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Beschlussvorlage

Kommerzielle Nutzung Sportplatzanlagen

2023/126 13.03.2023 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/126 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Frage einer kommerziellen Nutzung von Sportplatzanlagen im Stadtgebiet Sprockhövel. Der Anlass ist ein Antrag auf Nutzung der Sportplatzanlage in Hiddinghausen zur Durchführung von kostenpflichtigen Angeboten, wie etwa Gruppentraining, Personal Training oder Fitnesskursen. Bei dem Antragstellenden handelt es sich um einen kommerziellen Anbieter ohne Sitz in Sprockhövel.

Nach der aktuellen Satzung über die Nutzung der Sportanlagen ist eine kommerzielle Nutzung nicht vorgesehen, da die Anlagen primär Schulen, anerkannten Sportvereinen, Sport- und Jugendverbänden sowie Freizeitgruppen zur kostenlosen Nutzung für den Breitensport vorbehalten sind. Da im Arbeitskreis Sport/Freizeit bisher kein allgemeines Zahlungsmodell für die Nutzung von Sportstätten erzielt werden konnte, steht nun eine Entscheidung über den vorliegenden Einzelfall an.

Es werden zwei Alternativen zur Entscheidung vorgelegt. Die erste Option sieht vor, an den bestehenden Satzungsregelungen festzuhalten, was eine Ablehnung des Antrags zur Folge hätte. Die zweite Option umfasst die Genehmigung der kommerziellen Nutzung. Dies würde jedoch eine Änderung der bestehenden Satzung sowie die Erarbeitung und den Erlass einer neuen Gebührenordnung erfordern. Um Wettbewerbsvorteile zu vermeiden, müsste die Gebühr auf Basis einer Kostenrechnung mindestens kostendeckend gestaltet werden. Der Betriebsausschuss soll nach dem Beratungsverlauf über das weitere Vorgehen entscheiden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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