort im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels neben dem Rathaus in Haßlinghausen in Erwägung gezogen.
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- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Leitlinien zur Förderung von Bürgerbeteiligung in Sprockhövel hier: Einbringung der überarbeiteten FassungZur Vorlage · 2023/187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, die „Leitlinien zur Förderung von Bürgerbeteiligung“ in einer überarbeiteten Fassung zu verabschieden. Die Vorlage 2023/187 sieht vor, dass der Rat die neuen Leitlinien beschließt und die Verwaltung mit der Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für deren Umsetzung beauftragt. Zudem soll die Verwaltung Informationsmaterialien erarbeiten, um die Öffentlichkeit über das neue Modell der Bürgerbeteiligung zu informieren. Im Zuge dieser Neuausrichtung wird die Auflösung der bisherigen „Zukunftskommission“ sowie ihrer Arbeitsgruppen vorgeschlagen. Auf Vorschlag der Verwaltung soll zudem eine Person als Beauftragte oder Beauftragter für Bürgerbeteiligung benannt werden, die als zentrale Ansprechperson der Verwaltung fungieren soll.
Die neuen Leitlinien basieren auf einer Bestandsaufnahme der bisherigen Beteiligungsangebote und orientieren sich an bewährten Modellen anderer Kommunen. Der Erstellungsprozess umfasste eine Online-Beteiligung über das Portal „Beteiligung NRW“ sowie eine Informationsveranstaltung in Niedersprockhövel, bei der Rückmeldungen zur sprachlichen Vereinfachung des Entwurfs einflossen. Inhaltlich konzentrieren sich die Leitlinien auf die Definition von Zielen, wie etwa erhöhter Transparenz und Bürgernähe, die Festlegung von Qualitätskriterien für Beteiligungsverfahren sowie die Etablierung eines verbindlichen Rahmens für informelle Verfahren. Die Umsetzung der organisatorischen Maßnahmen, einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit, soll nach der Beschlussfassung erfolgen, wobei die Aufnahme des regulären Betriebs für das dritte Quartal 2023 vorgesehen ist.
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- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14Änderung der Vergabeordnung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2023/157 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/157 des Geschäftsbereichs I sieht eine Änderung der Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vor. Hintergrund der Neuregelung ist die Verlängerung der erhöhten Wertgrenzen in den Kommunalen Vergabegrundsätzen nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen. Nachdem diese Grenzen zunächst befristet waren, wurde die Geltungsdauer durch einen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bis zum 31.12.2023 verlängert.
Die Neufassung der Vergabeordnung enthält neben redaktionellen Anpassungen inhaltliche Änderungen. In § 1 wird die Rechtsgrundlage präzisiert, um die maßgebenden Vergabegrundsätze in der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen. In § 4 wird die zeitliche Befristung der erhöhten Wertgrenzen durch einen Verweis auf deren allgemeine Geltungsdauer ersetzt. Dies soll eine erneute Änderung der Ordnung bei einer weiteren Verlängerung der Grenzen über das Jahr 2023 hinaus vermeiden.
Zudem wurde die pauschale Festschreibung der zentralen Vergabe über die Plattform des Deutschen Ausschreibungsblattes für alle Aufträge ab einer bestimmten Summe gestrichen. Die Entscheidung über die Zuständigkeit soll künftig im Rahmen der Personal- und Organisationshoheit der Bürgermeisterin liegen. Im Bereich der Umweltkriterien wird ergänzt, dass bei der Beschaffung die Ausschreibungsempfehlungen des Umweltbundesamtes unter Berücksichtigung finanzieller und technologischer Aspekte berücksichtigt werden sollen. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, die Änderung der Vergabeordnung gemäß der Anlage zu verabschieden, wobei die Neuregelung am 26.05.2023 in Kraft treten soll.
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- 25.05.2023 · Rat
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- 27.04.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 15Mitteilung über Mitgliedschaften und Funktionen der Bürgermeisterin im Jahr 2022Zur Vorlage · 2023/235 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/235 des Sachgebiets Organisation dient der Mitteilung über die Mitgliedschaften und Funktionen der Bürgermeisterin im Kalenderjahr 2022. Die Vorlage basiert auf der gesetzlichen Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesbesoldungsgesetz.
Im Berichtszeitraum 2022 wurden keine Nebentätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt zuzuordnen oder nach dem Besoldungsgesetz abführungspflichtig sind. Die Bürgermeisterin ist Mitglied in der Verbandsversammlung, dem Verbandsverwaltungsrat und der Trägerversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe. Diese Aufgaben werden gemäß der Satzung ehrenamtlich wahrgenommen. Für Tätigkeiten in verschiedenen Gremien der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel, darunter der Verwaltungsrat, das Kuratorium, der Hauptausschuss und der Risikoausschuss, wurden keine Einkünfte erzielt. Für die Teilnahme an der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel wurde ein pauschalierter Auslagenersatz in Höhe von 243,33 EUR erhalten.
Aus einer Mitgliedschaft im Beirat der Aktiengesellschaft für Versorgungsunternehmen (AVU) gingen Einkünfte in Höhe von insgesamt 2.077,14 EUR hervor. Zudem nahm die Bürgermeisterin an einer Sitzung des Kommunalbeirats der Gelsenwasser AG teil, für die ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR bereitgestellt wurde. Die Mitteilung über diese Funktionen und Einkünfte erfolgt freiwillig zur Förderung der Transparenz. Eine entsprechende Aufstellung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten wurde dem Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises bereits im März 2023 übermittelt.
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- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2023/217 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/217 des Sachgebiets Organisation dient als Tagesordnungspunkt für die 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Mai 2023. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält den Beschlussvorschlag, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen oder alternativ festzustellen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen. Die Vorlage dient der Information innerhalb des Ausschussverfahrens.
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- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2023/218 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/218 des Sachgebiets Organisation dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der 17. Sitzung am 15. Mai 2023. Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung gemäß § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse.
Der vorliegende Text sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die eingegangenen Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden. Alternativ ist als Option vermerkt, dass keine Anfragen vorliegen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu spezifischen inhaltlichen Fragestellungen, da die Details auf die entsprechenden Anlagen verweisen. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt zu erwarten. Über die Notwendigkeit eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich liegen in diesem Dokument keine weiterführenden Informationen vor.
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- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss