Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-56/2023 befasst sich mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“. Der Geltungsbereich liegt im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen und umfasst Flächen zwischen der Lemper Straße sowie der Post- und Dorfstraße. Ziel der Planung ist die Sicherung der bestehenden Struktur sowie die Förderung der Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich der Grundstücke.
Der Entwurf sieht für die Gebäude entlang der Mittelstraße ein eingeschränktes Mischgebiet vor. Um die Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzung im zentralen Versorgungsbereich zu schützen, ist die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Sexshops sowie Sportwettcafés und -büros ausgeschlossen. Zudem soll eine Wohnnutzung im Erdgeschoss auf einer Tiefe von 10 Metern entlang der Mittelstraße unterbunden werden, um Gewerbeflächen zu erhalten. Im Hintergrund ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Sicherung des Bestandes vorgesehen.
Im Rahmen der Planung wurde die Dachform für ein Grundstück in der Wilhelm-Kraft-Straße von einem Satteldach auf ein Flachdach oder Pultdach geändert, um eine bestehende Bauvoranfrage zur Aufstockung von Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und beschließen, wie in der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren.
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- 04.09.2023kein Ergebnis hinterlegt