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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Mittelstraße 32a / Poststraße 1

VL-58/2023 04.09.2023 Bauen und Wohnen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage VL-58/2023 des Fachbereichs Bauen und Wohnen befasst sich mit einem Antrag auf Nutzungsänderung für das Grundstück Mittelstraße 32a / Poststraße 1. Ziel des Antrags ist die Erweiterung eines bestehenden Eiscafes im Erdgeschoss. Das betreffende Areal liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße - Mitte“. Für diesen Bereich besteht seit Dezember 2020 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB, die zuletzt im Dezember 2022 um ein Jahr verlängert wurde.

Die Verwaltung führt aus, dass der Bebauungsplan die Struktur der Mittelstraße sowie die Funktion des Hauptgeschäftsbereichs von Haßlinghausen sichern soll. Durch den Strukturwandel im Einzelhandel und die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden Umnutzungen hin zu reiner Wohnnutzung beobachtet, denen durch die Planung entgegengewirkt werden soll. Der Entwurf sieht vor, die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss entlang der Mittelstraße langfristig zu erhalten und bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten oder Sportwettbüros auszuschließen.

Da das geplante Vorhaben lediglich eine Erweiterung der bestehenden Gastronomie und somit eine Fortführung der gewerblichen Nutzung darstellt, entspricht es den planerischen Zielen des Bebauungsplanentwurfs. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass öffentliche Belange der Ausnahme von der Veränderungssperre entgegenstehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird daher angehalten, der Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.

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