2. Änderung Bebauungsplan Nr. 32 "Hopener Weg/Magdeburger Straße" hier: Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat die Einleitung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Hopener Weg/Magdeburger Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung betrifft ein etwa 14 Hektar großes Gebiet im südöstlichen Bereich von Niedersprockhövel, das durch die Dresdener Straße, den Hopener Weg und die Magdeburger Straße begrenzt wird.
Grundlage der Planung ist ein Antrag der Verwaltung, die textlichen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans aus dem Jahr 1971 anzupassen. Ziel der Änderung ist es, den Bedarf an Garagen und Stellplätzen auf privaten Flächen zu regulieren. Konkret sollen die Regelungen so angepasst werden, dass die Errichtung von Garagen nicht mehr ausschließlich auf den im Bebauungsplan ausgewiesenen Flächen und innerhalb der Baugrenzen erfolgen muss. Zudem ist die Streichung einer Festsetzung zur Dachgestaltung von Garagen vorgesehen. Weitere Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben von dieser Änderung unberührt.
Die Verwaltung hat bereits eine Akzeptanzprüfung sowie die Beteiligung von Behörden und Nachbargemeinden durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Verfahren wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz zur Kenntnis genommen. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst das gesamte Gebiet des ursprünglichen Bebauungsplanes, welches überwiegend durch Geschosswohnungsbau, Doppel- und Reihenhäuser sowie vereinzelte Einfamilienhäuser geprägt ist.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009kein Ergebnis hinterlegt
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