Nutzungsvereinbarung zur Überlassung des Freibades;
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/123 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Regelung von Nutzungsvereinbarungen für das Freibad in Sprockhövel. Ziel des Antrags ist der Abschluss von Vereinbarungen zur Überlassung der Freibadanlage an Vereine. Ein zuvor im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gefasster Beschluss wurde aufgrund mangelnder Zuständigkeit gemäß der Gemeindeordnung NRW aufgehoben, weshalb der Antrag nun erneut zur Beratung im Betriebsausschuss vorliegt.
Bereits seit 2006 bestehen Vereinbarungen mit der TSG 1881 Sprockhövel e.V., der DLRG Sprockhövel sowie der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel, die eine kostenlose Nutzung zu Trainingszwecken ermöglichen. Diese Regelungen sehen vor, dass die Übungseinheiten unter Anleitung und Beaufsicht stattfinden, die Übungsleiter dem Badpersonal gemeldet werden müssen und die Nutzung auf vorher abgestimmte Zeiten sowie abgetrennte Bahnen beschränkt ist.
Für auswärtige Vereine, die aktuell nach der Gebührenordnung Eintritt entrichten, sollen zukünftig ebenfalls Nutzungsverträge abgeschlossen werden. Dies erfolgt als Umsetzung der Empfehlung aus der Richtlinie zur Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern, wonach bei eigenverantwortlichem Schwimmbetrieb der Abschluss eines Nutzungsvertrages empfohlen wird. Dabei bleibt die Verkehrssicherungspflicht beim Betreiber, während die Wasseraufsicht durch die beauftragten Kräfte der Nutzer erfolgt.
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Beratungsfolge
- 13.03.2023kein Ergebnis hinterlegt