Lärmkartierung Runde 4 gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie hier: Lärmaktionsplanung für die Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung hat im Rahmen der Sitzung vom 27. April 2023 beschlossen, die Verwaltung mit der Ermittlung der Kosten für die Aufstellung einer Lärmaktionsplanung zu beauftragen. Zudem wurde die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Erstellung dieses Plans beschlossen.
Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung der Rechtslage bezüglich der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Während die Stadt Sprockhövel in früheren Lärmkartierungsrunden aufgrund von Einzellagen auf die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verzichtete, sieht die neue Rechtslage vor, dass ab der vierten Runde in kartierten Gebieten grundsätzlich Lärmaktionspläne erstellt werden müssen. Die Umsetzung muss bis zum 18. Juli 2024 abgeschlossen sein.
Die aktuelle Lärmkartierung der vierten Stufe durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit noch in der Abstimmung mit den Kommunen. Da die Verwaltung über keine ausreichenden Personalressourcen für die Erstellung verfügt, ist eine externe Vergabe notwendig. Da die Kosten für die Planerstellung aufgrund der Komplexität des Verfahrens als erheblich eingeschätzt werden und für das Jahr 2023 keine Haushaltsmittel dafür angemeldet wurden, ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich. Die Verwaltung soll zunächst die zu erwartenden Kosten ermitteln, um die Grundlage für das weitere Vergabeverfahren zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023kein Ergebnis hinterlegt