Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Bestellung einer SchriftführerinZur Vorlage · VL-75/2023 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Betriebsausschuss die Beschlussvorlage VL-75/2023 zur Bestellung einer neuen Schriftführerin vor. Hintergrund des Antrags sind interne personelle Veränderungen innerhalb der zuständigen Strukturen.
Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, eine Person zur Schriftführerin für den Betriebsausschuss zu bestellen. Die Entscheidung über diese Bestellung steht im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses am 11. September 2023 zur Beschlussfassung an.
Aus der Sachdarstellung geht hervor, dass die Neubesetzung der Position aufgrund der genannten personellen Veränderungen notwendig geworden ist. Die zuständige Fachabteilung, die Zentrale Gebäudebewirtschaftung, führt die Federführung für diesen Vorgang. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese Bestellung ausgewiesen. Ebenso ergeben sich aus der Maßnahme keine Auswirkungen auf Klima oder Umwelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 3.Halbjahresbericht 2023 der ZGSZur Vorlage · KN-25/2023 · Mitteilungsvorlage ZGS
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS) hat im Rahmen der Vorlage KN-25/2023 den Halbjahresbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Gemäß der Betriebssatzung der Stadt Sprockhövel ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, der Bürgermeisterin, dem Betriebsausschuss sowie dem Kämmerer schriftlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes Bericht zu erstatten.
Der vorliegende Bericht umfasst die Ermittlung der Aufwendungen und Erträge des Erfolgsplanes sowie der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes mit Stand zum 30. Juni 2023. Dabei wurden die Ist-Werte den entsprechenden Ansätzen des Wirtschaftsplanes gegenübergestellt. Die Vorlage dient dem Betriebsausschuss zur Kenntnisnahme. Der Bericht wurde der Bürgermeisterin und dem Kämmerer bereits vorab zur Verfügung gestellt. Über spezifische finanzielle Auswirkungen werden in der Mitteilungsvorlage auf den beigefügten Bericht verwiesen. Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben sich laut Dokument aus den einzelnen Maßnahmen des Berichts.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 4.Wirtschaftsplan 2024 der ZGSZur Vorlage · KN-57/2023 · Mitteilungsvorlage ZGS
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung hat mit der Mitteilungsvorlage KN-57/2023 den Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 vorgelegt. Der Entwurf wird dem Betriebsausschuss zur Beratung in den Fraktionen zugeleitet, wobei die Beratung über den Plan in der nächsten Sitzung des Gremiums vorgesehen ist.
Aufgrund einer Anregung aus dem Betriebsausschuss enthält die Vorlage eine ergänzende Auflistung der Buchwerte der betroffenen Gebäude für die Maßnahmen des Vermögensplanes. Diese Dokumentation ordnet den geplanten Maßnahmen für das Jahr 2024 die jeweiligen Gebäude sowie deren Buchwerte zu. Im Rahmen der Maßnahmen 24.1.2 bis 24.1.4 wird das Schulzentrum Niedersprockhövel thematisiert. Hierbei erfolgt eine getrennte Auflistung der drei Gebäudekomplexe Grundschule, Mathilde-Anneke-Schule und des Neubaus des Schulzentrums. Die Vorlage umfasst neben der Information über den Wirtschaftsplan auch die entsprechenden Buchwerte des Vermögensplans 2024 als Anlage.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 5.Verwendung der Sportpauschale allgemeinZur Vorlage · VL-52/2023 · Beschlussvorlage ZGS
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-52/2023 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Verwendung der allgemeinen Sportpauschale. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt für die Vorlage noch kein konkreter Beschlussvorschlag vor, da dieser nachgereicht werden soll.
Die inhaltlichen Erläuterungen zur Verwendung der Mittel werden ebenfalls nachgereicht. Grund für die Verzögerung ist die Durchführung des Arbeitskreises Sport / Freizeit am 14. August 2023, der sich mit der Verwendung der Sportpauschale befassen soll. Die Ergebnisse dieser Beratung sollen die Grundlage für die weiteren Erläuterungen und den finalen Beschluss bilden.
Der Beratungsplan sieht für die Vorlage eine mehrstufige parlamentarische Behandlung vor. Zunächst findet eine vorberatende Erörterung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 28. August 2023 statt. Es folgen vorberatende Sitzungen im Haupt- und Finanzausschuss am 7. September 2023 sowie im Betriebsausschuss am 11. September 2023. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 14. September 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 28.08.2023 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (11. Sitzung)
- 6.Errichtung einer zusätzlichen Planstelle bei der ZGSZur Vorlage · VL-11/2023 · Beschlussvorlage ZGS
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS) hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung einer zusätzlichen Planstelle im technischen Bereich vorgelegt. Die vorgesehene Stelle soll mit einer Architektin oder einem Architekten, idealerweise mit Bauvorlageberechtigung, besetzt werden. Die Umsetzung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 1. Januar 2024, geplant. Die Stelle ist im Stellenplan als Anlage zum Wirtschaftsplan 2024 etatisiert und soll in der Vergütungsgruppe EG 11 oder EG 12 angesiedelt sein.
Die Begründung für den Personalbedarf umfasst verschiedene bauliche und rechtliche Anforderungen. Durch die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung in Grundschulen entstehen künftig zusätzliche Anforderungen an den Raum, was Um- und Neubaumaßnahmen erforderlich macht. Zudem besteht durch den Zuwachs an Schutzsuchenden Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten, was Aufgaben in den Bereichen Neubau, Umbau und Containerbeschaffung mit sich bringt.
Des Weiteren wird die Übernahme von Bauherrenaufgaben für anstehende Projekte, wie etwa bei Kindertagesstätten oder Feuerwehrgerätehäusern, angeführt. Auch die Umsetzung technischer und gesetzlicher Neuerungen im Bereich des klimagerechten Bauens sowie die Reaktion auf klimatische Veränderungen, etwa durch Sanierungsbedarf nach Starkregenereignissen, werden als Aufgabenbereiche genannt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Kosten der Stelle durch die Einsparung externer Leistungen amortisiert werden können. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, der zusätzlichen Planstelle zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 7.Aufstellung von Mietcontainern an der GGS Börgersbruch zur Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · VL-48/2023 1. Ergänzung · Beschlussvorlage ZGS
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung legt die Beschlussvorlage VL-48/2023 1. Ergänzung zur Aufstellung von Mietcontainern an der GGS Börgersbruch vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von kurzfristigen Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete, um eine dauerhafte Belegung der Sporthalle Hasslinghausen zu vermeiden und den Wegfall von Kapazitäten an der Beisenbruchstraße auszugleichen. Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen oder zweifach doppelgeschossigen Containergebäudes auf einer Parkplatzfläche des Schulgeländes, welches insgesamt 90 Personen unterbringen soll. Die wirtschaftlichste Variante zwischen der dreistöckigen und der doppelgeschossigen Lösung wird derzeit noch geprüft.
Die Verwaltung plant, eine Bauvoranfrage für das Vorhaben zu stellen. Die Anwohner der Unterkunft sollen im Rahmen einer Veranstaltung über das Projekt und dessen zeitliche Befristung informiert werden. Die Befristung der Nutzung ist an die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule gebunden.
Finanziell rechnet die Zentrale Gebäudebewirtschaftung mit monatlichen Mietkosten zwischen 25.000 Euro und 35.000 Euro sowie einmaligen Investitionskosten von etwa 250.000 Euro für die Flächenvorbereitung, die Errichtung und den späteren Abbau. Die genauen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, einschließlich Kosten für Nebenkosten, Möblierung und Personal, werden derzeit ermittelt. Die Bereitstellung der notwendigen Mittel soll überplanmäßig erfolgen. Aus Klimaschutzgründen ist eine möglichst kurze Mietdauer der Container angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 24.08.2023 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (10. Sitzung)
- 8.Containerkauf zur Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · VL-50/2023 · Beschlussvorlage ZGS
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Zentralen Gebäudewirtschaft (VL-50/2023) sieht den Kauf und die Errichtung einer Containeranlage zur längerfristigen Unterbringung von Geflüchteten vor. Für dieses Vorhaben sollen Finanzmittel in Höhe von 4 Millionen Euro bereitgestellt und im Wirtschaftsplan der ZGS eingeplant werden. Die geplante zweigeschossige Anlage mit Pultdach soll aus 16 Wohncontainern, Sanitärcontainern, einem Küchencontainer sowie Technikcontainern pro Etage bestehen. Während das Obergeschoss für Einzel- oder Doppelbelegungen vorgesehen ist, soll das Erdgeschoss barrierefrei und flexibel für Familien gestaltet werden. Dabei wird eine GEG-Konformität sowie ein geringer Einsatz fossiler Energieträger angestrebt.
Die Verwaltung hat bereits einen geeigneten Standort identifiziert, dessen Erwerb durch die Stadt derzeit in Verhandlung steht. Parallel wird die städtische Fläche an der Hiddinghauser Straße auf ihre Eignung geprüft. Da die Inbetriebnahme der neuen Anlage aufgrund von Genehmigungsverfahren und Erschließungsarbeiten voraussichtlich erst Mitte des nächsten Jahres möglich ist, wird die kurzfristige Anmietung von Containern am Standort GGS Börgersbruch vorangetrieben. Die Maßnahme dient dazu, neue Kapazitäten zu schaffen, da die Anzahl der Zuweisungen steigt und eine bestehende Unterkunft im Mai 2024 frei wird. Die Kostenkalkulation basiert auf aktuellen Kennwerten für vergleichbare Anlagen und umfasst die Bruttogeschossfläche, Treppenzugänge sowie Erschließungs- und Baunebenkosten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 24.08.2023 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (10. Sitzung)
- 9.Sachstand Neubauten Merklinghausen zur Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · VL-51/2023 · Beschlussvorlage ZGS
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS) hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung von zwei festen Gebäuden am Standort Merklinghausen vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die dauerhafte Unterbringung von 120 Schutzsuchenden, wobei jedes Gebäude 60 Plätze bereitstellen soll. Die geplanten dreigeschossigen Bauten mit Flachdach sollen in Modulbauweise, vorzugsweise als Holzrahmenbau, errichtet werden. Die Architektur sieht im Erdgeschoss größere Wohneinheiten für Familien sowie kleinere Einheiten für Einzel- oder Doppelbelegungen in den oberen Geschossen vor. Eine optionale spätere Nutzung als Mietwohnungen wird angestrebt.
Das Investitionsvolumen für die Baumaßnahme wird auf etwa 8 Millionen Euro geschätzt. Diese Mittel sollen von der ZGS bereitgestellt und in den Wirtschaftsplan aufgenommen werden. Die Kostenkalkulation umfasst die Bruttogeschossfläche, Laubengänge, Treppenzugänge sowie Kosten für Erschließung und Freiflächen.
Das Bauvorhaben ist im Außenbereich angesiedelt. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nach aktueller Einschätzung nicht erkennbar, da das Grundstück im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist und die Erschließung über die Straße Merklinghausen sowie die Silscheder Straße gesichert ist. Die Zustimmung der beteiligten Fachbehörden steht noch aus. Die Verwaltung prüft zudem die Einrichtung einer Spielfläche auf einem gegenüberliegenden Grundstück. Die Schaffung der neuen Kapazitäten soll die Belegung von Turnhallen vermeiden und die Unterbringungssituation nach dem Auszug aus einer bestehenden Unterkunft im Mai 2024 stabilisieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 04.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (15. Sitzung)
- 24.08.2023 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (10. Sitzung)
- 10.Antrag FDP-Fraktion GebäudebewertungZur Vorlage · KN-59/2023 · Mitteilungsvorlage ZGS
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung informiert im Rahmen der Mitteilungsvorlage KN-59/2023 über den aktuellen Stand zur Umsetzung einer Gebäudebewertung. Hintergrund ist ein Antrag der FDP-Fraktion aus einer vorangegangenen Sitzung des Betriebsausschusses, der nach einer Einigung im Gremium zurückgezogen wurde. Ziel der Einigung war es, für den nächsten Wirtschaftsplan der Zentralen Gebäudebewirtschaftung eine Priorisierung zu etablieren, die den Gebäudezustand, Sanierungsbedarfe sowie Maßnahmen der Bauunterhaltung darlegt.
Im aktuellen Entwurf des Wirtschaftsplans wird eine solche Priorisierung durch eine farbliche Kennzeichnung der investiven Maßnahmenpunkte realisiert. Dabei werden Maßnahmen, die als sehr wichtig eingestuft werden, rot, wichtige Maßnahmen gelb und erforderliche Maßnahmen schwarz hinterlegt.
Eine detaillierte Auflistung des Gebäudezustands oder separater Sanierungsmaßnahmen liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Verwaltung führt dies auf die anstehende Einführung einer neuen Finanzbuchhaltungssoftware sowie eines Liegenschafts- und Gebäudemanagementsystems zum 1. Januar 2024 zurück. Durch die Implementierung dieser Systeme wird das Berichtswesen der Zentralen Gebäudebewirtschaftung neu aufgestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Informationen mit der neuen Software automatisiert oder mit deutlich geringerem Arbeitsaufwand ausgegeben werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 11.Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · VL-73/2023 · Beschlussvorlage ZGS
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der künftigen Nutzung der derzeit leerstehenden Mietwohnung in der Eickerstraße 23. Auf Antrag der Ratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen wird vorgeschlagen, für die Räumlichkeiten einen neuen Mieter zu suchen und einen Zeitmietvertrag nach BGB § 575 mit einer Laufzeit von fünf Jahren abzuschließen. Eine jährliche Verlängerung soll optional möglich sein. Als rechtliche Begründung für die Befristung wird eine geplante Umnutzung der Räumlichkeiten angeführt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das vorherige Mietverhältnis durch den Mieter beendet wurde und somit aktuell kein privatrechtlicher Mietvertrag besteht. Eine Überprüfung der rechtlichen Lage ergab, dass eine einseitige Kündigung unbefristeter Verträge durch den Vermieter an hohe Nachweispflichten und rechtliche Risiken gebunden wäre.
Im Rahmen einer Bestandsanalyse wurde das Grundstück bauplanungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet eingestuft. Während der bauliche Zustand der Wohnung, der Turnhalle sowie des Jugendzentrums keine unmittelbaren Mängel aufweist, wird eine zukunftsorientierte Bündelung städtischer Angebote am Standort als wirtschaftlich und städtebaulich sinnvoll erachtet. Die Verwaltung plant, Konzepte zur Zusammenführung verschiedener städtischer Angebote zu entwickeln und diese der Politik in einer kommenden Sitzung vorzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 12.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 13.Anfragen im öffentlichen Teil