Änderung der Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/157 des Geschäftsbereichs I sieht eine Änderung der Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vor. Hintergrund der Neuregelung ist die Verlängerung der erhöhten Wertgrenzen in den Kommunalen Vergabegrundsätzen nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen. Nachdem diese Grenzen zunächst befristet waren, wurde die Geltungsdauer durch einen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bis zum 31.12.2023 verlängert.
Die Neufassung der Vergabeordnung enthält neben redaktionellen Anpassungen inhaltliche Änderungen. In § 1 wird die Rechtsgrundlage präzisiert, um die maßgebenden Vergabegrundsätze in der jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen. In § 4 wird die zeitliche Befristung der erhöhten Wertgrenzen durch einen Verweis auf deren allgemeine Geltungsdauer ersetzt. Dies soll eine erneute Änderung der Ordnung bei einer weiteren Verlängerung der Grenzen über das Jahr 2023 hinaus vermeiden.
Zudem wurde die pauschale Festschreibung der zentralen Vergabe über die Plattform des Deutschen Ausschreibungsblattes für alle Aufträge ab einer bestimmten Summe gestrichen. Die Entscheidung über die Zuständigkeit soll künftig im Rahmen der Personal- und Organisationshoheit der Bürgermeisterin liegen. Im Bereich der Umweltkriterien wird ergänzt, dass bei der Beschaffung die Ausschreibungsempfehlungen des Umweltbundesamtes unter Berücksichtigung finanzieller und technologischer Aspekte berücksichtigt werden sollen. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, die Änderung der Vergabeordnung gemäß der Anlage zu verabschieden, wobei die Neuregelung am 26.05.2023 in Kraft treten soll.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 15.05.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 27.04.2023kein Ergebnis hinterlegt