Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Kommunale Klassenrichtzahl 2023 / 2024

2023/198 25.05.2023 Sachgebiet Schulen/VHS

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/198 des Sachgebiets Schulen/VHS befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2023/2024 in der Stadt Sprockhövel. Basierend auf dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen ist der Schulträger dazu verpflichtet, die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen sowie deren Verteilung auf die Grundschulen festzulegen.

Für das kommende Schuljahr sind an den Grundschulen der Stadt insgesamt 244 Kinder angemeldet. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der verfügbaren Kapazitäten ergibt sich eine Gesamtzahl von 11 Eingangsklassen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte sieht wie folgt aus: An der GGS Börgersbruch werden vier Klassen mit 105 angemeldeten Kindern gebildet, während die GGS Haßlinghausen drei Klassen, die GGS Gennebreck zwei Klassen und die GGS Hobeuken zwei Klassen erhält.

Die Planung berücksichtigt personelle und räumliche Gegebenheiten. An der Grundschule Börgersbruch muss die Anzahl der möglichen Eingangsklassen aufgrund mangelnder Klassenraumkapazitäten um eine Klasse gekürzt werden. Um die Beschulung aller Schulanfänger sicherzustellen, können Kinder, die in Börgersbruch nicht aufgenommen werden können, an der Grundschule Gennebreck beschult werden, da dort noch Kapazitäten vorhanden sind. An der Grundschule Hobeuken ist die Bildung von zwei Eingangsklassen durch das Zusammenlegen bestehender Klassen möglich. Die Aufteilung wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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