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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Neue personelle Besetzung eines beratenden Mitgliedes und der Stellvertretung im Ausschuss für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · KN-14/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule der Stadt Sprockhövel erfolgt zum 1. August 2023 eine personelle Neubesetzung der beratenden Mitgliedschaft sowie der Stellvertretung. Hintergrund der Mitteilungsvorlage KN-14/2023 ist ein Beschluss des Presbyteriums der Ev. Kirchengemeinde Bredenscheid-Sprockhövel vom 15. Mai 2023.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfe-gesetzes Nordrhein-Westfalen gehört der Vertretung der Kirchen jeweils ein beratendes Mitglied dem Ausschuss an. Mit dem Stichtag zum 1. August 2023 scheidet die bisherige Vertreterin der Evangelischen Kirche aus dem Gremium aus. Die bisherige Stellvertreterin übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Position des beratenden Mitglieds.
Die neue personelle Besetzung der Positionen als beratendes Mitglied und als Stellvertretung wird dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule zur Kenntnis gebracht. Eine formelle Verpflichtung der neuen Mitglieder des Ausschusses findet bei deren erster Teilnahme an einer Sitzung des Gremiums statt. Federführend für diese Mitteilung ist der Fachbereich Jugend und Familie.
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Beratungsfolge
- 23.08.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (13. Sitzung)
- 2.Berichte der AWO über die offene Ganztagsbetreuung an den Gemeinschaftsgrundschulen Börgersbruch und HaßlinghausenZur Vorlage · VL-34/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-34/2023 des Sachgebiets Schulen/VHS befasst sich mit den Berichten der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zur Situation der offenen Ganztagsbetreuung an den Gemeinschaftsgrundschulen in Börgersbruch und Haßlinghausen. Die Vorlage dient dazu, dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die entsprechenden Erfahrungsberichte der AWO vorzulegen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Berichte lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Berichte enthalten detaillierte Informationen zur Durchführung und zu den Erfahrungen im Rahmen der Ganztagsbetreuung an den genannten Standorten. Neben der schriftlichen Dokumentation in Form der Anlagen ist vorgesehen, dass Vertreterinnen der AWO an der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 23. August 2023 teilnehmen, um für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Weitere finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 23.08.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (13. Sitzung)
- 3.Teilnahme am Modellprojekt "Deutschlandticket für Schüler*innen" hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRWZur Vorlage · VL-23/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-23/2023 des Sachgebiets Schulen/VHS befasst sich mit der Teilnahme der Stadt Sprockhövel am Modellprojekt „Deutschlandticket für Schüler*innen“. Im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Schülerticketvertrag aus dem Jahr 2021 hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) vorgeschlagen, das bisherige Schülerticket durch das Deutschlandticket zu ersetzen.
Nach Angaben der Verwaltung umfasst die Gruppe der anspruchsberechtigten Schüler*innen derzeit 155 Personen. Die Umstellung auf das Deutschlandticket würde bei einem monatlichen Preis von 49 Euro pro Person jährliche Gesamtkosten von 91.140 Euro verursachen. Dem gegenüber stehen die aktuellen jährlichen Ausgaben für das bisherige Schülerticket in Höhe von 88.565,95 Euro, wobei die Zahlungsverpflichtung des Schulträgers während des Hauptferienmonats entfällt. Die Differenz ergibt jährliche Mehrkosten von etwa 2.600 Euro.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Schüler*innen, die das Ticket selbst bezahlen, ohne die Teilnahme der Stadt am Modellprojekt nicht von dem ermäßigten Preis von 29 Euro pro Monat profitieren könnten. Da die Ergänzungsvereinbarung eine grundlegende Änderung des im Jahr 2021 beschlossenen Ursprungsvertrages darstellt, ist ein Ratsbeschluss erforderlich. Aufgrund der Notwendigkeit einer rechtzeitigen Umsetzung zum Beginn des neuen Schuljahres wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW beantragt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 23.08.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (13. Sitzung)
- 4.Bestellung einer stellvertretenden SchriftführerinZur Vorlage · VL-9/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-9/2023 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht die Bestellung einer weiteren stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule vor.
Nach der Sachdarstellung der Verwaltung besteht die aktuelle Besetzung der Protokollführung aus einer Schriftführerin sowie einem stellvertretenden Schriftführer. Um die personelle Struktur im Ausschuss zu ergänzen, schlägt die Verwaltung vor, eine zusätzliche Person als stellvertretende Schriftführerin zu bestellen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht die Ernennung einer weiteren Person für diese Funktion vor. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule eingebracht, der am 23. August 2023 über den Vorschlag entscheiden sollte. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in dem Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 23.08.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (13. Sitzung)
- 5.Programm "Kinderfreundliche Kommune"Zur Vorlage · VL-24/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-24/2023 des Fachbereichs Jugend und Familie befasst sich mit der Frage eines Beitritts zum Programm „Kinderfreundliche Kommune“. In der Vorlage wird vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt nicht dem Programm beizutreten.
Die Grundlage der Entscheidung bildet eine Vorstellung des Programms in einer Ausschusssitzung im Mai 2023. Das Programm verfolgt das Ziel, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken, die Beteiligung dieser Altersgruppe an Entscheidungsprozessen zu fördern und Akteure zu vernetzen. Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist die Erarbeitung eines Aktionsplanes nach einer Bestandsaufnahme.
Die Verwaltung führt aus, dass wesentliche Zielsetzungen des Programms in der Stadt bereits umgesetzt werden. So existiert ein installiertes Kinder- und Jugendparlament zur Förderung der politischen Beteiligung. Zudem arbeitet die Verwaltung im Rahmen des Programms „Kinderstark“ an einer kommunalen Gesamtstrategie für Kinder und Jugendliche, unter anderem durch den Aufbau eines Familienbüros. Eine Netzwerkkoordinatorin baut zudem die Präventionsstrukturen zum Kinderschutz aus. Da die entsprechenden Prozesse bereits laufen, sieht die Verwaltung einen potenziellen geringen Mehrwert durch eine externe Prozessbegleitung.
Ein Beitritt zum Programm würde jährliche Kosten in Höhe von 6.000 Euro für die ersten vier Jahre, ab 2024 dann 8.000 Euro, sowie den Einsatz von Personalressourcen im Umfang einer halben Stelle zur Folge haben. Ein späterer Beitritt bleibt ausdrücklich offen.
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Beratungsfolge
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 23.08.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (13. Sitzung)
- 6.Aktualisierung der Aufnahmekriterien für die städtischen KindertageseinrichtungenZur Vorlage · VL-30/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-30/2023 sieht eine Aktualisierung der Aufnahmekriterien für die drei städtischen Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel zum 1. Januar 2024 vor. Ziel der Anpassung ist es, das Angebot wohnortnah und bedarfsgerecht zu gestalten.
Im Bereich der unter dreijährigen Kinder soll das Kriterium der bevorzugten Aufnahme von Geschwisterkindern in der Rangfolge der Kriterien nach oben rücken. Das Kriterium der Geschwisterkinder belegt künftig die zweite Position, während zuvor das jeweilige Aufnahmealter eine höhere Gewichtung einnahm. Diese Änderung erfolgt vor dem Hintergrund eines steigenden Betreuungsbedarfs bei ein- und zweijährigen Kindern sowie der Zunahme von Erwerbstätigkeit bei beiden Elternteilen oder alleinerziehenden Eltern. Da das Angebot an U3-Plätzen im Stadtgebiet zuletzt eine vollständige Deckung aller Rechtsansprüche ermöglichte, wird die Berücksichtigung von Geschwistern nun höher eingestuft.
Zudem soll die bevorzugte Aufnahme von Kindern städtischer Kita-Mitarbeitenden auch für Kinder über drei Jahre an erster Stelle der Kriterien gesetzt werden. Dies dient der Unterstützung von Personal, das nach der Elternzeit in den Beruf zurückkehrt.
Die Elternbeiräte der drei städtischen Einrichtungen wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehört und haben den Änderungen ihre Zustimmung erteilt. Die Anpassung der Kriterien hat keine finanziellen Auswirkungen. Durch die Reduzierung von Fahrwegen zwischen verschiedenen Betreuungseinrichtungen für Geschwisterkinder werden zudem Auswirkungen auf das Klima beschrieben.
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Beratungsfolge
- 23.08.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (13. Sitzung)
- 7.Aktueller Sachstand zum Umbau des städtischen Familienzentrums „KiFaz Miteinander“Zur Vorlage · KN-17/2023 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage KN-17/2023 informiert über den aktuellen Sachstand zum Umbau des städtischen Familienzentrums „KiFaz Miteinander“. Im Rahmen einer Begehung durch die Fachberatung des LWL wurden im Februar 2023 Vorgaben für die Nutzung des Bürgerhauses als Kindertagesstätte festgelegt, darunter der Umbau der Sanitäranlagen sowie die Schaffung ausreichender Nebenräume.
Aufgrund brandschutzrechtlicher Vorgaben wurde die Gruppenstruktur für das Kita-Jahr 2023/24 angepasst. Im Obergeschoss werden zwei Gruppen für Kinder ab drei Jahren betreint, während im Untergeschoss eine Gruppe für Kinder ab drei Jahren sowie zwei Gruppen für Kinder unter drei Jahren untergebracht sind. Mittelfristig wird eine reine U3-Betreuung im Erdgeschoss geprüft.
Nach einem Beschluss des Rates der Stadt Sprockhövel vom Mai 2023 wurde der Umbau des Objekts in der Hauptstraße 6 durch die ZGS fortgeführt. Die baulichen Maßnahmen, die unter anderem die Anpassung der Waschräume und den Einbau von Nebenräumen umfassten, wurden größtenteils während der Sommerschließzeit durchgeführt. Der Antrag auf eine unbefristete Betriebserlaubnis wurde am 13. Juli 2023 beim LWL eingereicht.
Die Elternvertretung unterstützt den Verbleib im aktuellen Gebäude, sofern ein angemessener Bewegungsraum für die U3-Kinder sichergestellt wird. Die Verwaltung prüft derzeit die Nutzung zusätzlicher Kapazitäten durch den Auszug der Musikschule sowie die Schaffung eines direkten Zugangs zum alten Gebäude, um die Bewegungsangebote zu erweitern.
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- 23.08.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (13. Sitzung)
- 8.Verlagerung der städtischen Kindertageseinrichtung KiFaz Miteinander in die Hauptstr. 6 hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.05.2023Zur Vorlage · VL-29/2023 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage VL-29/2023 geht es um die geplante Verlagerung der städtischen Kindertageseinrichtung KiFaz Miteinander in die Hauptstraße 6. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der SPD-Fraktion vom Mai 2023.
Der Rat hatte den ursprünglichen Antrag bereits in einer Sitzung im Mai 2023 zur Beratung an den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule verwiesen. Für die aktuelle Sitzungsperiode wird nun vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion zurückzuziehen und das Anliegen aufgrund fehlender Informationen in die nächste Sitzungsperiode zu verschieben. Die SPD-Fraktion beabsichtigt, zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag zu diesem Thema zu stellen. Federführend für die Vorlage ist der Fachbereich Jugend und Familie.
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Beratungsfolge
- 23.08.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (13. Sitzung)
- 9.Neufassung der Richtlinien der Stadt Sprockhövel für die Gewährung der wirtschaftlichen Leistungen in der Jugendhilfe ab 01.10.2023Zur Vorlage · VL-31/2023 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant eine Neufassung der Richtlinien für die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen in der Jugendhilfe mit Wirkung zum 1. Oktober 2023. Die vorliegende Beschlussvorlage des Fachbereichs Jugend und Familie basiert auf einer Überprüfung der seit August 2013 gültigen Regelungen durch eine kreisweite Arbeitsgruppe. Ziel der Neufassung ist es, die Richtlinien an die wirtschaftliche Entwicklung und die Preissteigerungen der letzten zehn Jahre anzupassen und sie mit einheitlichen Standards im Ennepe-Ruhr-Kreis abzugleichen.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen sowohl die Erhöhung bestehender Leistungen als auch die Einführung neuer Beihilfen. Zu den Neuerungen gehören unter anderem Pauschalen für Schwangerschaftsbekleidung, eine Beihilfe zur Geburt sowie Zuschüsse für Kinderwagen. Im Bereich der Grundausstattung wird der Betrag von 750 Euro auf 850 Euro angehoben. Zudem werden Leistungen für die Einschulung, den Schulwechsel auf weiterführende Schulen sowie ein Zuschuss für digitale Endgeräte und Nachhilfeunterricht neu aufgenommen. Auch die Kosten für religiöse Feste wie Taufe oder Konfirmation sowie die Einrichtungsbeihilfe für eigene Wohnungen werden angepasst. Weitere neue Positionen betreffen die Ausstattung von Pflegekindern zu bestimmten Geburtstagen sowie die Übernahme von Fortbildungskosten für Pflegeeltern.
Die Verwaltung schätzt die durch diese Anpassungen entstehenden jährlichen Mehrkosten auf etwa 10.000 Euro, wobei für das Jahr 2023 anteilig mit 3.500 Euro zu rechnen ist. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie im Rat beschlossen werden soll.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 23.08.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (13. Sitzung)
- 10.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 10.1Teilnahme am Projekt "Jugend entscheidet"
- 11.Anfragen im öffentlichen Teil