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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
- 3.Sachstand zur Umsetzung von BeschlüssenZur Vorlage · KN-62/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-62/2023 informiert die Bürgermeisterin den Rat über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung bereits gefasster Beschlüsse. Die Vorlage dient der Information des Gremiums und wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzung des Rates am 14. September 2023 als Tagesordnungspunkt 3 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Der Inhalt der Mitteilung bezieht sich auf die beigefügte Übersicht zur Beschlusskontrolle, welche den Status der Umsetzung der entsprechenden Vorgänge darstellt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Information keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine Auswirkungen auf Klima oder Umwelt zu verzeichnen sind. Die Federführung für das Dokument liegt beim Sachgebiet Organisation innerhalb des Geschäftsbereichs I.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 4.Haushalt und Finanzen
- 4.1Quartalsbericht für das II. Quartal 2023Zur Vorlage · KN-36/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-36/2023 des Sachgebiets Kämmerei dient der Information über die finanzielle Lage der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist der Quartalsbericht für das zweite Quartal des Jahres 2023, welcher die aktuelle Finanzsituation darstellt.
Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien vorgesehen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 7. September 2023 unter dem Tagesordnungspunkt 2.1 angesetzt. Im Anschluss soll die Information im Rat während der Sitzung am 14. September 2023 unter dem Tagesordnungspunkt 4.1 zur Kenntnis gebracht werden. Der Bericht umfasst eine neue Formatierung der Finanzdaten. Weitere finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 4.2Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · KN-56/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-56/2023 informiert die Verwaltung über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Bericht dient der Information der zuständigen Gremien und umfasst eine Auswertung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2023.
Die Vorlage ist für die Beratung in zwei Gremien vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss ist die Information als Tagesordnungspunkt 2.2 für die Sitzung am 7. September 2023 auf der Agenda, um die Kenntnisnahme zu ermöglichen. Im Anschluss erfolgt die Vorlage im Rat als Tagesordnungspunkt 4.2 für die Sitzung am 14. September 2023 ebenfalls zur Kenntnisnahme.
Als Grundlage für den Bericht dient eine detaillierte Auswertung des Haushaltsentwurfs 2023, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Sachgebiet der Kämmerei. Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Mitteilung nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 4.3Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2024Zur Vorlage · VL-74/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-74/2023 des Sachgebiets Kämmerei regelt die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 inklusive der dazugehörigen Anlagen. Der Entwurf wurde von der Kämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Gemäß § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW wird das Dokument dem Rat der Stadt Sprockhövel vorgelegt.
Der Rat soll die Zuleitung des Entwurfs zur Kenntnis nehmen. Mit dem Entwurf ist vorgesehen, den Haushaltsplan zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule zu überweisen. Letzterer erhält den Entwurf insbesondere im Hinblick auf die Planung im Jugendhilfebereich. Die abschließende Entscheidung des Rates über den Entwurf ist für die Sitzung am 23. November 2023 vorgesehen.
Der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung soll die haushaltswirtschaftlichen Erfordernisse für das Jahr 2024 unter Berücksichtigung der kommunalen Aufgaben, der Generationengerechtigkeit sowie der örtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abbilden. Die Planung dient als Grundlage für die Ausführung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft unter Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben. Die Unterlagen werden bis zur Ratssitzung am 14. September 2023 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 4.4Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/AuszahlungZur Vorlage · VL-1/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-1/2023 des Sachgebiets Kämmerei sieht die Zustimmung des Rates der Stadt Sprockhövel zu einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 459.622,09 EUR vor. Dieser Betrag dient der Abrechnung der Mietnebenkosten für das Jahr 2022 an die Zentrale Gebäudewirtschaft Sprockhövel (ZGS).
Die Grundlage der Vorlage ist die Abrechnung der Nebenkosten für städtische Gebäude, einschließlich des Freibades. Während die Gesamtkosten für das Jahr 2022 die Summe von 3.269.876,23 EUR erreichten, wurden im Vorfeld Vorauszahlungen in Höhe von 2.853.752,64 EUR geleistet. Da bei bestimmten Mietobjekten Nachzahlungen in Höhe von 459.622,09 EUR entstanden sind, die über die bestehenden Haushaltsansätze hinausgehen, ist eine Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Da im Deckungskreis keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen, müssen die Mehraufwendungen durch andere Haushaltsposten ausgeglichen werden.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendung erfolgt durch die Verrechnung von Mehreinnahmen aus Nebenkostenerstattungen in Höhe von 43.498,49 EUR sowie durch Minderaufwendungen bei der Kreisumlage in Höhe von 350.000,00 EUR und geringere Zinsaufwendungen an Kreditinstitute in Höhe von 66.123,60 EUR. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss vorberatend behandelt und steht dem Rat zur abschließenden Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 4.5Kenntnisnahme einer außerplanmäßigen AuszahlungZur Vorlage · KN-1/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-1/2023 informiert über eine außerplanmäßige Auszahlung im Bereich der Planungsstelle für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen. Konkret handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1.695,75 Euro.
Diese Auszahlung wird durch die zusätzliche Anschaffung einer Softwarelizenz für den Bereich Wohngeld notwendig. Laut der Verwaltung war die entsprechende Stelle, die im laufenden Jahr neu geschaffen und bereits besetzt wurde, zum Zeitpunkt der ursprünglichen Mittelanmeldungen für das Jahr 2023 noch nicht bekannt.
Die finanziellen Auswirkungen der Lizenzgebühr werden durch eine Umwidmung aus einer anderen Planungsstelle aufgefangen. Die Deckung der Kosten erfolgt über die Planungsstelle für das Bauvorhaben Untere Heide bis Lemper Straße. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 4.6Kenntnisnahme einer überplanmäßigen AuszahlungZur Vorlage · KN-49/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-49/2023 informiert die Verwaltung über eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 14.104,88 Euro. Die zuständige Stelle bittet die Gremien, diesen Vorgang zur Kenntnis zu nehmen.
Die finanziellen Auswirkungen der Mehrauszahlung werden durch eine entsprechende Deckung kompensiert, sodass keine zusätzlichen Belastungen für den Haushalt entstehen. Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden im Dokument nicht angegeben. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die Gremien die Information lediglich zur Kenntnis nehmen sollen. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Kämmerei.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 5.Personal, Organisation und Digitalisierung
- 5.1Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023Zur Vorlage · KN-23/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-23/2023 des Geschäftsbereichs I enthält einen Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023. Der Bericht dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates.
In der Vorlage wird dargelegt, dass unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Tarifeinigung für den Zeitraum 2023/2024 davon ausgegangen wird, dass der Gesamtansatz für das laufende Jahr auskömmlich bleibt. Die entsprechende Einschätzung basiert auf den Daten des beigefügten Controllingberichts zum Personal im zweiten Quartal 2023. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 5.2Stellenplan 2024 hier: Einbringung des EntwurfesZur Vorlage · VL-2/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-2/2023 zum Stellenplan 2024 sieht vor, den Entwurf zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen. Der Entwurf basiert auf dem Planungsstand vom Juli 2023 und weist eine Gesamtzahl von 207,28 vollzeitverrechneten Planstellen aus. Diese Zahl entspricht der vom Rat vorgegebenen Obergrenze für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse.
Die laufenden Personalaufwendungen werden im Vergleich zum Vorjahr von 15.344.400 EUR auf 16.64<0xE2><0x80><0xAF>459.90 EUR prognostiziert. Dieser Anstieg um rund 1,3 Millionen EUR resultiert primär aus dem Tarifabschluss 2024, der eine Erhöhung um einen Sockelbetrag von 200 EUR sowie eine Steigerung von 5,5 % vorsieht. Die Kalkulation berücksichtigt zudem befristete Beschäftigungsverhältnisse, etwa im Bereich der Inklusionshelfer in Kitas oder im Bereich Asyl/Kita, sowie Kosten für Bereitschaftsdienste und einen Sicherheitsbetrag für unvorhergesehene Ereignisse.
Hinsichtlich der Rückstellungen werden für das Jahr 2024 Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen auf Basis versicherungsmathematischer Prognosen vorgesehen. Für die Altersteilzeit sind ebenfalls Zuführungen geplant. Bei den Rückstellungen für Überstunden und nicht genommenen Urlaub wird darauf hingewiesen, dass nach den Spitzenwerten der Vorjahre ein sukzessiver Abbau angestrebt wird, wessofern kein Planansatz für die kommenden Jahre als erforderlich erachtet wird.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 5.3Personal- und Stellenbedarfskonzeption 2024 bis 2028Zur Vorlage · KN-24/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Mitteilungsvorlage KN-24/2023 eine Personal- und Stellenbedarfskonzeption für den Zeitraum von 2024 bis 2028 vor. Es handelt sich dabei um eine Fortführung der Planung, die bereits seit dem Jahr 2019 in einem Fünfjahreszyklus dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Information vorgelegt wird.
Die vorliegende Konzeption erfolgt im Zusammenhang mit der Vorlage des Stellenplanentwurfs für das Jahr 2024. Die Unterlagen enthalten detaillierte Textfassungen sowie Übersichten zum prognostizierten Personal- und Stellenbedarf für die kommenden fünf Jahre. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. September 2023 sowie im Rat am 14. September 2023 vorgesehen, wobei die Berücksichtigung zur Kenntnisnahme vorgesehen ist. Federführend für die Mitteilung ist der Geschäftsbereich I.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 5.4Errichtung einer zusätzlichen Planstelle bei der ZGSZur Vorlage · VL-11/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS) hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung einer zusätzlichen Planstelle im technischen Bereich vorgelegt. Die vorgesehene Stelle soll mit einer Architektin oder einem Architekten, idealerweise mit Bauvorlageberechtigung, besetzt werden. Die Umsetzung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 1. Januar 2024, geplant. Die Stelle ist im Stellenplan als Anlage zum Wirtschaftsplan 2024 etatisiert und soll in der Vergütungsgruppe EG 11 oder EG 12 angesiedelt sein.
Die Begründung für den Personalbedarf umfasst verschiedene bauliche und rechtliche Anforderungen. Durch die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung in Grundschulen entstehen künftig zusätzliche Anforderungen an den Raum, was Um- und Neubaumaßnahmen erforderlich macht. Zudem besteht durch den Zuwachs an Schutzsuchenden Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten, was Aufgaben in den Bereichen Neubau, Umbau und Containerbeschaffung mit sich bringt.
Des Weiteren wird die Übernahme von Bauherrenaufgaben für anstehende Projekte, wie etwa bei Kindertagesstätten oder Feuerwehrgerätehäusern, angeführt. Auch die Umsetzung technischer und gesetzlicher Neuerungen im Bereich des klimagerechten Bauens sowie die Reaktion auf klimatische Veränderungen, etwa durch Sanierungsbedarf nach Starkregenereignissen, werden als Aufgabenbereiche genannt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kosten der Stelle durch die Einsparung externer Leistungen amortisiert werden können. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, der zusätzlichen Planstelle zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 5.5Änderung der Benennung von Mitgliedern des Seniorenbeirates als stellvertretende sachkundige Einwohner*innen im Ausschuss für Senioren und DemografieZur Vorlage · VL-39/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-39/2023 befasst sich mit der Änderung der Benennung von Mitgliedern des Seniorenbeirates als stellvertretende sachkundige Einwohner im Ausschuss für Senioren und Demografie. Grundlage hierfür ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die es ermöglicht, volljährige sachkundige Einwohner durch den Rat in Ausschüsse zu wählen.
Nach einem Beschluss des Rates vom 22. April 2022 wurde der Seniorenbeirat gebeten, Fachleute aus den eigenen Reihen als sachkundige Einwohner und Stellvertreter für die Ausschusssitzungen zu benennen. Da zwei bisher benannte Stellvertreterinnen für die Wahrnehmung dieser Funktion nicht mehr zur Verfügung stehen, hat der Seniorenbeirat in seiner Sitzung am 15. Mai 2023 eine Neubesetzung vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Senioren und Demografie empfiehlt dem Rat, drei Personen als stellvertretende sachkundige Einwohner zu benennen. Die vorgeschlagenen Personen umfassen zwei neue Stellvertreter sowie einen bisherigen Stellvertreter. Zudem wird vorgeschlagen, dass im Falle einer Verhinderung der genannten Stellvertreter jedes andere stimmberechtigte Mitglied des Seniorenbeirates die Vertretung der sachkundigen Einwohner im Ausschuss übernehmen kann. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt verbunden.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 28.08.2023 · Ausschuss für Senioren und Demografie (10. Sitzung)
- 6.Bildung, Kinder, Jugend und Familie
- 6.1Teilnahme am Modellprojekt "Deutschlandticket für Schüler*innen" hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRWZur Vorlage · VL-23/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-23/2023 des Sachgebiets Schulen/VHS befasst sich mit der Teilnahme der Stadt Sprockhövel am Modellprojekt „Deutschlandticket für Schüler*innen“. Im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Schülerticketvertrag aus dem Jahr 2021 hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) vorgeschlagen, das bisherige Schülerticket durch das Deutschlandticket zu ersetzen.
Nach Angaben der Verwaltung umfasst die Gruppe der anspruchsberechtigten Schüler*innen derzeit 155 Personen. Die Umstellung auf das Deutschlandticket würde bei einem monatlichen Preis von 49 Euro pro Person jährliche Gesamtkosten von 91.140 Euro verursachen. Dem gegenüber stehen die aktuellen jährlichen Ausgaben für das bisherige Schülerticket in Höhe von 88.565,95 Euro, wobei die Zahlungsverpflichtung des Schulträgers während des Hauptferienmonats entfällt. Die Differenz ergibt jährliche Mehrkosten von etwa 2.600 Euro.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Schüler*innen, die das Ticket selbst bezahlen, ohne die Teilnahme der Stadt am Modellprojekt nicht von dem ermäßigten Preis von 29 Euro pro Monat profitieren könnten. Da die Ergänzungsvereinbarung eine grundlegende Änderung des im Jahr 2021 beschlossenen Ursprungsvertrages darstellt, ist ein Ratsbeschluss erforderlich. Aufgrund der Notwendigkeit einer rechtzeitigen Umsetzung zum Beginn des neuen Schuljahres wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW beantragt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 23.08.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (13. Sitzung)
- 6.2Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei SprockhövelZur Vorlage · VL-44/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-44/2023 des Sachgebiets Bücherei sieht eine Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Sprockhövel vor. Ziel der Neufassung ist es, die seit 2016 bestehende Ordnung an aktuelle Gegebenheiten und rechtliche Grundlagen anzupassen. Der Entwurf umfasst sprachliche Überarbeitungen zur geschlechtergerechten Formulierung sowie die Übernahme von Vorschlägen aus Musterbenutzungsordnungen des Bibliotheksverbandes zur rechtlichen Absicherung.
Inhaltliche Änderungen betreffen unter anderem die Verallgemeinerung von Formulierungen bei Medientypen, um die Aufnahme oder den Ausschluss neuer Medienarten zu ermöglichen. Zudem wurden Informationen zur Datenspeicherung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ergänzt, um die Transparenz über Zwecke und Dauer der Datenverarbeitung zu erhöhen. Ein weiterer Punkt ist die Erweiterung der Regelung für Begleithunde, sodass künftig neben Blindenhunden auch Therapie- und Begleithunde für Personen mit Einschränkungen die Bücherei betreten dürfen.
Für den Bereich des Auswärtigen Leihverkehrs wird ergänzt, dass die Bestimmungen der entsendenden Bibliothek zusätzlich gelten. Bei der Aufnahme von Gesellschaftsspielen in den Bestand wird eine Prüfung der Unversehrtheit und Vollständigkeit durch die Nutzenden vorgesehen. Die Vorlage sieht zudem eine kostenfreie Nutzung der Angebote für Institutionen wie Schulen oder Kindergärten sowie für Leselernhelfer des Vereins „Mentor – Die Leselernhelfer Sprockhövel e. V.“ vor. Eine Prüfung bezüglich einer kostenfreien Nutzung für ehrenamtlich Tätige in Sprockhövel ist ebenfalls vorgesehen. Finanzielle oder ökologische Auswirkungen der Neufassung werden nicht ausgewiesen.
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- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 28.08.2023 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (11. Sitzung)
- 6.3Neufassung der Richtlinien der Stadt Sprockhövel für die Gewährung der wirtschaftlichen Leistungen in der Jugendhilfe ab 01.10.2023Zur Vorlage · VL-31/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant eine Neufassung der Richtlinien für die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen in der Jugendhilfe mit Wirkung zum 1. Oktober 2023. Die vorliegende Beschlussvorlage des Fachbereichs Jugend und Familie basiert auf einer Überprüfung der seit August 2013 gültigen Regelungen durch eine kreisweite Arbeitsgruppe. Ziel der Neufassung ist es, die Richtlinien an die wirtschaftliche Entwicklung und die Preissteigerungen der letzten zehn Jahre anzupassen und sie mit einheitlichen Standards im Ennepe-Ruhr-Kreis abzugleichen.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen sowohl die Erhöhung bestehender Leistungen als auch die Einführung neuer Beihilfen. Zu den Neuerungen gehören unter anderem Pauschalen für Schwangerschaftsbekleidung, eine Beihilfe zur Geburt sowie Zuschüsse für Kinderwagen. Im Bereich der Grundausstattung wird der Betrag von 750 Euro auf 850 Euro angehoben. Zudem werden Leistungen für die Einschulung, den Schulwechsel auf weiterführende Schulen sowie ein Zuschuss für digitale Endgeräte und Nachhilfeunterricht neu aufgenommen. Auch die Kosten für religiöse Feste wie Taufe oder Konfirmation sowie die Einrichtungsbeihilfe für eigene Wohnungen werden angepasst. Weitere neue Positionen betreffen die Ausstattung von Pflegekindern zu bestimmten Geburtstagen sowie die Übernahme von Fortbildungskosten für Pflegeeltern.
Die Verwaltung schätzt die durch diese Anpassungen entstehenden jährlichen Mehrkosten auf etwa 10.000 Euro, wobei für das Jahr 2023 anteilig mit 3.500 Euro zu rechnen ist. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie im Rat beschlossen werden soll.
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- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 23.08.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (13. Sitzung)
- 7.Soziales und Integration
- 7.1Containerkauf zur Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · VL-50/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Zentralen Gebäudewirtschaft (VL-50/2023) sieht den Kauf und die Errichtung einer Containeranlage zur längerfristigen Unterbringung von Geflüchteten vor. Für dieses Vorhaben sollen Finanzmittel in Höhe von 4 Millionen Euro bereitgestellt und im Wirtschaftsplan der ZGS eingeplant werden. Die geplante zweigeschossige Anlage mit Pultdach soll aus 16 Wohncontainern, Sanitärcontainern, einem Küchencontainer sowie Technikcontainern pro Etage bestehen. Während das Obergeschoss für Einzel- oder Doppelbelegungen vorgesehen ist, soll das Erdgeschoss barrierefrei und flexibel für Familien gestaltet werden. Dabei wird eine GEG-Konformität sowie ein geringer Einsatz fossiler Energieträger angestrebt.
Die Verwaltung hat bereits einen geeigneten Standort identifiziert, dessen Erwerb durch die Stadt derzeit in Verhandlung steht. Parallel wird die städtische Fläche an der Hiddinghauser Straße auf ihre Eignung geprüft. Da die Inbetriebnahme der neuen Anlage aufgrund von Genehmigungsverfahren und Erschließungsarbeiten voraussichtlich erst Mitte des nächsten Jahres möglich ist, wird die kurzfristige Anmietung von Containern am Standort GGS Börgersbruch vorangetrieben. Die Maßnahme dient dazu, neue Kapazitäten zu schaffen, da die Anzahl der Zuweisungen steigt und eine bestehende Unterkunft im Mai 2024 frei wird. Die Kostenkalkulation basiert auf aktuellen Kennwerten für vergleichbare Anlagen und umfasst die Bruttogeschossfläche, Treppenzugänge sowie Erschließungs- und Baunebenkosten.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 24.08.2023 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (10. Sitzung)
- 7.2Aufstellung von Mietcontainern an der GGS Börgersbruch zur Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · VL-48/2023 1. Ergänzung · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung legt die Beschlussvorlage VL-48/2023 1. Ergänzung zur Aufstellung von Mietcontainern an der GGS Börgersbruch vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von kurzfristigen Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete, um eine dauerhafte Belegung der Sporthalle Hasslinghausen zu vermeiden und den Wegfall von Kapazitäten an der Beisenbruchstraße auszugleichen. Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen oder zweifach doppelgeschossigen Containergebäudes auf einer Parkplatzfläche des Schulgeländes, welches insgesamt 90 Personen unterbringen soll. Die wirtschaftlichste Variante zwischen der dreistöckigen und der doppelgeschossigen Lösung wird derzeit noch geprüft.
Die Verwaltung plant, eine Bauvoranfrage für das Vorhaben zu stellen. Die Anwohner der Unterkunft sollen im Rahmen einer Veranstaltung über das Projekt und dessen zeitliche Befristung informiert werden. Die Befristung der Nutzung ist an die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule gebunden.
Finanziell rechnet die Zentrale Gebäudebewirtschaftung mit monatlichen Mietkosten zwischen 25.000 Euro und 35.000 Euro sowie einmaligen Investitionskosten von etwa 250.000 Euro für die Flächenvorbereitung, die Errichtung und den späteren Abbau. Die genauen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, einschließlich Kosten für Nebenkosten, Möblierung und Personal, werden derzeit ermittelt. Die Bereitstellung der notwendigen Mittel soll überplanmäßig erfolgen. Aus Klimaschutzgründen ist eine möglichst kurze Mietdauer der Container angestrebt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 24.08.2023 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (10. Sitzung)
- 7.3Sachstand Neubauten Merklinghausen zur Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · VL-51/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS) hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung von zwei festen Gebäuden am Standort Merklinghausen vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die dauerhafte Unterbringung von 120 Schutzsuchenden, wobei jedes Gebäude 60 Plätze bereitstellen soll. Die geplanten dreigeschossigen Bauten mit Flachdach sollen in Modulbauweise, vorzugsweise als Holzrahmenbau, errichtet werden. Die Architektur sieht im Erdgeschoss größere Wohneinheiten für Familien sowie kleinere Einheiten für Einzel- oder Doppelbelegungen in den oberen Geschossen vor. Eine optionale spätere Nutzung als Mietwohnungen wird angestrebt.
Das Investitionsvolumen für die Baumaßnahme wird auf etwa 8 Millionen Euro geschätzt. Diese Mittel sollen von der ZGS bereitgestellt und in den Wirtschaftsplan aufgenommen werden. Die Kostenkalkulation umfasst die Bruttogeschossfläche, Laubengänge, Treppenzugänge sowie Kosten für Erschließung und Freiflächen.
Das Bauvorhaben ist im Außenbereich angesiedelt. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nach aktueller Einschätzung nicht erkennbar, da das Grundstück im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist und die Erschließung über die Straße Merklinghausen sowie die Silscheder Straße gesichert ist. Die Zustimmung der beteiligten Fachbehörden steht noch aus. Die Verwaltung prüft zudem die Einrichtung einer Spielfläche auf einem gegenüberliegenden Grundstück. Die Schaffung der neuen Kapazitäten soll die Belegung von Turnhallen vermeiden und die Unterbringungssituation nach dem Auszug aus einer bestehenden Unterkunft im Mai 2024 stabilisieren.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 04.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (15. Sitzung)
- 24.08.2023 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (10. Sitzung)
- 8.Bauen, Planen, Klimaschutz und Umwelt
- 8.1Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · VL-69/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-69/2023 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ in Niedersprockhövel. Im Zentrum steht das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Der Plan sieht die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebiets vor, das in die Teilbereiche MI 1, MI 2 und MI 3 untergliedert wird. Ziel ist die Sicherung einer Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht wesentlich störender Gewerbebetrieben, um die im Flächennutzungsplan vorgesehene Struktur zu erhalten und Flächenreserven für Handwerk, Dienstleistungen oder Forschung zu sichern. Bestimmte Nutzungen wie Einzelhandel, Vergnügungsstätten oder Sportwett-Cafés sollen ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der Beteiligung wurden drei Stellungnahmen eingereicht, darunter eine von 53 Anwohnerinnen und Anwohnern. Die Einwände konzentrierten sich auf die Befürchtung von Verkehrs-, Lärm- und Geruchsimmissionen sowie auf die mögliche Belastung durch Altlasten. Es wurden Forderungen nach einer reinen Wohnnutzung, der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und einer stärkeren Einschränkung der Gewerbezulässigkeit geäußert.
Die Verwaltung hält an der Planung fest, da eine Neuausweisung von Gewerbeflächen aufgrund regionalplanerischer Vorgaben schwierig sei. Die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte für Emissionen werde im Genehmigungsverfahren geprüft. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und die Erarbeitung eines Rechtsplanentwurfs sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 04.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (15. Sitzung)
- 8.2Anschlussvorhaben KlimaschutzmanagementZur Vorlage · VL-41/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-41/2023 der Stabsstelle Klimaschutz sieht eine Änderung des Arbeitsplans für das Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement vor. Der Rat der Stadt Sprockhövel soll diesen geänderten Plan zustimmen.
Die Anpassungen ergeben sich aus Nachforderungen des Fördermittelgebers ZUG sowie aus anstehenden Gesetzesänderungen. Im Zuge dessen wurden die Maßnahmen „kommunale Wärmeplanung“ und „klimaresilientes Sprockhövel“ aus dem Arbeitsplan entfernt. Die Maßnahme „Verkehrs- und Mobilitätserziehung“ wurde in „Klima- und Umweltbildung“ umbenannt, um die Umsetzbarkeit zu verbessern. Zudem wurden Pflichtmaßnahmen aus dem technischen Annex der Kommunalrichtlinie in den Plan aufgenommen sowie nicht zuwendungsfähige Tätigkeiten aus dem Wortlaut entfernt.
Hinsichtlich der Finanzierung ist vorgesehen, dass Personal- und Sachkosten mit einer Förderquote von 40 Prozent bezuschusst werden. Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf 81.262 Euro, wovon ein Eigenanteil von 60 Prozent, also 48.757,22 Euro, verbleibt. Für kleinere bis mittlere Ausgaben sind jährlich 6.000 Euro im Produkt 14.01.01 vorgesehen. Eine mögliche Förderung durch das BMVM für ein Klimaanpassungsmanagement wird aufgrund des Verbots der Doppelförderung nicht in Anspruch genommen, da die Umsetzung der Klimaanpassung im Rahmen des bestehenden Projekts erfolgt. Bei vollständiger Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept wird eine Einsparung von etwa 802 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr angestrebt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung)
- 9.Kultur, Sport und Freizeit
- 9.1Verwendung der Sportpauschale allgemeinZur Vorlage · VL-52/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-52/2023 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Verwendung der allgemeinen Sportpauschale. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt für die Vorlage noch kein konkreter Beschlussvorschlag vor, da dieser nachgereicht werden soll.
Die inhaltlichen Erläuterungen zur Verwendung der Mittel werden ebenfalls nachgereicht. Grund für die Verzögerung ist die Durchführung des Arbeitskreises Sport / Freizeit am 14. August 2023, der sich mit der Verwendung der Sportpauschale befassen soll. Die Ergebnisse dieser Beratung sollen die Grundlage für die weiteren Erläuterungen und den finalen Beschluss bilden.
Der Beratungsplan sieht für die Vorlage eine mehrstufige parlamentarische Behandlung vor. Zunächst findet eine vorberatende Erörterung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 28. August 2023 statt. Es folgen vorberatende Sitzungen im Haupt- und Finanzausschuss am 7. September 2023 sowie im Betriebsausschuss am 11. September 2023. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 14. September 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 28.08.2023 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (11. Sitzung)
- 10.Anträge im öffentlichen Teil
- 10.1Umbesetzung von Ausschüssen hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 23.08.2023Zur Vorlage · AT-6/2023 · Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat für die Ratssitzung am 14. September 2023 einen Tagesordnungspunkt zur Umbesetzung von Ausschüssen beantragt. Der Antrag mit der Nummer AT-6/2023 wurde am 23. August 2023 eingereicht.
In der vorliegenden Vorlage, die unter der Federführung des Sachgebiets Organisation steht, wird lediglich die Forderung nach der Aufnahme des entsprechenden Punktes in die Tagesordnung formuliert. Eine konkrete Benennung der Personen, die im Rahmen dieser Umbesetzung berücksichtigt werden sollen, ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht enthalten; die entsprechenden Details sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 10.2Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 29.08.2023Zur Vorlage · AT-7/2023 · Antrag der CDU-Fraktion
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage AT-7/2023 einen Antrag eingereicht, der die Neu- und Umbesetzung von Ausschüssen zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde am 29. August 2023 formuliert und am 30. August 2023 der Verwaltung vorgelegt.
Die inhaltlichen Details zum konkreten Vorhaben sowie die entsprechende Sachdarstellung sind in der dem Antrag beigefügten Anlage enthalten. Federführend für die Bearbeitung der Vorlage ist das Sachgebiet Organisation. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 12.Anfragen im öffentlichen Teil