Bebauungsplan Nr. 66 "Mittelstraße Ost" 1. Änderung hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/231 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Mittelstraße Ost“. Gegenstand der Vorlage ist das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und gemäß der Stellungnahme der Verwaltung verfahren. Zudem wird empfohlen, die erste Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen.
Die Änderung des Bebauungsplanes, der ursprünglich im Jahr 2003 in Kraft trat, verfolgt das Ziel, die Struktur des Hauptgeschäftsbereichs in Haßlinghausen zu sichern. Durch die Neufestsetzung als eingeschränktes Mischgebiet sollen bestimmte Nutzungen, wie Vergnügungsstätten, Sportwettcafés, Sportwettbüros, Sexshops, Tankstellen sowie Gartenbaubetriebe, ausgeschlossen werden. Damit soll eine Konzentration von Spielhallen verhindert und der Einzelhandel sowie die Nahversorgung gestärkt werden. Ein Bereich zwischen der Straße Am Kindergarten und der Gevelsberger Straße soll zudem von einem Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Sommer 2014 wurden Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Die Verwaltung hat die Anregungen geprüft und die entsprechenden Stellungnahmen der Vorlage beigefügt. Die bestehenden Vergnügungsstätten im Plangebiet genießen Bestandsschutz.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014kein Ergebnis hinterlegt
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