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Beschlussvorlage ZGS

Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen

VL-73/2023 11.09.2023 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der künftigen Nutzung der derzeit leerstehenden Mietwohnung in der Eickerstraße 23. Auf Antrag der Ratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen wird vorgeschlagen, für die Räumlichkeiten einen neuen Mieter zu suchen und einen Zeitmietvertrag nach BGB § 575 mit einer Laufzeit von fünf Jahren abzuschließen. Eine jährliche Verlängerung soll optional möglich sein. Als rechtliche Begründung für die Befristung wird eine geplante Umnutzung der Räumlichkeiten angeführt.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass das vorherige Mietverhältnis durch den Mieter beendet wurde und somit aktuell kein privatrechtlicher Mietvertrag besteht. Eine Überprüfung der rechtlichen Lage ergab, dass eine einseitige Kündigung unbefristeter Verträge durch den Vermieter an hohe Nachweispflichten und rechtliche Risiken gebunden wäre.

Im Rahmen einer Bestandsanalyse wurde das Grundstück bauplanungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet eingestuft. Während der bauliche Zustand der Wohnung, der Turnhalle sowie des Jugendzentrums keine unmittelbaren Mängel aufweist, wird eine zukunftsorientierte Bündelung städtischer Angebote am Standort als wirtschaftlich und städtebaulich sinnvoll erachtet. Die Verwaltung plant, Konzepte zur Zusammenführung verschiedener städtischer Angebote zu entwickeln und diese der Politik in einer kommenden Sitzung vorzustellen.

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