Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Wahl des Schriftführers und seiner StellvertreterinZur Vorlage · 2014/226 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel vom 24. September 2014 stand die Wahl der Schriftführung für die Niederschriften des Gremiums auf der Tagesordnung.
Gemäß den Regelungen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse obliegt dem Ausschuss die Bestellung des Schriftführers sowie dessen Stellvertretung. Auf Vorschlag des Bürgermeisters wurde beschlossen, einen Verwaltungsfachangestellten zum Schriftführer und eine Verwaltungsfachwirtin zur stellvertretenden Schriftführerin für die Protokollführung des Ausschusses zu bestellen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 2Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2014/225 · Beschlussvorlage
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Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel steht die Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf der Tagesordnung.
Gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Vorsitzende des Ausschusses dazu angehalten, die anwesenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Vertreterinnen und Vertreter in ihr Amt einzuführen. Dieser Vorgang umfasst neben der förmlichen Einführung auch die feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen Wahrnehmung der Aufgaben. Die Verpflichtung erfolgt durch einen Handschlag und das Bekennen dazu, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/225 dient als Grundlage für diesen Vorgang im Rahmen der Sitzung am 24. September 2014.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Bebauungsplan Nr. 64 "Mittelstraße-West" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2014/229 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 24. September 2014 wurde über den aktuellen Stand des Bebauungsplans Nr. 64 „Mittelstraße-West“ beraten. Gegenstand der Vorlage 2014/229 ist das Ergebnis der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden.
Die Planung zielt darauf ab, die Struktur des Haßlinghauser Kernbereichs zu sichern und die gewachsenen mittelständischen Einzelhandelsbetriebe sowie Dienstleistungen zu stärken. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist der Ausschluss bestimmter Nutzungen, wie etwa Vergnügungsstätten, Spielhallen oder Sportwettbüros, um die Attraktivität der Einkaufsstraße zu erhalten und die städtebauliche Ordnung nicht zu gefährden. Der Geltungsbereich umfasst Gebiete zwischen der Autobahn A 43 und der Lemper Straße, wobei eine Nutzung mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnraum in den Obergeschossen vorgesehen ist.
Im Rahmen der Beteiligung im Zeitraum vom 26. Mai bis zum 30. Juni 2014 haben 52 angeschriebene Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Nachbarstädte Stellung genommen. Während 15 Stellen keine Anregungen äußerten, brachten fünf Stellen Anregungen, Bedenken oder Hinweise ein. Der Ausschuss hat die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und beschlossen, wie in der entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung vorgesehen zu verfahren. Der nächste Verfahrensschritt sieht die öffentliche Auslegung des Planentwurfes vor.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Bebauungsplan Nr. 64 "Mittelstraße West" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2014/235 · Beschlussvorlage
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Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel wurde die Beschlussvorlage 2014/235 zur Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Mittelstraße West“ behandelt. Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag zu, eine Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zu ermöglichen.
Grundlage der Vorlage ist ein Bauantrag für die Errichtung von drei PKW-Garagen auf dem Grundstück Mittelstraße 64. Die geplanten Garagen mit einer Größe von etwa 6 m x 9 m sollen direkt an das bestehende Gebäude angebaut werden, wodurch die Gebäudeflucht entlang der Mittelstraße verlängert wird. Die Zufahrt soll über die Straße Wechtenbruch erfolgen. Ein zuvor eingereichter Antrag für sechs Garagen wurde von der Verwaltung abgelehnt und nach einem Gerichtsverfahren eingestellt.
Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 64 gilt seit dem 11. November 2013 eine Veränderungssperre, die bauliche Veränderungen im Geltungsbereich einschränkt. Da die geplanten Garagen als Nebenanlage einzustufen sind und den textlichen Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes entsprechen, stehen öffentlichen Belangen einer Ausnahme nicht entgegen. Die städtebauliche Zielsetzung des Gebiets sieht die Sicherung eines Mischgebiets vor, wobei die Garagen die bestehende Ordnung nicht stören.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Bebauungsplan Nr. 66 "Mittelstraße Ost" 1. Änderung hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2014/231 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/231 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Mittelstraße Ost“. Gegenstand der Vorlage ist das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und gemäß der Stellungnahme der Verwaltung verfahren. Zudem wird empfohlen, die erste Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen.
Die Änderung des Bebauungsplanes, der ursprünglich im Jahr 2003 in Kraft trat, verfolgt das Ziel, die Struktur des Hauptgeschäftsbereichs in Haßlinghausen zu sichern. Durch die Neufestsetzung als eingeschränktes Mischgebiet sollen bestimmte Nutzungen, wie Vergnügungsstätten, Sportwettcafés, Sportwettbüros, Sexshops, Tankstellen sowie Gartenbaubetriebe, ausgeschlossen werden. Damit soll eine Konzentration von Spielhallen verhindert und der Einzelhandel sowie die Nahversorgung gestärkt werden. Ein Bereich zwischen der Straße Am Kindergarten und der Gevelsberger Straße soll zudem von einem Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Sommer 2014 wurden Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Die Verwaltung hat die Anregungen geprüft und die entsprechenden Stellungnahmen der Vorlage beigefügt. Die bestehenden Vergnügungsstätten im Plangebiet genießen Bestandsschutz.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den Bereich Hölterstraße zwischen Brinkerstraße und Hölterstraße 82Zur Vorlage · 2014/244 · Beschlussvorlage
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Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel wurde die Planung zur Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB für den Bereich der Hölterstraße zwischen der Brinkerstraße und der Hölterstraße 82 behandelt. Ziel der Planung ist es, die bestehende Wohnbebauung im Bereich der Hölterstraße abzurunden und die gegenüberliegende Straßenseite durch eine neue Bebauung zu ergänzen. Die geplante Fläche liegt im Ortskern von Niedersprockhövel und weist kurze Wege zu öffentlichen Einrichtungen sowie zum Hauptgeschäftsbereich auf.
Die vorgesehene Bebauung soll als Wohnbebauung in einer Reihe parallel zur Hölterstraße erfolgen, wobei eine maximale zweigeschossige Bauweise sowie die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen sind. Im Rahmen des Verfahrens wird zudem geprüft, ob die Anlage eines einseitigen Gehwegs zur Erhöhung der Verkehrssicherheit realisierbar ist. Da die Bezirksregierung Arnsberg der Aufstellung der Satzung mit der Vorgabe zugestimmt hat, dass die Tiefe der Bebauung so zu gestalten ist, dass keine Bebauung in zweiter Reihe möglich ist, werden entsprechende Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in den Planentwurf eingearbeitet.
Der Ausschuss hat die Planung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Verfahrens zu unterrichten und zu erörtern. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch das Vorhaben werden nicht erwartet.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock" hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2014/254 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel am 24. September 2014 wurde die Vorlage 2014/254 zum Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ behandelt. Gegenstand der Sitzung war ein Antrag der SPD-Fraktion, der als Grundlage für die Beratung diente.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Bürgermeisters enthält keinen eigenen Beschlussvorschlag, sondern verweist zur inhaltlichen Grundlage auf den beigefügten Antrag der Fraktion. Aus der Vorlage geht hervor, dass für das beschriebene Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Kosten oder Einnahmen verzeichnet wurden. Die Sitzung fand im Rahmen eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes statt. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Errichtung eines Facharztzentrums mit Apotheke an der Hattinger StraßeZur Vorlage · 2014/243 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/243 befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Facharztzentrums inklusive einer Apotheke an der Hattinger Straße. Das geplante Bauvorhaben soll auf einem unbebauten Grundstück zwischen den Hausnummern 18 und 24 realisiert werden. Ziel der Planung ist die Optimierung der ambulanten und medizinischen Versorgung sowie die Schaffung behindertengerechter Praxen, ein Vorhaben, welches von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt wird.
Das Gebäude ist als zweigeschossiger Bau mit einem zurückspringenden Dachgeschoss und einem Flachdach konzipiert. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten, die ein starkes Gefälle zum Sprockhöveler Bach aufweisen, werden die Untergeschosse teilweise über Erdniveau liegen, wobei ein Untergeschoss zur Unterbringung von Stellplätzen vorgesehen ist. Insgesamt sollen 49 Stellplätze auf dem Grundstück entstehen. Die Erschließung der Parkflächen und der Tiefgarage erfolgt über getrennte Zu- und Ausfahrten neben den Gebäuden Hattinger Straße 18 und 24.
Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich um ein Mischgebiet gemäß der Baunutzungsverordnung, wobei das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Art der baulichen Nutzung sowie die Firsthöhen der Nachbarbebauung werden als mit der Umgebung vereinbar eingestuft. Eine Geräuschimmissionsprognose für die Stellplatzsituation wurde bereits erstellt, während eine abschließende Stellungnahme des Umweltamtes des Ennepe-Ruhr-Kreises zum Zeitpunkt der Vorlage noch aussteht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird mit der Vorlage beauftragt, dem Vorhaben zuzustimmen.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2014/237 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel vom 24. September 2014 wurde die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/237 dient der Information über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Aufstellung der seit der letzten Ausschusssitzung neu angelegten Bauakten sowie der erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen dokumentiert. In der entsprechenden Auflistung werden gewerbliche Vorhaben durch ein „G“ am Ende der jeweiligen Zeile gekennzeichnet.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss die vorgelegten Informationen zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung ist für die Bereitstellung der entsprechenden Daten verantwortlich.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 10Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/221 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/221 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 24. September 2014. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Es ist kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert. Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zu anfallenden Kosten für Personalsachkosten. Über die Notwendigkeit eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich liegen in diesem Dokument keine weiterführenden Informationen vor.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 11Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/222 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/222 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 24. September 2014. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht nach Abschluss des Auftrages vorlegt. Über haushaltsmäßige Auswirkungen, wie etwa Personalkosten oder Sachkosten, sowie über mögliche Einnahmen oder freiwillige Leistungen liegen in der vorliegenden Vorlage keine Angaben vor.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- –Öffentlicher Teil
- 14Bildung des Beirates für Wirtschaftsförderung und StadtmarketingZur Vorlage · 2014/300 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt die erneute Bildung des Beirates für Wirtschaftsförmung und Stadtmarketing. Der Beirat, der bereits seit 1984 besteht, dient dem Informationsaustausch zwischen beteiligten Institutionen und fungiert als Impulsgeber für die lokale Wirtschaftsförderung sowie das Stadtmarketing.
Die Vorlage sieht vor, die bisherige Zusammensetzung der Institutionen im Beirat beizubehalten. Im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat wird die Verwaltung beauftragt, die aktuellen Vertreter der beteiligten Organisationen abzufragen. Die Besetzung des Beirates soll durch den Ausschuss selbst vorgenommen werden.
Zusätzlich zur Beiratbildung sieht der Vorschlag vor, die Teilnahme von zwei weiteren Vertretern in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung zu integrieren. Mit beratender Stimme sollen ein Vertreter der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer sowie ein Vertreter des Stadtmarketing- und Verkehrsvereins für Sprockhövel e.V. an den Ausschusssitzungen teilnehmen. Diese Ergänzung folgt der Initiative eines Ratsmitglieds, um die Vertretung wirtschaftlicher Interessen im Ausschuss zu stärken und den Stadtmarketingprozess zu unterstützen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden für dieses Vorhaben nicht angegeben.
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- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 15Förderprogramm LEADER hier: Teilnahme am FörderwettbewerbZur Vorlage · 2014/301 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/301 sieht die Teilnahme der Stadt Sprockhövel am Förderwettbewerb zur Bildung einer LEADER-Region vor. Das Programm der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen dient der Entwicklung des ländlichen Raumes mit Schwerpunkten wie der Dorfentwicklung, der Daseinsvorsorge, dem Tourismus sowie der Infrastruktur und Mobilität. Die geplante LEADER-Region soll aus den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Sprockhövel, Gevelsberg und Wetter bestehen, wobei die Beteiligung spezifischer Gemarkungen vorgesehen ist.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Teilnahme am Wettbewerb zu beauftragen. Für die Erarbeitung der notwendigen Wettbewerbsunterlagen ist die Beauftragung eines externen Büros erforderlich. Die Kosten hierfür werden auf etwa 40.000 Euro geschätzt, wobei ein Teil der Kosten durch Zuschüsse gedeckt werden kann und die verbleibenden Kosten von den teilnehmenden Kommunen getragen werden müssen.
Ein Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung von Handlungsfeldern unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie lokaler Gemeinschaften. Eine erfolgreiche Teilnahme bietet die Möglichkeit, Projekte mit einer Förderung von maximal 65 Prozent aus einem Budget von 2,55 Millionen Euro zu unterstützen. Auch die Position eines Regionalmanagers ist förderfähig. Die Verwaltung ist angewiesen, nach Abschluss des Auftrages einen Bericht vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 24.09.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung