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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Feststellung der städt. Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2007 durch den Rat sowie Entlastungserteilung für den BürgermeisterZur Vorlage · 2009/305 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/305 dient der Feststellung der städtischen Eröffnungsbilanz sowie der Entlastung des Bürgermeisters. Gegenstand der Vorlage ist die Bilanz und der dazugehörige Anhang zum Stichtag 01.01.2007.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz und den Anhang zum genannten Stichtag gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW festzustellen. Gleichzeitig wird dem Rat vorgeschlagen, dem Bürgermeister für die Eröffnungsbilanz und den Anhang zum 01.01.2007 gemäß §§ 92 Abs. 1 und 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Die Beratung der Vorlage war im Haupt- und Finanzausschuss für den 17.09.2009 sowie im Rat für den 24.09.2009 angesetzt. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Beschluss zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat
- 17.09.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2009/273 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/273 befasst sich mit dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Sprockhövel. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen unterliegt die Eröffnungsbilanz einer solchen überörtlichen Prüfung.
Der Prozess sieht vor, dass die GPA NRW bei der Durchführung der Prüfung die bereits vorhandenen Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung berücksichtigt. Das Ergebnis dieser Prüfung wird der Stadt in Form eines Prüfberichts mitgeteilt. Auf dieser Grundlage legt der Bürgermeister den Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Rat über den wesentlichen Inhalt des Berichts sowie über die Ergebnisse der eigenen Beratungen zu unterrichten.
Für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 16. September 2009 sowie für die Sitzung des Rates am 24. September 2009 wird vorgeschlagen, den Bericht der GPA NRW vom 12. August 2009 sowie die Ergebnisse der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat
- 16.09.2009 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 3Unterrichtung des Rates über eine haushaltswirtschaftliche SperreZur Vorlage · 2009/308 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 17. und 24. September 2009 liegt die Beschlussvorlage 2009/308 zur Unterrichtung über eine haushaltswirtschaftliche Sperre vor. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Gremien Kenntnis von einer Sperre nehmen, welche durch den Kämmerer verhängt wurde.
Die Vorlage dient der Information der kommunalen Entscheidungsträger über den aktuellen Stand der haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen. Es ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich über den Fortgang der Angelegenheit Bericht erstattet. Die Vorlage weist darauf hin, dass mit der Maßnahme haushaltsmäßige Auswirkungen verbunden sind, wobei die genauen Details zu den Kosten oder Einnahmen in diesem Dokument nicht weiter spezifiziert werden. Die Entscheidung über die Kenntnisnahme der Sperre steht im Fokus der Beratung in den genannten Ausschüssen und im Rat.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat
- 17.09.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Konjunkturpaket II der Bundesregierung hier: Verwendung der Mittel für den Förderbereich "Sonstige Infrastruktur"Zur Vorlage · 2009/311 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/311 befasst sich mit der Verwendung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung. Der Fokus der Vorlage liegt dabei auf dem Förderbereich „Sonstige Infrastruktur“.
Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den 17. September 2009 und den 24. September 2009 angesetzt. Der Bürgermeister hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in der Vorlage angegeben, dass die Mittel für den genannten Förderbereich wahrscheinlich zuschussfähig sind. Konkrete Angaben zu geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen sind in diesem Dokument nicht aufgeführt. Über den weiteren Verlauf und die Umsetzung der Mittelverwendung ist nach Abschluss des Auftrages durch den zuständigen Fachbereich Bericht zu erstatten. Die detaillierten Erläuterungen zum Beschlussvorschlag sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat
- 17.09.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Kenntnisnahme einer Kreditaufnahme am KreditmarktZur Vorlage · 2009/309 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/309 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel über eine geplante Kreditaufnahme am Kreditmarkt. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Rat die in den beigefügten Anlagen detailliert aufgeführte Kreditaufnahme lediglich zur Kenntnis nimmt.
Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. September 2009 sowie für die Sitzung des Rates am 24. September 2009 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Kenntnisnahme der genannten Kreditaufnahme förmlich festzustellen. Über die konkreten finanziellen Auswirkungen oder die genaue Höhe der Kreditaufnahme sind der Vorlage keine weiteren Angaben im Text enthalten, da auf die entsprechenden Details in den Anlagen verwiesen wird. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberriften durch den zuständigen Fachbereich ist in diesem Dokument für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat
- 17.09.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Kenntnisnahme von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2009/310 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. September 2009 sowie der anschließenden Ratssitzung am 24. September 2009 liegt die Beschlussvorlage 2009/310 zur Kenntnisnahme von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Sprockhövel die Mehraufwendungen sowie die Mehrauszahlungen zur Kenntnis nimmt, die in der entsprechenden Anlage aufgeführt sind. Diese Ausgaben wurden bereits durch den Kämmerer sowie durch den Bürgermeister bewilligt. Die Vorlage dient der Information über finanzielle Vorgänge, die über die ursprüngliche Haushaltsplanung hinausgehen. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Vorgang nicht explizit als verpflichtende Rückmeldung nach Abschluss des Auftrages oder in regelmäßigen Intervallen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat
- 17.09.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen AufwendungenZur Vorlage · 2009/306 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/306 befasst sich mit der Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen in der Stadt Sprockhövel. Der Gegenstand der Vorlage ist die Ermöglichung von Ausgaben, die über die regulären Haushaltsplanungen hinausgehen.
Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die Sitzung des Ausschusses für den 17. September 2009 und die Sitzung des Rates für den 24. September 2009 angesetzt sind. Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Umsetzung der Vorlage mit haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden ist. Die Vorlage sieht vor, dass nach Abschluss des Auftrages ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorzulegen ist.
Detaillierte Angaben zu den konkreten Kostenarten, wie etwa Personalkosten oder Sachkosten, sowie die genaue Höhe der finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage nicht unmittelbar aufgeführt, sondern werden in den Anlagen zur Vorlage erläutert. Der Beschlussvorschlag verweist für die inhaltliche Ausgestaltung ebenfalls auf diese Anlagen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat
- 17.09.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Vergnügungssteuer hier: Änderung der Satzung aufgrund aktueller RechtsprechungZur Vorlage · 2009/296 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/296 befasst sich mit einer geplanten Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage ist die Anpassung der bestehenden Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung.
Der Entwurf sieht den Beschluss des 1. Nachtrages zur Vergnügungssteuersatzung vor. Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 17. September 2009 sowie für die Sitzung des Rates am 24. September 2009 vorbereitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der dem Dokument beigefügte Entwurf des Nachtrages gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen wird.
Die Verwaltung hat in der Vorlage keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich wurde in der Vorlage nicht spezifiziert.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat
- 17.09.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Wahrnehmung von Aufgaben der Rechnungsprüfung der Stadt Sprockhövel durch die Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen VereinbarungZur Vorlage · 2009/268 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/268 sieht den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Sprockhövel und dem Ennepe-Ruhr-Kreis vor. Ziel der Vereinbarung ist es, die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung für das Aufgabengebiet der JobAgentur EN durch die Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises zu regeln.
Hintergrund der Vorlage ist, dass die kreisangehörigen Gemeinden durch eine Satzung des Ennepe-Ruhr-Kreis vom 30.12.2004 zur Durchführung von Aufgaben des SGB II herangezogen wurden. Gemäß der Gemeindeordnung unterliegen diese übertragenen Aufgaben der Prüfungspflicht der örtlichen Rechnungsprüfungen. Im Rahmen von Arbeitsgruppen der Rechnungsprüfer sowie Gesprächen mit Vertretern der JobAgentur EN wurde die Übernahme dieser Prüfungspflicht durch die Rechnungsprüfung des Kreises thematisiert.
Durch die Spezialisierung und die Anwendung einheitlicher Prüfungsstandards sollen die Qualität, Effektivität und Effizienz der Prüfung sowie die Optimierung von Verfahrensabläufen gesteigert werden. Zudem sollen Prüfungskapazitäten in den städtischen Prüfungsämtern für andere Zwecke frei werden. Die Kosten für die zusätzliche Stelle der Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises werden durch Kostenerstattung der JobAgentur EN gegenfinanziert, sodass für die kreisangehörigen Gemeinden keine Kosten entstehen. Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreis hat der Vereinbarung bereits zugestimmt. Der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, den Bürgermeister mit dem Abschluss der Vereinbarung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat
- 17.09.2009 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.09.2009 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 10Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Abgrenzung der zentralen VersorgungsbereicheZur Vorlage · 2009/293 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/293 der Stadt Sprockhövel sieht die Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche für die Ortsteile Niedersprockhövel und Haßlinghausen vor. Grundlage für diesen Vorgang ist die Notwendigkeit, die Versorgungsbereiche aufgrund landesrechtlicher Vorgaben zu präzisieren.
Die räumliche Abgrenzung basiert auf einem Einzelhandelsstrukturgutachten sowie dessen Aktualisierung. In Niedersprockhövel umfasst der Bereich im Wesentlichen die Hauptstraße zwischen der Beisenbruchstraße und der Mühlenstraße sowie Teile der Hattinger Straße, der Mühlenstraße, der Bahnhofstraße und der Bochumer Straße. In Haßlinghausen wird der Bereich durch Teile der Mittelstraße zwischen der Gevelsberger Straße und der Flurstraße sowie den Rathausplatz zwischen der Gevelsberger Straße und dem Sportplatz definiert.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Pläne zur Abgrenzung vom 27. April bis zum 27. Mai 2009 öffentlich ausgelegt. Dabei wurden neben der Bürgerschaft auch elf Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. Während die Bürgerinnen und Bürger keine Anregungen oder Bedenken einreichten, gaben fünf der beteiligten Träger öffentliche Belange bzw. Nachbargemeinden Stellungnahmen ab, die jedoch keine Einwände enthielten. Die Bezirksregierung teilte mit, dass die Bereiche mit der Behörde abgestimmt sind.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat nach Beratung der Ergebnisse bereits die Empfehlung ausgesprochen, die zentralen Versorgungsbereiche wie geplant zu beschließen. Die entsprechenden Lagepläne sind Bestandteil des Beschlussvorschlages.
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- 24.09.2009 · Rat
- 112. Änderung Bebauungsplan Nr. 32 "Hopener Weg/Magdeburger Straße" hier: Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2009/245 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat die Einleitung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Hopener Weg/Magdeburger Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung betrifft ein etwa 14 Hektar großes Gebiet im südöstlichen Bereich von Niedersprockhövel, das durch die Dresdener Straße, den Hopener Weg und die Magdeburger Straße begrenzt wird.
Grundlage der Planung ist ein Antrag der Verwaltung, die textlichen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans aus dem Jahr 1971 anzupassen. Ziel der Änderung ist es, den Bedarf an Garagen und Stellplätzen auf privaten Flächen zu regulieren. Konkret sollen die Regelungen so angepasst werden, dass die Errichtung von Garagen nicht mehr ausschließlich auf den im Bebauungsplan ausgewiesenen Flächen und innerhalb der Baugrenzen erfolgen muss. Zudem ist die Streichung einer Festsetzung zur Dachgestaltung von Garagen vorgesehen. Weitere Festsetzungen des Bebauungsplans bleiben von dieser Änderung unberührt.
Die Verwaltung hat bereits eine Akzeptanzprüfung sowie die Beteiligung von Behörden und Nachbargemeinden durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Verfahren wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz zur Kenntnis genommen. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst das gesamte Gebiet des ursprünglichen Bebauungsplanes, welches überwiegend durch Geschosswohnungsbau, Doppel- und Reihenhäuser sowie vereinzelte Einfamilienhäuser geprägt ist.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009 · Rat
- 122. Änderung Bebauungsplan Nr. 32 "Hopener Weg/Magdeburger Straße" hier: Ergebnis der vorgezogenen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2009/295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2009/295 wird die Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Hopener Weg/Magdeburger Straße“ zur Kenntnisnahme und weiteren Verfahrensleitung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist das Ergebnis der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung geht auf die im Rahmen einer Bürgeranhörung sowie durch schriftliche Eingaben geäußerten Anregungen ein. Bezüglich der Garagenstandorte sieht die Verwaltung vor, die Festsetzung von Flächen für zusätzliche Garagen an den Standorten Magdeburger Straße 24 und Magdeburger Straße 19 zu ermöglichen. Der geforderte Mindestabstand zwischen Garage und Straße soll bei Carports oder Garagen mit elektrischem Tor von 5,0 Meter auf 3,0 Meter reduziert werden. Eine Änderung der Baugrenzen zur Schaffung großflächigerer Baufenster wird von der Verwaltung abgelehnt, um die geplante Bebauungsstruktur und eine mögliche Nachverdichtung nicht zu gefährden. Die textliche Festsetzung zur Beschränkung der Garagendächer auf Flachdächer soll gestrichen werden, sodass künftig auch Sattel- oder Walmdächer zulässig sind.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Änderung mit dem gestiegenen Parkbedarfen seit 1971, wodurch durch die Neuregelung etwa 15 bis 20 zusätzliche Garagenstandorte möglich werden. Der Rat wird beauftragt, das Verfahren wie in den Stellungnahmen der Verwaltung vorgesehen fortzuführen und die Beteiligung der Behörden sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.
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- 24.09.2009 · Rat
- 132. Änderung Bebauungsplan Nr. 32 "Hopener Weg/Magdeburger Straße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2009/292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Sprockhövel hat die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Hopener Weg/Magdeburger Straße“ beschlossen. Die Vorlage umfasst neben dem Entwurf auch die Begründung, den Umweltbericht sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Gegenstand der Änderung ist der etwa 14 Hektar große Geltungsbereich im südöstlichen Bereich von Niedersprockhövel. Ziel der Anpassung ist die Änderung textlicher Festsetzungen bezüglich der Errichtung von Garagen. Bisherige Regelungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1971 beschränkten die Errichtung von Garagen auf die überbaubaren Flächen innerhalb der Baugrenzen und sahen in der Regel nur eine Garage pro Gebäude vor. Die geplante Änderung sieht vor, den Bedarf an Garagen und Stellplätzen auf privaten Flächen anzupassen und die Festsetzung zur Dachgestaltung von Garagen aufzuheben. Durch diese Maßnahme sollen etwa 15 bis 20 zusätzliche Garagenstandorte ermöglicht werden.
Die Verwaltung hat im Vorfeld eine Akzeptanzprüfung durchgeführt und einen Vorentwurf im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vorgestellt. Die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden fand bereits im Frühjahr 2009 statt, wobei eingegangene Anregungen in den Entwurf eingearbeitet wurden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die öffentliche Auslegung nach Beratung der eingegangenen Stellungnahmen empfohlen.
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- 24.09.2009 · Rat
- 14Bebauungsplan Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGBZur Vorlage · 2009/317 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2009/317 wird die Erneuerung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ beantragt. Hintergrund der Vorlage ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Spielhalle mit einer Fläche von etwa 96 Quadratmetern sowie eines Cafés mit etwa 88 Quadratmetern in einem Mischgebiet. Da die Errichtung von Spielhallen der städtebaulichen Planung der Stadt widerspricht, soll die bereits im Jahr 2002 beschlossene und inzwischen abgelaufene Sperre als Satzung wieder in Kraft gesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich wird durch einen ausgehängten Abgrenzungsplan definiert.
Die Veränderungssperre tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Jahren in Kraft. Sie untersagt Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sowie erhebliche, nicht genehmigungspflichtige Veränderungen von Grundstücken und Anlagen, sofern keine Ausnahmen durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Nicht umfasst sind baurechtlich bereits genehmigte Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten hätten beginnen dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung bestehender Nutzungen.
Auf die Zweijahresfrist ist der Zeitraum anzurechnen, der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs gemäß § 15 Abs. 1 BauGB verstrichen ist. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, die Frist um ein Jahr zu verlängern. Die Sperre endet zudem vorzeitig, sobald die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Die Vorlage weist auf die gesetzlichen Regelungen zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen hin.
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- 24.09.2009 · Rat
- 15Jahresabschluss 2008 der ZGSZur Vorlage · 2009/269 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/269 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit dem Jahresabschluss 2008 der Zentralen Gebäudewirtschaft Sprockhövel (ZGS). Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang sowie einen Lagebericht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft hat den Abschluss für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 geprüft.
Aus dem Abschluss geht ein Jahresverlust in Höhe von 401.429,84 € hervor. Als Ursachen für diesen Fehlbetrag werden besondere Einflüsse angeführt, darunter ein Buchverlust aus der Abwertung von Währungsdarlehensverbindlichkeiten in Höhe von rund 252.600 €, eine Abstandszahlung für die vorzeitige Kündigung eines Mietverhältnisses sowie ein Buchverlust aus der Veräußerung eines Gebäudes. Zudem führten Rückzahlungsverpflichtungen für erhaltene Zuwendungen zur Belastung des Ergebnisses. Ohne diese Faktoren wäre laut Erläuterungen ein Gewinn von etwa 10.000 € erwirtschaftet worden.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Verlust als Verlustvortrag in das Wirtschaftsjahr 2009 zu übertragen und eine Reduzierung des Fehlbetrags im laufenden Jahr anzustreben. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss und den Lagebericht festzustellen. Vorbehaltlich dieser Feststellung durch den Rat soll der Betriebsausschuss die Betriebsleitung hinsichtlich der Wirtschaftsführung für das Jahr 2008 entlasten.
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- 24.09.2009 · Rat
- 03.09.2009 · Betriebsausschuss
- 16Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2009/321 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/321 dient als Tagesordnungspunkt für die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 24. September 2009. Der Gegenstand der Vorlage umfasst die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Es ist kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert. Bezüglich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt. Über haushaltsmäßige Auswirkungen im Sinne von Personalkosten oder Sachkosten liegen in der vorliegenden Vorlage keine Angaben vor.
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- 24.09.2009 · Rat
- 17Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2009/322 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/322 dient als Grundlage für die kommende Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 24. September 2009. Der Tagesordnungspunkt betrifft Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Die Vorlage enthält keine inhaltlichen Details zu den spezifischen Fragestellungen oder Themen der Anfragen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen der behandelten Punkte sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen ausgewiesen, wobei eine mögliche jährliche Folgekostenbelastung als wahrscheinlich eingestuft wird. Über die Ergebnisse der Abstimmung sowie die genaue inhaltliche Ausgestaltung der Anfragen liegen in diesem Dokument keine weiteren Informationen vor.
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- 24.09.2009 · Rat
- 18FragestundeZur Vorlage · 2009/323 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/323 dient als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates am 24. September 2009. Es handelt sich bei dem Dokument um eine Vorlage des Bürgermeisters für die öffentliche oder nichtöffentliche Sitzung, die unter dem Tagesordnungspunkt Fragestunde geführt wird.
Aus dem vorliegenden Text geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Punkt vorgesehen, da die Verwaltung die Frage nach geschätzten Kosten oder Folgekosten mit Nein beantwortet hat. Ein Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Punkt nicht angeordnet. Die Vorlage dient lediglich der strukturellen Vorbereitung der Fragestunde im Rat.
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- 24.09.2009 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 24Antrag von Ratsherr Oberdick auf Verstärkung des Außendienstes durch eine(n) weitere(n) qualifizierte(n) Mitarbeiter(in)Zur Vorlage · 2009/331 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/331 befasst sich mit dem Antrag eines Ratsmitglieds auf eine personelle Erweiterung des Außendienstes. Ziel der Vorlage ist die Schaffung einer weiteren Stelle für eine qualifizierte Fachkraft, um die Kapazitäten im Bereich des Außendienstes zu erhöhen.
Die Entscheidung über den Antrag ist im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die endgültige Entscheidung nach dem Beratungsverlauf erfolgen soll. Die Vorlage ist für die Sitzungen am 17. September und am 24. September 2009 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass mit jährlichen Folgekosten zu rechnen ist. Diese betreffen primär den Bereich der Personalkosten. Eine detaillierte Bezifferung der geschätzten Kosten oder Sachkosten ist in dem vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die Vorlage dient als Grundlage für die parlamentarische Beratung der personellen Aufstockung innerhalb der städtischen Verwaltung.
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- 24.09.2009 · Rat
- 17.09.2009 · Haupt- und Finanzausschuss