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Beschlussvorlage

Geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Flurstraße in Haßlinghausen hier: Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen und Aussetzung der Bebauungsplanverfahren

VL-53/2023 04.09.2023 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die eine Änderung des bisherigen Planungsverfahrens für eine geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage in Haasslinghausen vorsieht. Das betreffende Areal liegt an der Flurstraße, angrenzend an die A43, und wird durch die Mittelstraße, den öffentlichen Spielplatz Flurstraße sowie das Umspannwerk Haasslinghausen begrenzt.

Ursprünglich war beabsichtigt, durch die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Änderung des Flächennutzungsplans die rechtliche Grundlage für das Vorhaben zu schaffen, da Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich zuvor nicht als privilegiertes Vorhaben galten. Aufgrund der Gesetzesänderung vom 1. Dezember 2022, die die Errichtung solcher Anlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich ermöglicht, entfällt die Notwendigkeit dieser bauleitplanerischen Vorplanung.

Die Verwaltung beantragt daher, die Bebauungsplanverfahren nicht fortzuführen und das Vorhaben stattdessen im Rahmen eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens zu prüfen. Im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Es wurden jedoch Hinweise zur Berücksichtigung von Immissionsschutz, Artenschutz und Landschaftspflege sowie zur Prüfung möglicher Reflexionen auf den Straßenverkehr gegeben. Der Regionalverband Ruhr hat bestehende Bedenken gegen Photovoltaik-Freiflächenanlagen im überörtlichen Freiraum angesichts der neuen Rechtslage zurückgestellt.

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