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Beschlussvorlage

1.Änderung Bebauungsplan Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

VL-57/2023 04.09.2023 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-57/2023 der Verwaltung befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ in Niedersprockhövel. Der Geltungsbereich umfasst etwa 5,5 Hektar im Bereich der Hauptstraße zwischen Mühlenstraße und Eickerstraße sowie Teile der Gartenstraße und Friedrichstraße. Ziel der Änderung ist es, die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und eine Umnutzung zu Wohnzwecken in diesem Bereich zu verhindern.

Die Planung sieht vor, eine Wohnnutzung im Erdgeschoss nur für die straßenbegleitende Bebauung auf eine Tiefe von 10 Metern zu beschränken, während im rückwärtigen Bereich der Grundstücke eine Wohnnutzung weiterhin zulässig bleibt. Zudem soll eine maximale Firsthöhe für die Baufenster festgelegt werden, um eine einheitliche Höhenentwicklung zu gewährleisten. Bestehende Ausschlüsse für bestimmte Nutzungen, wie etwa Tankstellen oder Vergnügungsstätten, sollen beibehalten werden.

Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden im Sommer 2023 gingen Stellungnahmen von zwei Stellen ein, die Anregungen oder Bedenken vorbrachten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die eingegangenen Anregungen zur Kenntnis nehmen und die weitere Durchführung des Verfahrens gemäß der Stellungnahme der Verwaltung beschließen. Der nächste Schritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfs.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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