Handlungsfähigkeit der Stadt Sprockhövel unter den Bedingungen des Stärkungspaktes
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Beirats für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am 24. Oktober 2012 wurde die Vorlage 2012/279 zur Handlungsfähigkeit der Stadt Sprockhövel unter den Bedingungen des Stärkungspaktes zur Beratung vorgelegt.
Die Vorlage thematisiert die finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen für Städte und Gemeinden, die von Überschuldung betroffen sind oder bis zum Jahr 2013 eine akute Gefahr der Überschuldung aufweisen. Gemäß dem am 8. Dezember 2011 im Landtag beschlossenen Stärkungspaktgesetz stehen diesen Kommunen bis zum Jahr 2020 zusätzliche Konsolidierungshilfen zur Verfügung. Mit der Inanspruchnahme dieser Landesmittel sind die Städte jedoch dazu verpflichtet, entsprechende Sparkonzepte vorzulegen.
Der Stadtkämmerer beabsichtigte, im Rahmen der Sitzung eine Einführung in die Regelungen des Stärkungspaktes zu geben und die Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der Stadt Sprockhövel zu erläutern. Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Beirat die Informationen zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 24.10.2012kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
- Sitzungstermine 2013 und Beratungsvorschläge Beirat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, 24.10.2012
- Berichte aus der Verwaltung Beirat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, 24.10.2012