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Beschlussvorlage

Stellenplan 2024 hier: Einbringung des Entwurfes

VL-2/2023 14.09.2023 Geschäftsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage VL-2/2023 zum Stellenplan 2024 sieht vor, den Entwurf zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen. Der Entwurf basiert auf dem Planungsstand vom Juli 2023 und weist eine Gesamtzahl von 207,28 vollzeitverrechneten Planstellen aus. Diese Zahl entspricht der vom Rat vorgegebenen Obergrenze für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse.

Die laufenden Personalaufwendungen werden im Vergleich zum Vorjahr von 15.344.400 EUR auf 16.64<0xE2><0x80><0xAF>459.90 EUR prognostiziert. Dieser Anstieg um rund 1,3 Millionen EUR resultiert primär aus dem Tarifabschluss 2024, der eine Erhöhung um einen Sockelbetrag von 200 EUR sowie eine Steigerung von 5,5 % vorsieht. Die Kalkulation berücksichtigt zudem befristete Beschäftigungsverhältnisse, etwa im Bereich der Inklusionshelfer in Kitas oder im Bereich Asyl/Kita, sowie Kosten für Bereitschaftsdienste und einen Sicherheitsbetrag für unvorhergesehene Ereignisse.

Hinsichtlich der Rückstellungen werden für das Jahr 2024 Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen auf Basis versicherungsmathematischer Prognosen vorgesehen. Für die Altersteilzeit sind ebenfalls Zuführungen geplant. Bei den Rückstellungen für Überstunden und nicht genommenen Urlaub wird darauf hingewiesen, dass nach den Spitzenwerten der Vorjahre ein sukzessiver Abbau angestrebt wird, wessofern kein Planansatz für die kommenden Jahre als erforderlich erachtet wird.

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