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Beschlussvorlage

Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Sprockhövel vom 19.05.2022 hier: § 9 Kinderspielplätze

2023/014 16.03.2023 Fachbereich Sicherheit/Ordnung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beantragt. Gegenstand der Vorlage 2023/014 ist die Anpassung von § 9, der bisher die Regeln für Kinderspielplätze regelte.

Anlass für die Neufassung ist die Fertigstellung der Pumptrack-Anlage in Sprockhövel-Haßlinghausen. Die Änderung sieht vor, den Geltungsbereich der Regelungen von reinen Kinderspielplätzen auf sämtliche öffentlichen Spielanlagen im Stadtgebiet auszuweiten. Dies umfasst künftig auch Bolzplätze, Schulspielhöfe sowie Skater- und Pumptrack-Anlagen.

In der neuen Fassung wird der Paragraph in § 9 „öffentliche Spielanlagen“ umbenannt. Während für Kinderspielplätze weiterhin eine Altersgrenze von 14 Jahren sowie spezifische Verbote bezüglich des Mitführens von Fahrzeugen oder Bällen gelten, können andere Spielanlagen ohne Altersbeschränkung genutzt werden, sofern die Beschilderung nichts anderes ausweist. Für alle Arten von öffentlichen Spielanlagen gelten jedoch einheitliche Regelungen bezüglich der Nutzungszeiten von 8:00 bis 22:00 Uhr sowie Verbote hinsichtlich des Konsums berauschender Mittel, des Grillens und des Verzehrs alkoholischer Getränke. Mit der Änderung der Verordnung wird zudem der zugehörige Verwarngeldkatalog an die neuen Regelungen angepasst. Der Fachbereich Sicherheit/Ordnung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, dem Rat die geänderte Verordnung nebst Anlage vorzulegen.

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Beratungsfolge