Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück An der Pfannenschmiede 10
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz liegt eine Beschlussvorlage zur Ausnahme von der Veränderungssperre für das Grundstück An der Pfannenschmiede 10 vor. Die Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ ist seit dem 30. August 2021 wirksam.
Grundlage der Vorlage ist ein Bauantrag auf den Anbau eines Balkons im Dachgeschoss eines Gebäudes, das bereits zu Wohnzwecken genutzt wird. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Gebiets, für das der Bebauungsplanentwurf die Sicherung einer gewerblichen Nutzung und die Einschränkung von Wohnnutzung in Teilen des Gebiets vorsieht. Zudem sollen Einzelhandelsbetriebe außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches sowie bestimmte schädliche Nutzungen ausgeschlossen werden.
Nach Einschätzung der Verwaltung entspricht der Anbau eines Balkons an der Firstseite den planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanentwurfes. Die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden durch das Vorhaben nicht berührt, und es sind keine entgegenstehenden öffentlichen Belange erkennbar. Auch hinsichtlich des Klimaschutzes wird das Vorhaben als neutral eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss der Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Absatz 2 BauGB zustimmt.
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Beratungsfolge
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