Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Jahresplanung Freibad 2023Zur Vorlage · 2023/028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/028 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Jahresplanung für das Freibad im Jahr 2023. Der Ausschuss soll die Planung zur Kenntnis nehmen.
Für die kommende Saison wird der 1. Mai als Eröffnungstermin angestrebt. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Sonntag zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr vorgesehen. Die tatsächliche Inbetriebnahme ist von den Witterungsbedingungen, der Verfügbarkeit des Personals sowie dem störungsfreien Betrieb der Freibadtechnik abhängig. Im Bereich des Personals sind derzeit Stellen für Kassierkräfte sowie für Rettungsschwimmende auf 520-Euro-Basis ausgeschrieben. Als Voraussetzung für die Tätigkeit als Rettungsschwimmende gelten ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein aktueller Nachweis der Rettungsfähigkeit.
Im Bereich der baulichen Maßnahmen sind die Erneuerung des Geländers am Sprungturm sowie eine Komplettsanierung der Filtratkammer und des Pumpenraums vorgesehen. Hierfür sind im Wirtschaftsplan 2023 der zentralen Gebäudebewirtschaftung Mittel in Höhe von 80.000 Euro für das Geländer und 120.000 Euro für die Sanierung der technischen Anlagen vorgesehen, wobei zum Zeitpunkt der Vorlage noch keine Angebote vorliegen.
Der Freibadförderverein hat zudem verschiedene Veranstaltungen angekündigt, darunter die Saisoneröffnung am 1. Mai, Stadtmeisterschaften im Schwimmen im Juni, ein Seniorencafé sowie ein Badewannenrennen im Juli. Weitere Termine umfassen ein Taufgottesdienst im August sowie potenzielle Angebote wie ein Openair-Kino oder eine Theateraufführung.
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Beratungsfolge
- 13.03.2023 · Betriebsausschuss
- 13.02.2023 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 2Nutzungsvereinbarung zur Überlassung des Freibades;Zur Vorlage · 2023/123 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/123 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Regelung von Nutzungsvereinbarungen für das Freibad in Sprockhövel. Ziel des Antrags ist der Abschluss von Vereinbarungen zur Überlassung der Freibadanlage an Vereine. Ein zuvor im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gefasster Beschluss wurde aufgrund mangelnder Zuständigkeit gemäß der Gemeindeordnung NRW aufgehoben, weshalb der Antrag nun erneut zur Beratung im Betriebsausschuss vorliegt.
Bereits seit 2006 bestehen Vereinbarungen mit der TSG 1881 Sprockhövel e.V., der DLRG Sprockhövel sowie der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel, die eine kostenlose Nutzung zu Trainingszwecken ermöglichen. Diese Regelungen sehen vor, dass die Übungseinheiten unter Anleitung und Beaufsicht stattfinden, die Übungsleiter dem Badpersonal gemeldet werden müssen und die Nutzung auf vorher abgestimmte Zeiten sowie abgetrennte Bahnen beschränkt ist.
Für auswärtige Vereine, die aktuell nach der Gebührenordnung Eintritt entrichten, sollen zukünftig ebenfalls Nutzungsverträge abgeschlossen werden. Dies erfolgt als Umsetzung der Empfehlung aus der Richtlinie zur Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern, wonach bei eigenverantwortlichem Schwimmbetrieb der Abschluss eines Nutzungsvertrages empfohlen wird. Dabei bleibt die Verkehrssicherungspflicht beim Betreiber, während die Wasseraufsicht durch die beauftragten Kräfte der Nutzer erfolgt.
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- 13.03.2023 · Betriebsausschuss
- 3Kommerzielle Nutzung SportplatzanlagenZur Vorlage · 2023/126 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/126 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Frage einer kommerziellen Nutzung von Sportplatzanlagen im Stadtgebiet Sprockhövel. Der Anlass ist ein Antrag auf Nutzung der Sportplatzanlage in Hiddinghausen zur Durchführung von kostenpflichtigen Angeboten, wie etwa Gruppentraining, Personal Training oder Fitnesskursen. Bei dem Antragstellenden handelt es sich um einen kommerziellen Anbieter ohne Sitz in Sprockhövel.
Nach der aktuellen Satzung über die Nutzung der Sportanlagen ist eine kommerzielle Nutzung nicht vorgesehen, da die Anlagen primär Schulen, anerkannten Sportvereinen, Sport- und Jugendverbänden sowie Freizeitgruppen zur kostenlosen Nutzung für den Breitensport vorbehalten sind. Da im Arbeitskreis Sport/Freizeit bisher kein allgemeines Zahlungsmodell für die Nutzung von Sportstätten erzielt werden konnte, steht nun eine Entscheidung über den vorliegenden Einzelfall an.
Es werden zwei Alternativen zur Entscheidung vorgelegt. Die erste Option sieht vor, an den bestehenden Satzungsregelungen festzuhalten, was eine Ablehnung des Antrags zur Folge hätte. Die zweite Option umfasst die Genehmigung der kommerziellen Nutzung. Dies würde jedoch eine Änderung der bestehenden Satzung sowie die Erarbeitung und den Erlass einer neuen Gebührenordnung erfordern. Um Wettbewerbsvorteile zu vermeiden, müsste die Gebühr auf Basis einer Kostenrechnung mindestens kostendeckend gestaltet werden. Der Betriebsausschuss soll nach dem Beratungsverlauf über das weitere Vorgehen entscheiden.
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- 13.03.2023 · Betriebsausschuss
- 4Sachstandsbericht über die Errichtung einer Kindertagesstätte mit vier Gruppen auf dem Grundstück Rathausplatz 21Zur Vorlage · 2023/122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/122 der zentralen Gebäudebewirtschaftung dient als Sachstandsbericht über die geplante Errichtung einer Kindertagesstätte im Ortsteil Haßlinghausen. Auf dem Grundstück Rathausplatz 21, auf dem sich derzeit der städtische Bauhof befindet, soll eine Einrichtung mit vier Gruppen entstehen. Der Standort wurde nach Beschluss des Rates im November 2022 festgelegt, nachdem die Verwaltung die Fläche des freiwerdenden Bauhofgeländes identifiziert hatte.
Die Verwaltung liegt hierzu eine Bauvoranfrage vor. Das Projekt sieht einen zweigeschossigen Baukörper mit einem dreigeschossigen Mitteltrakt und Flachdächern vor, der die bestehende Geländeterrassierung nutzt. Die geplante Einrichtung ist für etwa 100 Kinder ausgelegt, wobei pro Gruppe eine Kapazität von 25 Kindern vorgesehen ist. Die Außenflächen für den Spielbetrieb umfassen circa 1.545 m². Die Anlage soll barrierefrei gestaltet und an die nördlich verlaufende Glückauf-Trasse angebunden werden. Für den motorisierten Verkehr sind 18 Stellplätze sowie zwei Behindertenstellplätze am Rathausplatz geplant.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Susewind“, der bereits Planreife erlangt hat. Eine Prüfung ergab, dass die geplanten baulichen Maßnahmen die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten. Die Leistung für die Objektplanung wird derzeit europaweit ausgeschrieben. Der Betriebsausschuss wird gebeten, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 13.03.2023 · Betriebsausschuss
- 5Mitteilungen der ZGS im öffentlichen Teil der Sitzung des BetriebsausschussesZur Vorlage · 2023/127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses am 13. März 2023 liegt die Beschlussvorlage 2023/127 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung vor. Der Gegenstand der Vorlage umfasst Mitteilungen der Betriebsleitung, die im öffentlichen Teil der Sitzung zur Kenntnis gebracht werden sollen.
Die Vorlage beinhaltet zwei spezifische Sachstandsberichte. Der erste Bericht befasst sich mit dem Sachstand zum Kifaz an der Hauptstraße. Der zweite Bericht dient der Information über den aktuellen Stand bezüglich eines Parkplatzes sowie der Entwässerung am Objekt Albringhauser Straße 33 in Hddinghausen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die vorgelegten Informationen der Betriebsleitung förmlich zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten für die Stadt Sprockhövel hervor. Die Federführung für diesen Tagesordnungspunkt liegt bei der Zentralen Gebäudebewirtschaftung.
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Beratungsfolge
- 13.03.2023 · Betriebsausschuss
- 6Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des BetriebsausschussesZur Vorlage · 2023/128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/128 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der sechsten Sitzung des Betriebsausschusses. Die Sitzung ist für den 13. März 2023 angesetzt und findet in nichtöffentlicher Form statt, wobei der betreffende Tagesordnungspunkt den öffentlichen Teil der Sitzung betrifft.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die im öffentlichen Teil des Betriebsausschusses gestellten Anfragen zu beantworten. Alternativ ist als Option aufgeführt, dass keine Anfragen im öffentlichen Teil des Betriebsausschusses vorliegen. Aus der Vorlage gehen keine weiteren Details zu den inhaltlichen Fragestellungen hervor, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt zu verzeichnen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2023 · Betriebsausschuss