Änderung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/222 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht eine Änderung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege der Stadt Sprockhövel vor. Ziel der Anpassung ist es, die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen zu unterstützen und die Attraktivität des Berufsbildes zu steigern.
Die vorgeschlagene Änderung umfasst zwei zentrale Fördermaßnahmen. Zum einen soll ab dem 1. August 2024 ein Anerkennungsbetrag in Höhe von 0,50 Euro pro Kind und Stunde gezahlt werden. Dieser Zuschlag steht pädagogischen Fachkräften sowie Kindertagespflegepersonen nach erfolgreichem Abschluss der QHB-Qualifizierung zu. Zum anderen ist die Übernahme eines Teils der Fortbildungskosten vorgesehen. Hierbei können pädagogische Fachkräfte einen Zuschuss von 500 Euro und bereits tätige Kindertagespflegepersonen einen Zuschuss von 750 Euro beantragen, sofern die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und die Pflegestelle für mindestens zwei Jahre im Stadtgebiet fortbesteht.
Für die Umsetzung der Maßnahmen werden jährliche Folgekosten erwartet. Für den Anerkennungsbetrag wird für das Jahr 2024 mit Kosten von etwa 12.500 Euro gerechnet, wobei ab 2025 ein Anstieg auf circa 30.000 Euro pro Jahr prognostiziert wird. Die Kosten für die Zuschüsse zu den Fortbildungskosten werden ab 2024 auf etwa 2.500 Euro jährlich geschätzt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt die Zustimmung der Änderungen zum 1. Juni 2023.
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