Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (10. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Bericht zur Wohngeldreform zum 01. Januar 2023 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · KN-32/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-32/2023 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe informiert den Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe über den Status der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023. Der Bericht geht auf den Antrag der SPD-Fraktion ein und beschreibt die Verfahrensschritte bei Wohngeldanträgen. Nach dem Eingang per Post, E-Mail oder Online erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit sowie eine rechtliche Prüfung. Die Berechnung erfolgt über Fachsoftware, bevor die Daten zur Erstellung der Bescheide an das Land Nordrhein-Westfalen übermittelt werden.
Die Anzahl der bearbeiteten Anträge stieg von 305 im Jahr 2021 auf 445 im Jahr 2022 an; im ersten Halbjahr 2023 wurden bereits 263 Anträge erfasst. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Vollständigkeit der Unterlagen und der Dauer des Rechenlaufs beim Land zwischen wenigen Tagen und bis zu zwei Monaten. Eine rein digitale Antragstellung ist über die Website der Stadt möglich.
Die Reform hat laut Fachbereich zu einem erhöhten Beratungsbedarf und Mehraufwand geführt, unter anderem durch den Wechsel von Leistungsempfängern der Grundsicherung zum Wohngeld. Zudem wurde die Zunahme der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine verzeichnet. Aufgrund der technischen Umsetzung des zentralen Wohngeldprogramms durch das Land im zweiten Quartal 2023 mussten zuvor erstellte Vorschussbescheide erneut final bearbeitet werden. Zur Bewältigung der Aufgaben wurde zum 1. Juli 2023 eine unbefristete Vollzeitstelle im Bereich Wohnungswesen eingerichtet.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (10. Sitzung)
- 3.Aktueller Sachstand zu den Asylbewerberzahlen und Unterbringungskapazitäten im Hinblick auf die weitere FlüchtlingsunterbringungZur Vorlage · KN-26/2023 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-26/2023 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe informiert über den aktuellen Sachstand der Asylbewerberzahlen und der Unterbringungskapazitäten in Sprockhövel. Zum Stand des 9. August 2023 befinden sich 104 Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in städtischen Unterkünften. Hinzu kommen 170 Personen in Gemeinschaftsunterkünften, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, sowie 118 privat untergebrachte Personen.
Die Belegung der städtischen Unterkünfte in der Gevelsberger Straße, der Timmersholter Straße, in Merklinghausen und der Beisenbruchstraße weist eine Gesamtkapazität von 305 Plätzen auf, von denen 274 belegt sind. Während in den vergangenen Wochen durch die Nutzung privater Wohnmöglichkeiten Plätze freigezogen werden konnten, ist für die Kalenderwochen 33 und 34 eine Zunahme der Zuweisungen angekündigt.
Die Verwaltung prognostiziert, dass die freien Kapazitäten spätestens Ende September erschöpft sein könnten. Um den Anstieg der Zuweisungen aufzufangen, plant die Verwaltung die vorübergehende Nutzung der Sporthalle Haßlinghausen sowie die Aufstellung von Mietcontainern am Standort der GGS Börgersbruch. Letzteres soll den Wegfall der Kapazitäten in der Beisenbruchstraße 10 ausgleichen und die Belegungsdauer von Turnhallen begrenzen. Für die Planung bis Februar 202rachten verschiedene Szenarien unterschiedliche Zuweisungsraten. Eine erneute Nutzung von Sporthallen wird bereits im Szenario 2 für Ende September als notwendig erachtet. Die erneute Nutzung von Sporthallen ist mit zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt verbunden.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (10. Sitzung)
- 4.Sachstand Neubauten Merklinghausen zur Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · VL-51/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS) hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung von zwei festen Gebäuden am Standort Merklinghausen vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die dauerhafte Unterbringung von 120 Schutzsuchenden, wobei jedes Gebäude 60 Plätze bereitstellen soll. Die geplanten dreigeschossigen Bauten mit Flachdach sollen in Modulbauweise, vorzugsweise als Holzrahmenbau, errichtet werden. Die Architektur sieht im Erdgeschoss größere Wohneinheiten für Familien sowie kleinere Einheiten für Einzel- oder Doppelbelegungen in den oberen Geschossen vor. Eine optionale spätere Nutzung als Mietwohnungen wird angestrebt.
Das Investitionsvolumen für die Baumaßnahme wird auf etwa 8 Millionen Euro geschätzt. Diese Mittel sollen von der ZGS bereitgestellt und in den Wirtschaftsplan aufgenommen werden. Die Kostenkalkulation umfasst die Bruttogeschossfläche, Laubengänge, Treppenzugänge sowie Kosten für Erschließung und Freiflächen.
Das Bauvorhaben ist im Außenbereich angesiedelt. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nach aktueller Einschätzung nicht erkennbar, da das Grundstück im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist und die Erschließung über die Straße Merklinghausen sowie die Silscheder Straße gesichert ist. Die Zustimmung der beteiligten Fachbehörden steht noch aus. Die Verwaltung prüft zudem die Einrichtung einer Spielfläche auf einem gegenüberliegenden Grundstück. Die Schaffung der neuen Kapazitäten soll die Belegung von Turnhallen vermeiden und die Unterbringungssituation nach dem Auszug aus einer bestehenden Unterkunft im Mai 2024 stabilisieren.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 04.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz (15. Sitzung)
- 24.08.2023 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (10. Sitzung)
- 5.Containerkauf zur Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · VL-50/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Zentralen Gebäudewirtschaft (VL-50/2023) sieht den Kauf und die Errichtung einer Containeranlage zur längerfristigen Unterbringung von Geflüchteten vor. Für dieses Vorhaben sollen Finanzmittel in Höhe von 4 Millionen Euro bereitgestellt und im Wirtschaftsplan der ZGS eingeplant werden. Die geplante zweigeschossige Anlage mit Pultdach soll aus 16 Wohncontainern, Sanitärcontainern, einem Küchencontainer sowie Technikcontainern pro Etage bestehen. Während das Obergeschoss für Einzel- oder Doppelbelegungen vorgesehen ist, soll das Erdgeschoss barrierefrei und flexibel für Familien gestaltet werden. Dabei wird eine GEG-Konformität sowie ein geringer Einsatz fossiler Energieträger angestrebt.
Die Verwaltung hat bereits einen geeigneten Standort identifiziert, dessen Erwerb durch die Stadt derzeit in Verhandlung steht. Parallel wird die städtische Fläche an der Hiddinghauser Straße auf ihre Eignung geprüft. Da die Inbetriebnahme der neuen Anlage aufgrund von Genehmigungsverfahren und Erschließungsarbeiten voraussichtlich erst Mitte des nächsten Jahres möglich ist, wird die kurzfristige Anmietung von Containern am Standort GGS Börgersbruch vorangetrieben. Die Maßnahme dient dazu, neue Kapazitäten zu schaffen, da die Anzahl der Zuweisungen steigt und eine bestehende Unterkunft im Mai 2024 frei wird. Die Kostenkalkulation basiert auf aktuellen Kennwerten für vergleichbare Anlagen und umfasst die Bruttogeschossfläche, Treppenzugänge sowie Erschließungs- und Baunebenkosten.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 24.08.2023 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (10. Sitzung)
- 6.Aufstellung von Mietcontainern an der GGS Börgersbruch zur Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · VL-48/2023 · Beschlussvorlage ZGS
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Die Zentrale Gebäudewirtschaft (ZGS) hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung von Mietcontainern an der GGS Börgersbruch vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von kurzfristigen Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete, um eine dauerhafte Nutzung von Sporthallen zu vermeiden. Geplant ist die Errichtung entweder eines dreigeschossigen oder zweier doppelgeschossiger Containeranlagen auf einer Parkplatzfläche neben dem bestehenden Schulgebäude. Die Kapazität der geplanten Anlagen soll insgesamt 90 Personen ermöglichen. Die ZGS beabsichtigt, hierzu eine Bauvoranfrage bei der Verwaltung zu stellen, wobei derzeit noch geprüft wird, welche der beiden Varianten wirtschaftlicher umsetzbar ist.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen monatliche Mietkosten in einer Spanne von 25.000 Euro bis 35.000 Euro sowie einmalige Investitionskosten von geschätzten 250.000 Euro für die Flächenvorbereitung, das Aufstellen, den Abbau sowie die Erstellung notwendiger Anschlüsse. Diese Kosten werden überplanmäßig aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt. Weitere Kostenfaktoren wie Nebenkosten, Möblierung sowie Personalressourcen für die soziale Arbeit und die Hausmeisterverwaltung werden noch ermittelt.
Hinsichtlich der ökologischen Aspekte wird darauf hingewiesen, dass die Mietcontainer im Vergleich zu festen Containeranlagen einen höheren Energiebedarf aufweisen. Die Verwaltung strebt daher eine möglichst kurze Anmietungsdauer an, um die Auswirkungen auf die CO2-Bilanz der Stadt zu begrenzen. Der Beschluss durch den Rat ist für den 14. September 2023 vorgesehen.
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- 24.08.2023 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (10. Sitzung)
- 6.1Aufstellung von Mietcontainern an der GGS Börgersbruch zur Unterbringung von GeflüchtetenZur Vorlage · VL-48/2023 1. Ergänzung · Beschlussvorlage ZGS
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Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung legt die Beschlussvorlage VL-48/2023 1. Ergänzung zur Aufstellung von Mietcontainern an der GGS Börgersbruch vor. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von kurzfristigen Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete, um eine dauerhafte Belegung der Sporthalle Hasslinghausen zu vermeiden und den Wegfall von Kapazitäten an der Beisenbruchstraße auszugleichen. Geplant ist die Errichtung eines dreigeschossigen oder zweifach doppelgeschossigen Containergebäudes auf einer Parkplatzfläche des Schulgeländes, welches insgesamt 90 Personen unterbringen soll. Die wirtschaftlichste Variante zwischen der dreistöckigen und der doppelgeschossigen Lösung wird derzeit noch geprüft.
Die Verwaltung plant, eine Bauvoranfrage für das Vorhaben zu stellen. Die Anwohner der Unterkunft sollen im Rahmen einer Veranstaltung über das Projekt und dessen zeitliche Befristung informiert werden. Die Befristung der Nutzung ist an die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule gebunden.
Finanziell rechnet die Zentrale Gebäudebewirtschaftung mit monatlichen Mietkosten zwischen 25.000 Euro und 35.000 Euro sowie einmaligen Investitionskosten von etwa 250.000 Euro für die Flächenvorbereitung, die Errichtung und den späteren Abbau. Die genauen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, einschließlich Kosten für Nebenkosten, Möblierung und Personal, werden derzeit ermittelt. Die Bereitstellung der notwendigen Mittel soll überplanmäßig erfolgen. Aus Klimaschutzgründen ist eine möglichst kurze Mietdauer der Container angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Rat (19. Sitzung)
- 11.09.2023 · Betriebsausschuss (10. Sitzung)
- 07.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 24.08.2023 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe (10. Sitzung)
- 7.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 7.1Aktueller Sachstand zum Stärkungspakt NRW
- 8.Anfragen im öffentlichen Teil