Errichtung einer zusätzlichen Planstelle bei der ZGS
✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS) hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung einer zusätzlichen Planstelle im technischen Bereich vorgelegt. Die vorgesehene Stelle soll mit einer Architektin oder einem Architekten, idealerweise mit Bauvorlageberechtigung, besetzt werden. Die Umsetzung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 1. Januar 2024, geplant. Die Stelle ist im Stellenplan als Anlage zum Wirtschaftsplan 2024 etatisiert und soll in der Vergütungsgruppe EG 11 oder EG 12 angesiedelt sein.
Die Begründung für den Personalbedarf umfasst verschiedene bauliche und rechtliche Anforderungen. Durch die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung in Grundschulen entstehen künftig zusätzliche Anforderungen an den Raum, was Um- und Neubaumaßnahmen erforderlich macht. Zudem besteht durch den Zuwachs an Schutzsuchenden Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten, was Aufgaben in den Bereichen Neubau, Umbau und Containerbeschaffung mit sich bringt.
Des Weiteren wird die Übernahme von Bauherrenaufgaben für anstehende Projekte, wie etwa bei Kindertagesstätten oder Feuerwehrgerätehäusern, angeführt. Auch die Umsetzung technischer und gesetzlicher Neuerungen im Bereich des klimagerechten Bauens sowie die Reaktion auf klimatische Veränderungen, etwa durch Sanierungsbedarf nach Starkregenereignissen, werden als Aufgabenbereiche genannt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kosten der Stelle durch die Einsparung externer Leistungen amortisiert werden können. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, der zusätzlichen Planstelle zuzustimmen.
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