Neufassung der Richtlinien der Stadt Sprockhövel für die Gewährung der wirtschaftlichen Leistungen in der Jugendhilfe ab 01.10.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant eine Neufassung der Richtlinien für die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen in der Jugendhilfe mit Wirkung zum 1. Oktober 2023. Die vorliegende Beschlussvorlage des Fachbereichs Jugend und Familie basiert auf einer Überprüfung der seit August 2013 gültigen Regelungen durch eine kreisweite Arbeitsgruppe. Ziel der Neufassung ist es, die Richtlinien an die wirtschaftliche Entwicklung und die Preissteigerungen der letzten zehn Jahre anzupassen und sie mit einheitlichen Standards im Ennepe-Ruhr-Kreis abzugleichen.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen sowohl die Erhöhung bestehender Leistungen als auch die Einführung neuer Beihilfen. Zu den Neuerungen gehören unter anderem Pauschalen für Schwangerschaftsbekleidung, eine Beihilfe zur Geburt sowie Zuschüsse für Kinderwagen. Im Bereich der Grundausstattung wird der Betrag von 750 Euro auf 850 Euro angehoben. Zudem werden Leistungen für die Einschulung, den Schulwechsel auf weiterführende Schulen sowie ein Zuschuss für digitale Endgeräte und Nachhilfeunterricht neu aufgenommen. Auch die Kosten für religiöse Feste wie Taufe oder Konfirmation sowie die Einrichtungsbeihilfe für eigene Wohnungen werden angepasst. Weitere neue Positionen betreffen die Ausstattung von Pflegekindern zu bestimmten Geburtstagen sowie die Übernahme von Fortbildungskosten für Pflegeeltern.
Die Verwaltung schätzt die durch diese Anpassungen entstehenden jährlichen Mehrkosten auf etwa 10.000 Euro, wobei für das Jahr 2023 anteilig mit 3.500 Euro zu rechnen ist. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie im Rat beschlossen werden soll.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.09.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 07.09.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 23.08.2023kein Ergebnis hinterlegt