Bebauungsplan Nr. 64 "Mittelstraße West" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB
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Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel wurde die Beschlussvorlage 2014/235 zur Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Mittelstraße West“ behandelt. Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag zu, eine Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zu ermöglichen.
Grundlage der Vorlage ist ein Bauantrag für die Errichtung von drei PKW-Garagen auf dem Grundstück Mittelstraße 64. Die geplanten Garagen mit einer Größe von etwa 6 m x 9 m sollen direkt an das bestehende Gebäude angebaut werden, wodurch die Gebäudeflucht entlang der Mittelstraße verlängert wird. Die Zufahrt soll über die Straße Wechtenbruch erfolgen. Ein zuvor eingereichter Antrag für sechs Garagen wurde von der Verwaltung abgelehnt und nach einem Gerichtsverfahren eingestellt.
Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 64 gilt seit dem 11. November 2013 eine Veränderungssperre, die bauliche Veränderungen im Geltungsbereich einschränkt. Da die geplanten Garagen als Nebenanlage einzustufen sind und den textlichen Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes entsprechen, stehen öffentlichen Belangen einer Ausnahme nicht entgegen. Die städtebauliche Zielsetzung des Gebiets sieht die Sicherung eines Mischgebiets vor, wobei die Garagen die bestehende Ordnung nicht stören.
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Beratungsfolge
- 24.09.2014kein Ergebnis hinterlegt
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