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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bericht über den Sachstand von Beschlüssen des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · 2023/233 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/233 des Fachbereichs Jugend und Familie dient als Sachstandsbericht über die Umsetzung bisheriger Beschlüsse des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule. Der Ausschuss wird gebeten, die Fortschritte der verschiedenen Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Mittagverpflegung an der Mathilde-Anne €. Hier wurde die Durchführung einer Ausschreibung nach dem Modell der Alternative 2 sowie die Implementierung einer teilbaren Planstelle mit 26 Wochenstunden im Stellenplan 2023 beschlossen. Für die Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen im Rahmen des Betreuungsangebots „Schule von acht bis eins“ sind für die Haushalte 2024 und 2025 jeweils Mittel in Höhe von 4.640,00 € vorgesehen.
Im Bereich des Schülertransports wird die Fortsetzung des bestehenden Spezialverkehrs zur GGS Haßlinghausen für das Schuljahr 2023/2024 bestätigt, wobei die Ausschreibung zur Fortführung des Schülerspezialverkehrs bereits vorbereitet und veröffentlicht wurde. Die Einrichtungsscharfe Darstellung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2023/2024 befindet sich in der Umsetzung.
Zudem wird der Aufbau einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit den Städten Hattingen, Herdecke und Wetter (Ruhr) vorangetrieben. Die Erstellung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgt nach dem Ratsbeschluss durch die Beteiligung der Aufsichtsbehörde. Des Weiteren wurde der Prozess zur Einrichtung einer unbefristeten teilbaren Vollzeitstelle als Koordinierungsstelle für das Netzwerk Kinderschutz gestartet. Ein Antrag zur Einladung des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ in den Jugendhilfeausschuss ist ebenfalls Gegenstand der Berichterstattung.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Kommunale Klassenrichtzahl 2023 / 2024Zur Vorlage · 2023/198 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/198 des Sachgebiets Schulen/VHS befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2023/2024 in der Stadt Sprockhövel. Basierend auf dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen ist der Schulträger dazu verpflichtet, die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen sowie deren Verteilung auf die Grundschulen festzulegen.
Für das kommende Schuljahr sind an den Grundschulen der Stadt insgesamt 244 Kinder angemeldet. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der verfügbaren Kapazitäten ergibt sich eine Gesamtzahl von 11 Eingangsklassen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte sieht wie folgt aus: An der GGS Börgersbruch werden vier Klassen mit 105 angemeldeten Kindern gebildet, während die GGS Haßlinghausen drei Klassen, die GGS Gennebreck zwei Klassen und die GGS Hobeuken zwei Klassen erhält.
Die Planung berücksichtigt personelle und räumliche Gegebenheiten. An der Grundschule Börgersbruch muss die Anzahl der möglichen Eingangsklassen aufgrund mangelnder Klassenraumkapazitäten um eine Klasse gekürzt werden. Um die Beschulung aller Schulanfänger sicherzustellen, können Kinder, die in Börgersbruch nicht aufgenommen werden können, an der Grundschule Gennebreck beschult werden, da dort noch Kapazitäten vorhanden sind. An der Grundschule Hobeuken ist die Bildung von zwei Eingangsklassen durch das Zusammenlegen bestehender Klassen möglich. Die Aufteilung wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Vorstellung des Programms "Kinderfreundliche Kommune"Zur Vorlage · 2023/221 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 10. Mai 2023 liegt die Beschlussvorlage 2023/221 zur Vorstellung des Programms „Kinderfreundliche Kommune“ vor. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses vom 8. März 2023, mit dem die Verwaltung beauftragt hatte, eine Vertretung des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ einzuladen, um über die Inhalte des Programms zu referieren.
Die Vorstellung des Programms erfolgt in digitaler Form durch eine Senior Consultant des Vereins. Der Ausschuss wird durch diesen Vortrag über die Details des Programms informiert. Mit der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die entsprechende Vorstellung zur Kenntnis nimmt. Aus dem Dokument geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Information im Rahmen der Vorlage ausgewiesen werden. Federführend für die Vorlage ist der Fachbereich Jugend und Familie.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Wirkungsbericht 2019 - 2022 der Erziehungsberatungsstelle des evangelischen BeratungszentrumsZur Vorlage · 2023/208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 10. Mai 2023 wurde die Vorlage 2023/208 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der Wirkungsbericht der Erziehungsberatungsstelle des evangelischen Beratungszentrums im Kirchenkreis Schwelm für den Zeitraum von 2019 bis 2022.
Die Erziehungsberatungsstelle übernimmt im Auftrag der Stadt Sprockhövel die gesetzliche Pflichtaufgabe der Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII. Während der Hauptsitz der Beratungsstelle in Ennepetal liegt, werden in Sprockhövel Außensprechstunden sowie individuelle Beratungstermine in den Räumlichkeiten der Hauptstraße angeboten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Angebote von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt genutzt werden.
Der vorliegende Bericht enthält die für den genannten Zeitraum relevanten Daten zur Tätigkeit der Beratungsstelle. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die Ausführungen zum Wirkungsbericht 2019 bis 2022 zur Kenntnis nimmt. Aus dem Dokument gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt hervor. Federführend für die Vorlage ist der Fachbereich Jugend und Familie.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Änderung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2023/222 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/222 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht eine Änderung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege der Stadt Sprockhövel vor. Ziel der Anpassung ist es, die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen zu unterstützen und die Attraktivität des Berufsbildes zu steigern.
Die vorgeschlagene Änderung umfasst zwei zentrale Fördermaßnahmen. Zum einen soll ab dem 1. August 2024 ein Anerkennungsbetrag in Höhe von 0,50 Euro pro Kind und Stunde gezahlt werden. Dieser Zuschlag steht pädagogischen Fachkräften sowie Kindertagespflegepersonen nach erfolgreichem Abschluss der QHB-Qualifizierung zu. Zum anderen ist die Übernahme eines Teils der Fortbildungskosten vorgesehen. Hierbei können pädagogische Fachkräfte einen Zuschuss von 500 Euro und bereits tätige Kindertagespflegepersonen einen Zuschuss von 750 Euro beantragen, sofern die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und die Pflegestelle für mindestens zwei Jahre im Stadtgebiet fortbesteht.
Für die Umsetzung der Maßnahmen werden jährliche Folgekosten erwartet. Für den Anerkennungsbetrag wird für das Jahr 2024 mit Kosten von etwa 12.500 Euro gerechnet, wobei ab 2025 ein Anstieg auf circa 30.000 Euro pro Jahr prognostiziert wird. Die Kosten für die Zuschüsse zu den Fortbildungskosten werden ab 2024 auf etwa 2.500 Euro jährlich geschätzt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt die Zustimmung der Änderungen zum 1. Juni 2023.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024 / 25Zur Vorlage · 2023/232 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat mit der Vorlage 2023/232 die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/25 vorgelegt. Ziel der jährlichen Planung im Sachgebiet Kindertagesbetreuung ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie der Rat die Fortschreibung zur Kenntnis nehmen und deren Umsetzung zustimmen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, im Rahmen der Jugendhilfeplanung bedarfsbezogene Änderungen vorzunehmen, um den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze zu gewährleisten und die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen zu regeln.
Die Planung zeigt auf, dass durch die Installation einer vierten Gruppe in der städtischen Musik-Kita Gedulderweg auf den Zuwachs an Flüchtlingskindern reagiert wurde. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen in den Jahren 2020 und 2022 wird für den Zeitraum ab Sommer 2025 ein Überhang an Plätzen für Kinder über drei Jahre erwartet. Um dem entgegenzuwirken, ist eine Umwandlung von Gruppen in den städtischen Einrichtungen Schee, KiFaz und Gedulderweg vorgesehen, um U3-Plätze zu schaffen. Zudem wird mit der Fertigstellung des neuen Gebäudes der AWO-Kita Haßlinghausen sowie einem Neubau der evangelischen Kita Herzkamp mit zusätzlichen Gruppenkapazitäten gerechnet. Ein weiterer Fokus liegt auf der Vorbereitung der Integration von Kindern mit Behinderungen in Regel-Einrichtungen, da reine heilpädagogische Kitas ab 2026 geschlossen werden müssen.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Rat
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Verlagerung des Kindergartens KiFaz Miteinander in das Objekt Hauptstraße 6Zur Vorlage · 2023/156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/156 des Geschäftsbereichs I sieht die dauerhafte Verlagerung des städtischen Kindergartens KiFaz Miteinander in das Objekt Hauptstraße 6 vor. Der Kindergarten musste zuvor aus dem Objekt Hauptstraße 8 in das Bürgerhaus Hauptstraße 6 umziehen, welches bislang nur eine vorläufige Betriebserlaubnis besitzt.
Nach einer Begutachtung des Objekts Hauptstraße 8 wurde festgestellt, dass eine Rückkehr des Kindergartens auch nach einer Sanierung aufgrund nicht mehr aktueller Raumstrukturen nicht möglich ist, da die Anforderungen der Landesjugendämter nicht erfüllt würden. Eine Sanierung des Gebäudes würde Schätzungen zufolge über eine Million Euro kosten, während ein Abriss und Neubau mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre.
Für die dauerhafte Nutzung des Bürgerhauses Hauptstraße 6 sind bauliche Anpassungen erforderlich, um eine dauerhafte Betriebserlaubnis des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zu erhalten. Dazu gehören der Umbau der Sanitäranlagen, die Anpassung der Gruppenräume sowie die Schaffung spezifischer Schlafräume. Die Verwaltung ist beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Erlangung der Betriebserlaubnis einzuleiten und den entsprechenden Antrag beim LWL zu stellen.
Im Zuge dieser Nutzung wird die im Dachgeschoss untergebrachte Musikschule das Objekt nicht mehr nutzen können, da der Zugang über das innenliegende Treppenhaus rechtlich nicht dauerhaft möglich ist. Für die Volkshochschule (VHS), die derzeit Räumlichkeiten im Objekt nutzt, werden alternative Lösungen geprüft.
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- 25.05.2023 · Rat
- 15.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Aufwertung des Stadtparks in Niedersprockhövel für junge MenschenZur Vorlage · 2023/231 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/231 des Fachbereichs Jugend und Familie befasst sich mit der Aufwertung des Stadtparks in Niedersprockhövel für junge Menschen. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der am 22. April 2023 gestellt wurde.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll über den Inhalt des beigefügten Antrags beraten. Die Vorlage dient als Grundlage für die Entscheidung im Rahmen der Sitzung am 10. Mai 2023. Über den weiteren Verlauf der Beratung und die abschließende Entscheidung wird nach dem Beratungsverlauf im Ausschuss entschieden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass jährliche Folgekosten wahrscheinlich eintreten werden. Die genaue Höhe der zu erwartenden Personalkosten oder Sachkosten wird in der vorliegenden Sitzungsvorlage nicht beziffert. Der zuständige Fachbereich ist dazu angehalten, dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2023/227 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/227 dient als Tagesordnungspunkt für die x öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 10. Mai 2023. Der Fachbereich Jugend und Familie ist für die Erstellung dieser Vorlage federführend verantwortlich.
Gegenstand der Vorlage sind Mitteilungen der Verwaltung, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass dem Ausschuss oder dem Rat ein Sachstandsbericht vorgelegt wird, wobei die Frequenz der Berichterstattung den Anlagen zu entnehmen ist.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind in der Vorlage keine konkreten Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu geschätzten jährlichen Folgekosten oder zu personellen sowie sachlichen Aufwendungen vor.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2023/228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/228 dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule während der zehnten Sitzung am 10. Mai 2023. Der Fachbereich Jugend und Familie ist für diese Vorlage federführend verantwortlich.
Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Über die weiteren Details zu den Anfragen wird auf die entsprechenden Anlagen verwiesen. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt, sobald der Auftrag abgeschlossen ist. Haushaltsmäßige Auswirkungen oder geschätzte Kosten werden in der vorliegenden Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 10.05.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule