2. Änderung Bebauungsplan Nr. 32 "Hopener Weg/Magdeburger Straße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Sprockhövel hat die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Hopener Weg/Magdeburger Straße“ beschlossen. Die Vorlage umfasst neben dem Entwurf auch die Begründung, den Umweltbericht sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Gegenstand der Änderung ist der etwa 14 Hektar große Geltungsbereich im südöstlichen Bereich von Niedersprockhövel. Ziel der Anpassung ist die Änderung textlicher Festsetzungen bezüglich der Errichtung von Garagen. Bisherige Regelungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1971 beschränkten die Errichtung von Garagen auf die überbaubaren Flächen innerhalb der Baugrenzen und sahen in der Regel nur eine Garage pro Gebäude vor. Die geplante Änderung sieht vor, den Bedarf an Garagen und Stellplätzen auf privaten Flächen anzupassen und die Festsetzung zur Dachgestaltung von Garagen aufzuheben. Durch diese Maßnahme sollen etwa 15 bis 20 zusätzliche Garagenstandorte ermöglicht werden.
Die Verwaltung hat im Vorfeld eine Akzeptanzprüfung durchgeführt und einen Vorentwurf im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vorgestellt. Die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden fand bereits im Frühjahr 2009 statt, wobei eingegangene Anregungen in den Entwurf eingearbeitet wurden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die öffentliche Auslegung nach Beratung der eingegangenen Stellungnahmen empfohlen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2009kein Ergebnis hinterlegt
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