Aktualisierung der Aufnahmekriterien für die städtischen Kindertageseinrichtungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-30/2023 sieht eine Aktualisierung der Aufnahmekriterien für die drei städtischen Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel zum 1. Januar 2024 vor. Ziel der Anpassung ist es, das Angebot wohnortnah und bedarfsgerecht zu gestalten.
Im Bereich der unter dreijährigen Kinder soll das Kriterium der bevorzugten Aufnahme von Geschwisterkindern in der Rangfolge der Kriterien nach oben rücken. Das Kriterium der Geschwisterkinder belegt künftig die zweite Position, während zuvor das jeweilige Aufnahmealter eine höhere Gewichtung einnahm. Diese Änderung erfolgt vor dem Hintergrund eines steigenden Betreuungsbedarfs bei ein- und zweijährigen Kindern sowie der Zunahme von Erwerbstätigkeit bei beiden Elternteilen oder alleinerziehenden Eltern. Da das Angebot an U3-Plätzen im Stadtgebiet zuletzt eine vollständige Deckung aller Rechtsansprüche ermöglichte, wird die Berücksichtigung von Geschwistern nun höher eingestuft.
Zudem soll die bevorzugte Aufnahme von Kindern städtischer Kita-Mitarbeitenden auch für Kinder über drei Jahre an erster Stelle der Kriterien gesetzt werden. Dies dient der Unterstützung von Personal, das nach der Elternzeit in den Beruf zurückkehrt.
Die Elternbeiräte der drei städtischen Einrichtungen wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehört und haben den Änderungen ihre Zustimmung erteilt. Die Anpassung der Kriterien hat keine finanziellen Auswirkungen. Durch die Reduzierung von Fahrwegen zwischen verschiedenen Betreuungseinrichtungen für Geschwisterkinder werden zudem Auswirkungen auf das Klima beschrieben.
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- 23.08.2023kein Ergebnis hinterlegt