Bebauungsplan Nr. 89 "An der Pfannenschmiede" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-69/2023 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“ in Niedersprockhövel. Im Zentrum steht das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Der Plan sieht die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebiets vor, das in die Teilbereiche MI 1, MI 2 und MI 3 untergliedert wird. Ziel ist die Sicherung einer Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht wesentlich störender Gewerbebetrieben, um die im Flächennutzungsplan vorgesehene Struktur zu erhalten und Flächenreserven für Handwerk, Dienstleistungen oder Forschung zu sichern. Bestimmte Nutzungen wie Einzelhandel, Vergnügungsstätten oder Sportwett-Cafés sollen ausgeschlossen werden.
Im Rahmen der Beteiligung wurden drei Stellungnahmen eingereicht, darunter eine von 53 Anwohnerinnen und Anwohnern. Die Einwände konzentrierten sich auf die Befürchtung von Verkehrs-, Lärm- und Geruchsimmissionen sowie auf die mögliche Belastung durch Altlasten. Es wurden Forderungen nach einer reinen Wohnnutzung, der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und einer stärkeren Einschränkung der Gewerbezulässigkeit geäußert.
Die Verwaltung hält an der Planung fest, da eine Neuausweisung von Gewerbeflächen aufgrund regionalplanerischer Vorgaben schwierig sei. Die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte für Emissionen werde im Genehmigungsverfahren geprüft. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis nehmen und die Erarbeitung eines Rechtsplanentwurfs sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 04.09.2023kein Ergebnis hinterlegt