Bericht zur Wohngeldreform zum 01. Januar 2023 (Antrag der SPD-Fraktion)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-32/2023 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe informiert den Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe über den Status der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023. Der Bericht geht auf den Antrag der SPD-Fraktion ein und beschreibt die Verfahrensschritte bei Wohngeldanträgen. Nach dem Eingang per Post, E-Mail oder Online erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit sowie eine rechtliche Prüfung. Die Berechnung erfolgt über Fachsoftware, bevor die Daten zur Erstellung der Bescheide an das Land Nordrhein-Westfalen übermittelt werden.
Die Anzahl der bearbeiteten Anträge stieg von 305 im Jahr 2021 auf 445 im Jahr 2022 an; im ersten Halbjahr 2023 wurden bereits 263 Anträge erfasst. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Vollständigkeit der Unterlagen und der Dauer des Rechenlaufs beim Land zwischen wenigen Tagen und bis zu zwei Monaten. Eine rein digitale Antragstellung ist über die Website der Stadt möglich.
Die Reform hat laut Fachbereich zu einem erhöhten Beratungsbedarf und Mehraufwand geführt, unter anderem durch den Wechsel von Leistungsempfängern der Grundsicherung zum Wohngeld. Zudem wurde die Zunahme der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine verzeichnet. Aufgrund der technischen Umsetzung des zentralen Wohngeldprogramms durch das Land im zweiten Quartal 2023 mussten zuvor erstellte Vorschussbescheide erneut final bearbeitet werden. Zur Bewältigung der Aufgaben wurde zum 1. Juli 2023 eine unbefristete Vollzeitstelle im Bereich Wohnungswesen eingerichtet.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023kein Ergebnis hinterlegt