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Beschlussvorlage

Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Sprockhövel

2023/192 25.05.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/192 befasst sich mit dem Beteiligungsbericht der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2021. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, diesen Bericht zu beschließen.

Die Grundlage für die Erstellung des Berichts ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt Sprockhövel für das Jahr 2021 von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW befreit ist, besteht gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung die Verpflichtung, einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Ein entsprechender Beschluss über die Befreiung vom Gesamtabschluss wurde bereits in einer Sitzung des Rates im Mai 2022 gefasst.

Der Bericht umfasst wesentliche Informationen zu allen verselbstständigten Aufgabenbereichen der Stadt in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Die Inhalte beinhalten Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung sowie zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks. Zudem werden Jahresergebnisse, Verbindlichkeiten, die Entwicklung des Eigenkapitals sowie relevante Finanz- und Leistungsbeziehungen dokumentiert. Mit diesem Bericht legt die Stadt die wirtschaftlichen Betätigungen für das Jahr 2021 offen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist über den Bericht ein gesonderter Beschluss des Rates in einer öffentlichen Sitzung herbeizuführen.

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