Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW hier: Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 25. Mai 2023 wird die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW behandelt. Gegenstand der Vorlage 2023/254 ist der Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“.
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 16. März 2023 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Dieser Beschluss enthielt die Formulierung, dass die Auslegung unter Berücksichtigung eines Umweltberichtes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen soll. Da es sich jedoch um ein beschleunigtes Verfahren zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt, wurde kein formeller Umweltbericht im Sinne des § 2a BauGB erstellt. Um die Rechtssicherheit des Bauleitplanverfahrens zu gewährleisten, wurde die Streichung des Begriffs „Umweltbericht“ aus der Beschlussformulierung notwendig.
Aufgrund der geltenden Bekanntmachungs- und Auslegungsfristen, die eine einwöchige Vorankündigung sowie eine einmonatige Auslegungsdauer vorsehen, wurde am 17. April 2023 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese korrigierte Fassung sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vor. Der Rat wird nun gebeten, diese Dringlichkeitsentscheidung förmlich zu bestätigen. Die Auswirkungen auf das Klima werden im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens ermittelt.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023kein Ergebnis hinterlegt