Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-74/2023 des Sachgebiets Kämmerei regelt die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 inklusive der dazugehörigen Anlagen. Der Entwurf wurde von der Kämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Gemäß § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW wird das Dokument dem Rat der Stadt Sprockhövel vorgelegt.
Der Rat soll die Zuleitung des Entwurfs zur Kenntnis nehmen. Mit dem Entwurf ist vorgesehen, den Haushaltsplan zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule zu überweisen. Letzterer erhält den Entwurf insbesondere im Hinblick auf die Planung im Jugendhilfebereich. Die abschließende Entscheidung des Rates über den Entwurf ist für die Sitzung am 23. November 2023 vorgesehen.
Der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung soll die haushaltswirtschaftlichen Erfordernisse für das Jahr 2024 unter Berücksichtigung der kommunalen Aufgaben, der Generationengerechtigkeit sowie der örtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abbilden. Die Planung dient als Grundlage für die Ausführung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft unter Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben. Die Unterlagen werden bis zur Ratssitzung am 14. September 2023 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023kein Ergebnis hinterlegt